Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem Antrag soll eine Person, stellvertretend für viele, mit einem Feiertag gewürdigt und seiner gedacht werden. Mir stellt sich nur die Frage, was besagter Ludwig herausragendes für Thüringen geleistet hat außer sich erster Landgraf nennen zu dürfen. Diesen Titel erhielt er nicht wegen seine Dienste für die Gebiete der späteren Landgrafschaft Thüringen, sondern einzig und allein weil er ein Parteigänger Lothars III., des späteres Kaisers des Heiligen Römischen Reiches, war. Demzufolge erhielt er diesen Titel aus reiner Dankbarkeit.
Deshalb erschließt sich mir nicht, wieso gerade Ludwig I. für einen Feiertag herhalten soll. Das ist schwer vermittelbar, da er, wie gesagt nichts getan hat für Thüringen, was diese Ehrung rechtfertigt.
Wenn wir im Zusammenhang mit der Etablierung der Landgrafschaft Thüringen jemanden ehren würden wollen, dann wohl eher denjenigen, der die Landgrafschaft Thüringen durch Verleihung dieses Titels geschaffen hat. Das wäre dann Lothar III., also einen Feiertag am 03.12.. Aber auch dies ist abzulehnen, da es auch diesbezüglich keine Verdienste um Thüringen gibt, sondern es sich um eine reine Schaffung aus Dankbarkeit und Loyalität handelt.
Wenn wir schon einen Feiertag in Erinnerung an unsere Landesgeschichte schaffen wollen, dann doch bitte einen mit echten Verdiensten um das Land bzw. einschneidenden Ereignissen zum Wohle des Landes.
Ich lehne diesen Antrag deshalb ab und bin gespannt auf den nächsten Vorschlag.