Beiträge von Felix Schwalbenbach

    *ist sich sicher, dass - so der Eimer nötig ist - die Schwalbe auch Regenböge in den Eimer geben wird. Sehr sicher! Oder er denkt es sei so, weil sich alles dreht und die Wahrnehmung etwas zurückgeht. Wer weiß.*

    Huch, wie peinlich! Danke!

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    Achte Wahlperiode




    Drucksache VIII/10


    G e s e t z e n t w u r f

    der Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten Felix Schwalbenbach


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung zur Einführung eines Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz


    A) Problem

    Der Klimawandel stellt uns heute vor eine große Verantwortung. Die Folgen des Klimawandels bedrohen die Gesundheit und den Wohlstand der Bayerischen Bürgerinnen und Bürger, als auch der Menschen auf der Erde nachhaltig. Daraus ergibt sich eine Pflicht des Staates, die Entwicklungen des Klimawandels und die Entwicklungen innerhalb der Staatlichen Behörden zum Klimaschutz zu beobachten und anzuleiten. Dies sollte nicht allein durch die Staatsregierung geschehen. Mehrere Kontrollinstanzen ermöglichen die effektive Beobachtung der Ziele und der Maßnahmen.


    B) Lösung

    Es wird die Position des Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz geschaffen, der eine Ähnliche Aufgabe wie die des Landesbeauftragten für Datenschutz einnehmen soll. Dieser Soll durch den Landtag gewählt werden und steht unter der Aufsicht des Landtagspräsidenten. Entgegen den Aufgaben des Landesbeauftragten für Datenschutz ist es die Aufgabe des Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz, die Fortschritte und Entwicklungen bezüglich der Klimaziele bei öffentlichen Stellen zu kontrollieren. Die Schaffung dieser Position und deren Festschreibung in der Verfassung sind der erste Schritt von vielen, den Wandel zu einem Klimaneutralen Bayern zu vollziehen.


    C) Alternativen

    Keine.


    D) Kosten

    Die Kosten betragen inklusive Sold und Verwaltungskosten jährlich ungefähr 250.000 Euro.





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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung zur Einführung eines Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz

    (x. Gesetz zur Änderung der Bayerischen Verfassung)

    vom X X . 09 . 2 0 2 1


    § 1

    Änderung der Bayerischen Verfassung


    Die Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch das Gesetz vom 6. April 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    Nach Artikel 33a wird folgender Artikel 33b hinzugefügt:

    „(1) Der Landtag wählt einen Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz.

    (2) Der Landesbeauftragte für Umwelt- und Klimaschutz überprüft nach Maßgabe des Gesetzes bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung der Vorschriften und Ziele über den Klimaschutz.

    (3) 1Der Landesbeauftragte für Umwelt- und Klimaschutz ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 2Er untersteht der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten.

    (4) 1Der Landesbeauftragte für Umwelt- und Klimaschutz wird auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.

    (5) Näheres wird durch Gesetz geregelt.“


    § 2

    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt am 18. Oktober 2021 in Kraft.



    Verordnung zur Änderung der Landesämterverordnung

    vom 06. September 2021





    Auf Grund des Art. 34 Abs. 1 Nr. 2 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370) geändert worden ist, verordnet der Bayerische Ministerpräsident:



    § 1

    Die Landesämterverordnung (LAV-UGV) vom 27. November 2001 (GVBl. S. 886, BayRS 2120-3-U/G), die zuletzt durch § 1 Abs. 146 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. § 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

    a) In Nr. 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

    b) Folgende Nr. 8 wird angefügt:

    „8. fachliche Unterstützung der Dienststellenleitungen der staatlichen Schulen im Bereich des sicherheitstechnischen und gesundheits­bezogenen Arbeitsschutzes, insbesondere im Bereich des Mutterschutzes, sowie arbeitsmedizinische Beratung des Personals.“


    2. § 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

    a) in Nr. 9 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

    b) Folgende Nr. 10 wird angefügt:

    „10. Erhebung und Zusammenstellung von Daten über Treibhausgasausstoß und Umweltbelastung“



    § 2


    Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.





    München, den 06. September 2021


    Bayerischer Ministerpräsident


    Felix S c h w a l b e n b a c h





    320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Achte Wahlperiode




    Drucksache VIII/07

    A n t r a g

    des Abgeordneten Felix Schwalbenbach


    Ständiger Ausschuss für Staatshaushalt, Finanzfragen und Wirtschaft







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    A n l a g e 1

    Ständiger Ausschuss für Staatshaushalt, Finanzfragen und Wirtschaft




    Ich beantrage die Konstituierung eines Ständigen Ausschusses mit der Bezeichnung "Ausschuss für Staatshaushalt, Finanzfragen und Wirtschaft". Dieser Ausschuss tagt über den Bayerischen Haushalt, Finanzfragen im Freistaat Bayern und über Wirtschaftspolitik. Innerhalb dieser Bereiche steht es dem Ausschuss frei, seine Themen zu wählen.


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    Achte Wahlperiode




    Drucksache VIII/06

    A n t r a g

    des Abgeordneten Felix Schwalbenbach


    Ständiger Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsangelegenheiten







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    A n l a g e 1

    Ständiger Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsangelegenheiten




    Ich beantrage die Konstituierung eines Ständigen Ausschusses mit der Bezeichnung "Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen". Dieser Ausschuss soll folgende Aufgaben nachgehen:

    1. das erörtern und debattieren von Verfassungsrechtlichen und sonstige rechtlichen Fragen des Landtages, und

    2. die Behandlung von Grundsatzfragen des Asylrechts, des Versammlungsrechts und des Asylrechts, als auch

    3. die Behandlung von Parlamentsbezogene Angelegenheiten; Ständige Aussprache über die Auslegung der Geschäftsordnung und verbundene Angelegenheiten.

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    Achte Wahlperiode




    Drucksache VIII/05

    A n t r a g

    des Abgeordneten Felix Schwalbenbach


    Ständiger Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz







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    A n l a g e 1

    Ständiger Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz




    Ich beantrage die Konstituierung eines Ständigen Ausschusses mit der Bezeichnung "Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz". Dieser Ausschuss soll die Aufgabe erhalten, über Umweltpolitische Themen und Verbraucherschutz zu tagen. In beiden Bereichen ist der Ausschuss in seiner Themenwahl frei.


    PM VIII/01


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    06.09.2021






    Ankündigungen zum Wochenplan


    Die Bayerische Staatskanzlei veröffentlichte im Namen des Ministerpräsidenten am Morgen des 06.09. einen Wochenplan für die Woche von dem 06.09 bis zum 12.09. Damit möchte die Staatsregierung ihre Aktivitäten transparent vorzeigen.


    1. Zusammenstellung eines Expertenrates für das Thema Klimaschutz und Reduktion von Treibhausgasausstoß

    Der Freistaat muss als Vorbild in die Zukunft blicken und gehen. Der Klimaschutz ist einer der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit, daher wird die Staatsregierung einen Expertenrat zusammenstellen, der die Staatsregierung fortan in diesem Thema mit seiner Expertise unterstützen soll. Im Zuge dessen hat die Bayerische Staatsregierung Kontakt zu anerkannten Klimaforschern aufgenommen und wird wichtige Gespräche noch in dieser Woche führen. Nur mit einem guten Plan kann der Wohlstand durch den Schutz des Klimas erhalten bleiben


    2. Fertigstellung und Besprechung eines 4. Gesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (4. COVID-19-Eindämmungsgesetz)

    Der Ministerpräsident kündigte vor wenigen Wochen an, das Gesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu verändern, um den Genesenenstatus mit dem Impfstatus gleichzusetzen, die Maßnahmen zu lockern und ein 3G-System einzuführen. Dieses Gesetz soll diese Woche noch in der Staatsregierung besprochen und schließlich dem Landtag präsentiert werden. Es ist essenziell, dass die Maßnahmen aktueller Erkenntnisse und vor allem der aktuellen Impfquote angepasst werden, um die Maßnahmen auch weiter vor den Gerichten begründen zu können.


    3. Gespräche mit Künstlerinnen und Künstlern bezüglich möglicher Unterstützungen bezüglich der COVID-19 Pandemie und des Impffortschrittes

    Die Staatsregierung hat die Künstlerinnen und Künstler nicht vergessen, die unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie leiden mussten. Der Ministerpräsident persönlich trifft sich mit verschiedenen Künstlern und bespricht mögliche Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen könnte die Unterstützung der Impfkampagne in Form von Auftritten für neu Geimpfte sein, wie der Ministerpräsident in der Regierungserklärung bereits ankündigte. Damit möchte man sowohl die Künstler unterstützen, als auch einen weiteren Grund für eine Impfung erschaffen.


    4. Fertigstellung und Inkraftsetzung eines Haushaltes für den Freistaat Bayern

    Der künftige Bayerische Haushalt steht in den Startlöchern. Zur Wohlstandssicherung des Freistaates und seiner Bürger sind solide Finanzen erforderlich. Diese bringt die Staatsregierung mit dem kommenden Haushalt ein und nimmt sich zum Auftrag das Verfügbare Geld effizient zu nutzen. Der Ministerpräsident erhofft sich eine konstruktive und fachliche Debatte über diesen Haushalt im Landtag und zeigt sich auch offen, Änderungsvorschläge zu übernehmen.


    5. Gespräche mit Bayerischen Bürgerinnen und Bürgern

    Die Staatsregierung plant mehrere Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Bayern. So möchte der Ministerpräsident einige Altenheime und Krankenhäuser besuchen, um mit den Einwohnern aber auch den Mitarbeitern in ein Gespräch zu kommen. Zeitgleich möchte der Bayerische Ministerpräsident sich mit dem Volk in Verbindung setzen und eine Möglichkeit geben, fragen zu stellen. Wenngleich nicht alle Fragen aufgrund der schieren Menge beantwortet werden könnten, ist die Staatsregierung zuversichtlich, einen Transparenten Einblick in ihre Arbeit zu ermöglichen.



    Über weitere Maßnahmen werden die einzelnen Staatsministerien informieren.