Beiträge von Ando Hov

    Ich meinte ja auch nicht das wir nur 2 Richter wählen, weiterhin 4 Richter wählen lassen wie bisher, nur festlegen dass 2 gewählte Richter das Verfahren führen. Bisher können das ja 2,3 oder alle 4 sein. Jeder Richter sollte wenn möglich im Laufe seiner Amtszeit gleich viele Verfahren gehabt haben, nicht einer 5 und ein Richter dabei gar keins. Zum Beispiel haben Geissler und Gierke ein Verfahren geführt, dann wird die nächste Klage von den anderen beiden oder Geissler und 3. oder Gierke und 4. Und ihr führt eine Art Liste wo ihr dann seht wer schon wie viele Verfahren gehabt hat. Kommt ja am Ende darauf an wie viele Klagen reinkommen, aber bestmöglich aufteilen und maximal 1-2 von der Anzahl unterschiedlich.


    Dazu dann deine besagten Schöffen. Wenn jede Partei einen bestimmt, müssten wir das FORUM auf die rechte Seite einordnen um ausgeglichen 4:4 rechts-links zu haben.


    LINKSRECHTS
    Internationale LinkeFreiheitliches Forum Deutschland
    vPiratenChristlich Demokratisch Soziale Union
    Sozialdemokratische ParteiLiberal-Konservative Allianz
    Die GrünenLiberales Forum


    Wenn wir nur 4 oder 6 nehmen muss man eine Lösung finden welche Partei berechtigt sein sollen einen Schöffen zu stellen, bei 8 Parteien.


    Edit: 10 beteiligte Personen für ein Verfahren klingt aber dann echt viel. Selbst wenn nur 1 Richter und 8 Schöffen...hm... wenn man die beteiligten Parteien ausschließt die Klagen und beklagt werden reduzierts nochmal bisschen aber ich weiß ja nicht...

    Nun denn, du brachtest eben die Schöffen ins Spiel. Ein Verfahren wird immer von zwei gewählten Richtern geführt. (Also nicht mal 3 oder 4 nach Zeit, sondern immer 2, vielleicht sogar so festgelegt das die Klagen aufgeteilt werden und die gewählten Richter innerhalb der Amtszeit insgesamt nach Möglichkeit gleich viele Verfahren hatten und in gemischten Kombinationen)

    Dazu kann/muss jeder der beiden jeweils einen Schöffen bestimmen. Frage wäre ob es sinnvoll ist zu sagen, weder aus der Partei des Klägers, noch aus der Partei des Beklagten darf ein Schöffe stammen und es müssen 2 Schöffen aus unterschiedlichen Parteien sein. Oder halt auch parteilose.


    Edit: Du meinst also jede Partei nominiert einen Schöffen, zum jetzigen Zeitpunkt also 8 Schöffen und alle 8 urteilen dann mit 2 gewählten Richtern gemeinsam?

    Und wie hättest du allein 2 inaktive Richter abwählen sollen? Du hast eben gesagt du hattest 2 inaktive die dir bei den großen Verfahren nicht helfen konnten.


    Wenn es inzwischen so viele große SimOn Klagen gibt, wäre eine Trennung evtl. wirklich eine Überlegung wert.

    Manche Urteile/Beschlüsse benötigen viel Zeit, weil die Materie einfach teilweise extrem komplex ist, gerade wenn es sich um Sachverhalte handelt, die so noch nie entschieden wurden. Ich finde es nicht richtig, hier von außen Druck auf die Richter auszuüben. Am Ende kriegt man dann minderwertige Beschlüsse, die keinerlei Qualitätsstandards gerecht werden. Das sollte nicht Sinn der Sache sein.

    Das ist klar. Wenn man für eine umfangreiche, komplexe Klage mal ein paar Wochen braucht, finde ich das auch nicht schlimm. Aber Sinn der Sache ist es auch nicht, dass man sich sehr viel Mühe bei der Erstellung von Klagen gibt und die dann einfach komplett Links liegen gelassen werden. Klar, wir haben wohl nicht viele Mitspieler die sich mit solchen juristischen Sachen gerne auseinandersetzen. Aber insgesamt haben die letzten Wochen und Monate doch sehr klar dargestellt, dass es am Gericht nicht so läuft, wie es laufen sollte. Ich hab da mit Prof. Gierke jetzt zum Glück einen Kollegen, der auch wirklich was macht, das war ich sonst am OG (zumindest in den letzten Monaten) ja eher weniger gewohnt.


    Nur um die Ausmaße zu zeigen: Wir haben 3 Klagen der Causa Yersin (März 2021) komplett unbearbeitet, zwei Klagen hinsichtlich des BUW-Verbotsverfahrens und eine einstweilige Anordnung. Bei allen Sachverhalten war ich und auch Prof. Gierke (als Verteidiger) involviert und können deshalb fairerweise wohl keine absolut objektive Entscheidung treffen. Ist zwar schade, aber die Welt geht davon jetzt auch nicht unter, klar. Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen, selbst in Zukunft nicht mehr zu klagen, sondern mich wirklich nur auf meine Richtertätigkeit zu konzentrieren, damit wir so einem Stillstand entgegenwirken können.

    Ja, das mag sein. Alleine konnte ich solche Riesenverfahren in diesem Jahr aber auch nicht stemmen, da hatte ich leider einfach keine Zeit, um ohne jegliche Mithilfe der anderen zwei Richter 70-seitige Anträge alleine zu lesen, verstehen, diese zu bewerten und am Ende ein ebenso umfangreiches Urteil zu schreiben. Ich sehe das Problem, dass es am OG einen Stau gibt — aber man könnte dann auch einfach aktive Mitspieler ans Gericht wählen und nicht mit dem Holzhammer Regelungen über Angelegenheiten treffen, in die man überhaupt keinen Einblick hat.

    Dann sollte man vielleicht dem Präsidium des OG die Verantwortung einräumen, dass es verantwortlich ist aktive Richter zu haben. Ist dies nicht der Fall sollte der Präsident das jeweilige Parlament informieren, dass den aktuell inaktiven Richter gewählt hat und auffordern können diesen abzuwählen und zu ersetzen.


    § 5a

    VERLUST VON ÄMTERN


    (1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.

    a. Inaktiv ist, wer 14 Tage nicht eingeloggt oder 14 Tage keine SimOn Beiträge verfasst hat. Vereinshaus ist SimOff!

    (2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage abwesend gemeldet ist.


    Also so wäre irgendwie der aktuelle Stand für mich.

    Punkt zwei ist aber richtig und wichtig, um ein fließendes Simgeschehen zu ermöglichen.

    Nur noch maximal 14 Tage abwesend melden darüber hinaus die Abgabe des Amtes.


    Wieso ich aber dann weiter gesponnen habe, was machen wir denn wenn sich jemand nicht abwesend meldet, aber auch nicht aktiv ist. Der Thread "Abwesenheitsmeldung" wird ja nicht von jedem genutzt, da sind Leute einfach mal Tage/Wochen nicht wirklich da und gelten dann nicht als inaktiv weil sie sich mal eingeloggt haben. Genau da braucht man eine Vorgabe wie man vorgeht wenn einer sich nicht abwesend meldet, keine SimOn Beiträge schreibt, aber alle paar Tage mal einloggt.

    Wir haben alle Verständnis und alle sagen "Reallife geht vor". Das ist auch richtig, aber das Reallife darf dann nicht anderen den Spielspaß verderben indem Ämter inaktiv besetzt werden. Sicher kann jedem mal was dazwischen kommen, mal ein oder auch mal 2 Wochen keine Zeit haben. Aber jeder sollte soviel Anstand haben und dann eingestehen wenn er zum derzeitigen Zeitpunkt ein Amt nicht so aktiv ausfüllen kann wie es sollte, dass er dann lieber zurücktritt und jemand anderen die Chance lässt dieses Amt mit Spaß auszufüllen. Wir haben hier keine Jahrelangen Amtszeiten, wir rechnen in Wochen. Und wenn dann jemand 3 Wochen oder noch mehr davon nicht anwesend ist, ist man falsch in diesem Amt und sollte alles abgeben bis man wieder Zeit hat und dann neu durchstarten.

    Es kann aber auch nicht Sinn der Sache sein Klagen über Monate hinweg oder bald sogar Jahre schleichen zu lassen. Wir sind wie so oft gesagt keine Jura-Sim! Die letzten Monate kam vom Gericht keinerlei Aktivität hervor, und das ist nicht nur an den letzten Wahlen gelegen die für neue Richter ewig gebraucht haben. Ich bin der Meinung das OG sollte gegenüber Bundestag & Bundesrat Rechenschaft ablegen in Form von z.B. 14tägige Protokolle, wieviele und welche Verfahren laufen und auf welchem Stand sie sind. Es wird doch immer gern Transparenz gewünscht, vom Gericht hört und sieht man aber leider garnichts.


    Ich habe ja von Anfang an gesagt, der dritte Punkt mit der mangelhaften Amtsführung ist schwierig. Das ist mir klar, aber dennoch sollte auch allen klar sein das es immer mal wieder Leute gab die ihre Ämter nicht ausreichend gefüllt haben. Daher ist der Punkt 2 schonmal sehr richtig.


    Dazu sollten alle angehalten sein strenger darauf zu achten ob jemand abwesend ist. Der Bot funktioniert ja leider nur einmalig, danach muss jeder seine Kollegen kontrollieren, in den jeweiligen Parlamenten usw. Und Inaktiv heißt eben auch wenn man 14 Tage keine öffentlich einsehbaren SimOn Beiträge schreibt, ein bloßes einloggen sollte definitiv nicht als Aktivität zählen! Jemand der einmal die Woche im Preuß ein Bier trinkt ist kein aktiver Politiker, so dahergesagt xD



    Edit: Und wenn wir schon bei Fristen sind, die Regel mit dem Archivieren der Gesetze funktioniert ja leider auch seit längerem nicht mehr so... Wenn die zuständige Partei ihre Gesetze nicht archiviert, müsste man drüber nachdenken ob die ab einem bestimmen Punkt als "nicht beschlossen" gelten und erneut durch alle Gesetzgebende Instanzen müssen.

    Die Alternative die ich da sehe wäre an anderer Stelle strenger zu fassen sowas wie "Eine Klageerhebung muss innerhalb von 7 Tagen bearbeitet werden, ein Urteil ist innerhalb von 4 Wochen ab Klageerhebung zu fällen. " Mit bearbeitet werden meine ich das anfangen. Also zum Beispiel den Angeklagten kontaktieren, Stellungnahmen einfordern usw.

    Beim Bundespräsidenten wäre es vorrangig das ausfertigen der Bundesgesetze. Da könnte man ja auch eine Frist setzen. Ab Zustellung aus dem Bundestag muss es innerhalb von 7 Tagen ausgefertigt oder eben aktiv verweigert werden.

    Mit offensichtlich mangelhaft meine ich Leute die sich nicht abwesend melden, nicht 14 Tage weg bleiben, sich also schon alle paar Tage einloggen aber trotzdem ihre Aufgaben nicht erfüllen. Insbesondere Richter und Bundespräsidenten. Da gibt es ja nicht Mal eben Parlamente die das selbst regeln können und ein Misstrauensvotum durchführen können.

    5 Tage Debatte


    § 5a

    VERLUST VON ÄMTERN


    (1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.

    (2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage abwesend gemeldet ist.

    (3) Meldet ein Amtsinhaber sich nicht abwesend, aber ist die Amtsführung offensichtlich mangelhaft verliert er ebenfalls sein Amt.


    Das wurde ja bereits vor einiger Zeit mal angesprochen das man die 14tägige Inaktivität etwas strenger fassen sollte. Hier ein grober erster Entwurf. Mir ist bewusst, dass insbesondere die offensichtliche Amtsführung schwierig ist festzustellen, vor allem durch wen... Ideen?