Beiträge von Leo Stief

    tl;dr Ich habe mich nach einigem Überlegen entschieden, den Antrag erstmal zurückzuziehen.


    Der Grund:


    Ich halte es für eine ungesunde Situation, dass mit Ausnahme von Nils Neuheimer mittlerweile alle Admins – deren Aufgabe die technisch und regulatorisch saubere Verknüpfung der Simulationen eigentlich wäre – pauschal per Dislike diesen Antrag oder die ihm zugrunde liegende vDGB-Auslegung abgelehnt haben, ohne sich auch nur mit einer Silbe an der Debatte zu beteiligen. Es handelt sich bei dem Antrag in seiner jetzigen Form wohlgemerkt um den bisher einzigen Vorschlag für eine wasserdichte und transparente Verknüpfung mit Election Day, die lediglich nicht von heute auf morgen in Kraft treten würde.


    Hinzu kommt die gestrige aggressive Reaktion eines Admins in einem mittlerweile deaktivierten Thread der Bundesregierung, nur weil diese ebenfalls die legitime Auffassung vertreten hatte, dass ein Anspruch auf Gültigkeit der ED-Ereignisse aufgrund der aktuellen Regelung im vDGB nicht gegeben sei. Dieser Ausraster hat durchaus mal wieder einigen Mitspielern emotional zu schaffen gemacht und ich habe keine Lust, für so etwas indirekt verantwortlich zu sein.


    Insofern sollte man diese Angelegenheit anders angehen, zum Beispiel durch eine verbindliche Klärung der Anwendbarkeit des aktuellen § 4 vor dem OG. Wichtig wäre vor allem, dass das Problem bewusst wird: Eine externe Website, die bisher nicht in den Regeln steht und nicht einmal offiziell verlinkt ist, stellt den Anspruch, in vB den Platz der realen USA einzunehmen.


    Das sollte auf die eine oder andere Weise gelöst werden. Sofern der Text dieses Antrages dabei in ursprünglicher oder abgeänderter Form behilflich sein kann, stelle ich ihn hiermit gern dafür zur Verfügung.

    Wenn wir erst in drei Monaten ED anbinden, dann ist da ja einfach ein harter Cut. Warum sollte Biden dann auf einmal nicht mehr Präsident sein, etc. etc.?

    Harte Cuts entstehen bei jedem SIm-Start. Warum sind Anfang des Jahres mitten in Merkels letzter Amtszeit alle deutschen Parteien und Politiker verschwunden? Warum wurde in den USA im November und im Dezember gleich nochmal gewählt, aber ohne Trump? Für diese Brüche hatten wir nie offizielle Narrative, das gehört einfach dazu.


    EDIT: In ED herrscht zudem grade auch sehr große Aktivität.

    Laut Statistik wurden dort bisher im Schnitt lediglich 12 Beiträge am Tag geschrieben. Es ist erfreulich, wenn der Trend positiv ist, zumal in der Euphorie der Anfangszeit rund um die ersten Wahlen. Diese Momentaufnahme ist aber noch kein Garant dafür, dass die Aktivität langfristig hoch genug bleibt, damit eine Bindung an die dortigen Ereignisse (und Nicht-Ereignisse) für eine deutlich größere Simulation wie vB mehr Nutzen als Hindernis ist.


    Im Grunde ist bei diesem Antrag ja für jeden was dabei: Es wird veraltetes Recht beseitigt, eine Anbindung von ED (um die sich die ED-Leute bisher nicht gekümmert haben) wird vorbereitet und die vB-Spieler erhalten die Sicherheit, sich von der Aktivität von ED überzeugen zu können, bevor sie sich daran binden.

    Ich habe den Antrag jetzt basierend auf Toms Idee erweitert und eine noch ausführlichere Begründung hinzugefügt, die das Ganze erläutert.



    Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches - Vorläufige Entkopplung und geordnete Wiederanbindung einer USA-Simulation

    (vom ...)



    Artikel 1


    Der bisherige § 4 des vDeutschen Gesetzbuches wird aufgehoben.



    Artikel 2


    § 4 des vDeutschen Gesetzbuches wird wie folgt neu gefasst:


    § 4

    BEZIEHUNG VBUNDESREPUBLIK UND ELECTION DAY


    (1) Alle Ereignisse und Handlungen der externen Simulation unter election-day.de (im Folgenden „Election Day“) sind für vBundesrepublik relevant, soweit umgekehrt alle Ereignisse und Handlungen aus vBundesrepublik in Election Day anerkannt werden.


    (2) Die Verknüpfung, Wechselwirkung und Möglichkeit zum Austausch mit Election Day ist innerhalb von vBundesrepublik gut sichtbar durch Informationen und Verweise anzuzeigen.



    Artikel 3


    (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Absatz 2 am Tag seines Beschlusses in Kraft.

    (2) Artikel 2 tritt in Kraft, sobald sich die Mitspieler von vBundesrepublik in einer Abstimmung, die frühestens drei Monate nach Beschluss dieses Gesetzes abzuhalten ist, mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Anerkennung aller Ereignisse und Handlungen aus Election Day ausgesprochen haben.



    Begründung: Der bisherige § 4 vDGB ist nach Auffassung des Antragstellers unwirksam und nicht auf die USA-Simulation unter election-day.de anwendbar, da:

    • die bisherige Regelung lediglich eine Verknüpfung von vB mit der nicht mehr existenten Teilsimulation „Virtuelle Staaten von Amerika“ vorsieht und
    • die Simulation unter election-day.de nicht mit den ehemaligen „Virtuellen Staaten von Amerika“ wesensgleich ist, da es sich bei ED nicht mehr um einen Teil von vB, sondern um eine eigenständige externe Website mit vollständig von vB getrennter Benutzerdatenbank und neuem Namen handelt, die zudem nicht erkennbar dem vDGB als regulatorischem Rahmen unterliegt.


    Der vorliegende Antrag sieht eine Behebung dieses Problems in zwei Stufen vor:

    1. Die veraltete Verknüpfung von vB mit einer USA-Simulation wird zunächst vorläufig ganz außer Kraft gesetzt.
    2. Ein neuer, an die veränderte Situation mit Election Day angepasster § 4 wird verabschiedet und tritt in Kraft, sobald sich die Spielerschaft für die Anerkennung der ED-Ereignisse ausspricht. Hierfür wird eine gewisse Wartezeit anberaumt, in der beurteilt werden kann, ob Election Day die nötige Aktivität entfaltet, um im Sim-Universum den Platz der realen USA einnehmen zu können.


    Absatz 1 des neuen § 4 formuliert für die Anerkennung der ED-Ereignisse die Bedingung, dass umgekehrt auch ED die vB-Ereignisse anerkennen muss. Dies ist aus Sicht des Antragstellers nötig, da das vDGB ausdrücklich nur für vB gilt, also keine Vorschriften darüber treffen kann, ob ED tatsächlich die vB-Ereignisse anerkennt.


    Absatz 2 ist vollständig neu formuliert, da die bisher vorgeschriebene gemeinsame Benutzergruppe bei zwei vollständig getrennten Websites so nicht mehr möglich ist.

    Tritt mit dem Bundeskanzler, dem scheidenden Bundesminister und dessen Nachfolgerin in den Großen Saal.


    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Neuheimer,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,


    nach entsprechendem Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers entlasse ich heute den Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation, Herrn Felix Neuheimer, auf eigenen Wunsch aus seinem Amt und ernenne zugleich seine Nachfolgerin.


    Lieber Herr Neuheimer,


    ich danke Ihnen für Ihre Arbeit als Bundesminister und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich

    den Bundesminister


    FELIX NEUHEIMER


    auf seinen Antrag aus seinem Amt als

    Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr,

    Infrastruktur und Innovation.


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 9. Januar 2021


    Der Bundespräsident


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    Liebe Frau Dr. Keil-Karrenberg,


    Sie übernehmen ab heute für die letzte Woche der Legislaturperiode ein wichtiges Ressort der Bundesregierung. Auch wenn Ihnen nur wenig Zeit zur Verfügung steht, wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand und viel Erfolg in Ihrer neuen Aufgabe.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    ernenne ich

    Frau Dr.


    MICHAELA KEIL-KARRENBERG


    zur

    Bundesministerin für Wirtschaft, Verkehr,

    Infrastruktur und Innovation



    Berlin, den 9. Januar 2021


    Der Bundespräsident


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    Bundespräsident Stief gratuliert gewählter Amtsnachfolgerin


    Bundespräsident Leo Stief hat Frau Bundesministerin Isabelle Yersin, die heute von der Bundesversammlung zur Bundespräsidentin gewählt worden ist, in einem kurzen Telefonat seine herzlichsten Glückwünsche übermittelt. Er freue sich besonders, das Amt des Staatsoberhaupts am 14. Januar 2021 zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland an eine Frau übergeben zu können, so der Bundespräsident.

    Vorschlag zur Güte: Lasst uns doch „Virtuelle Staaten von Amerika“ durch „Election Day“ ersetzen und Paragraph 4 mit einem Zusatzparagraphen in den Schlussbestimmungen bis zu einem bestimmten Stichtag außer Kraft setzen. Sollte es dann an dem Stichtag in ED besser laufen, läuft die Regelung einfach aus und die Verknüpfung tritt wieder in Kraft, und wenn nicht, kann man das dann immer noch wieder ändern.

    Das finde ich einen ganz guten Ansatz. Wir könnten den alten § 4 außer Kraft setzen und einen neuen, an ED angepassten § 4 beschließen, der jedoch nur unter dem Vorbehalt in Kraft tritt, dass sich die vB-Spielerschaft in einem separaten Votum, das in drei bis sechs Monaten abzuhalten ist, mit der Bindung an das dann hoffentlich besser zu beurteilende ED-Spielgeschehen einverstanden erklärt.


    Mal ne Frage: Was wird sich denn durch die Verknüpfung beider Simulationen versprochen?

    Meines Wissens Staatsbesuche und wechselseitige Außenpolitik, wie es das bei vD gab. Der große Renner war das damals nicht oder nur phasenweise, weil die US-Regierung öfter inaktiv war. Deshalb wäre es sicher gut, erstmal abzuwarten, wie aktiv sich das neue ED entwickelt.

    Es ist von simulationstechnischen Vorteilen die Rede, nicht von einer simulationstechnischen Trennung. Die Trennung bezieht sich, wie schon gesagt, auf die technische Trennung. So verstehe ich es aber wir können ja einfach mal den Verfasser fragen. Wie das gedacht und gemeint war. :) Franz L. Huber

    Ehrlich gesagt ist es egal, wenn das anders gemeint war oder wir das Wort „simulationstechnisch“ unterschiedlich verstehen. Ich habe die damalige Ankündigung nicht als Gesetz zitiert, sondern als Beleg dafür, dass ED etwas anderes ist als die früheren Virtuellen Staaten von Amerika (anderer Name, andere Spielerschaft, andere Website, anderer regulatorischer Rahmen). Bei vB gilt das vDGB, in dem von Election Day keine Rede ist, weshalb die Ereignisse aus ED hier schlichtweg keine Bedeutung haben.

    Die Trennung bezieht sich dabei eher auf eine technische Trennung, nicht auf der simulatorischen Ebene.

    Es ist im dritten Absatz ausdrücklich von einer simulationstechnischen Trennung die Rede und das Aussimulieren wechselseitiger Außenpolitik wurde bisher nicht im Ansatz möglich gemacht.


    Der erste Absatz der Ankündigung kann daher höchstens als Absichtserklärung für die unbestimmte Zukunft gewertet werden, während die von mir zitierte Trennung der Simulationsangebote eine Tatsache darstellt. Für die Gültigkeit der Ereignisse aus dem neuen „Election Day“ müsste „Election Day“ in den vB-Spielregeln stehen.


    Ich habe den Antragstitel mal angepasst und eine Begründung hinzugefügt, um das eigentliche Anliegen deutlicher herauszustreichen.

    Du hast ja jetzt schon in deiner Funktion als BP entschieden, dass diese Vorraussetzungen für eine Bindung nicht gegeben sind.

    Das ist Unfug, der Bundespräsident kann keine Simoff-Entscheidungen treffen.


    Ich habe als Spieler sim-off festgestellt, dass § 4 vDGB unwirksam ist und daher keine Verknüpfung zu ED besteht, weshalb ich als Bundespräsident sim-on die Realität berücksichtige. Formaler Grund für die Unwirksamkeit ist, dass die ausdrücklich in den Regeln genannte Simulation „Virtuelle Staaten von Amerika“ nicht existiert.


    Election Day ist laut Aussage der Administration vom November ausdrücklich eine von vB simulationstechnisch getrennte „Neuauflage einer US-Simulation“. Kein vB-Mitglied war dort automatisch angemeldet, sodass weder technische noch personelle Kontinuität besteht. Es handelt sich zweifelsfrei nicht um die in den Spielregeln genannten Virtuellen Staaten von Amerika, die im Gegensatz zu ED dem technischen und regulatorischen Rahmen von vB unterlagen.


    Insofern ist dieser Antrag im Wesentlichen dazu bestimmt, das vDGB in diesem Punkt zu bereinigen. Eine Alternative wäre, Election Day ausdrücklich als sim-relevant anzuerkennen, also den § 4 zu „reparieren. Die Gründe, die zum aktuellen Zeitpunkt dagegen sprechen, wurden ja schon genannt – über eine Verknüpfung wird wohl erst später sinnvoll zu entscheiden sein.

    Was sind Parameter für genug Aktivität?

    Die Voraussetzungen für eine Verknüpfung wären dann gegeben, wenn sich die vB-Spielerschaft in einer Abstimmung mehrheitlich dafür ausspricht, sich an das Simulationsgeschehen von ED zu binden.

    https://election-day.de/ ist übrigens der Link zum Forum von ED und damit sollte auch der Name klar sein: Election Day. (ED)

    Ja, und dieses Forum ist hier nirgendwo offiziell als Teil des Sim-Universums verlinkt, sodass insbesondere neue Mitspieler gar nichts davon mitbekommen.


    Die Verknüpfung mit den „Virtuellen Staaten von Amerika“ stammt aus der Zeit, als diese noch Teil des vB-Forums waren. Die Spielerschaft hat sich allerdings nie damit einverstanden erklärt, an alle Ereignisse aus einem externen Forum namens Election Day gebunden zu sein. Daher ist die entsprechende Bestimmung in den Spielregeln ohnehin nicht auf ED anwendbar und sollte zwecks Klarheit gestrichen werden, bis sich die Spieler womöglich irgendwann dafür entscheiden.


    Ich verstehe ja, dass ED einigen am Herzen liegt, aber ihr könnt nicht von der restlichen Spielerschaft erwarten, ein im Aufbau begriffenes externes Forum zu durchstöbern, um herauszufinden, welche Teile der Weltlage für vB gerade gültig sind.

    Ich würde hier um etwas Geduld bitten, die Simulation läuft gerade an und wir versuchen aktiver zu werden, damit ein Verknüpfung auch sinnvoll ist.

    Die Geduld ist allerdings auf der ED-Seite erforderlich. Solange die für eine sinnvolle Verknüpfung notwendige Aktivität nicht gegeben ist, sollten die Ereignisse in ED für vB keine Bedeutung haben.


    Ich habe diesen Thread auf Anregung von Nils eröffnet, nachdem er mich auf die in den Regeln verankerte Verknüpfung hingewiesen hatte. Die Spielregeln sehen nämlich bereits jetzt eine Verknüpfung vor, wenn auch mit einer unter diesem Namen nicht existierenden US-Simulation.


    Daher dieser Antrag, um eine klare Situation zu schaffen. Keine Verknüpfung der Simulationen, bis die Spielerschaft künftig etwas anderes entscheidet.

    Ich stelle mal folgenden Antrag zur Debatte.


    Wie schon im Simoff-Hinweis zu meinem Statement als Bundespräsident geschrieben, bin ich der Auffassung, „dass § 4 vDGB unwirksam ist. Eine Simulation mit der Bezeichnung „Virtuelle Staaten von Amerika“ existiert ebenso wenig wie die vorgeschriebene Benutzergruppe zum Austausch zwischen beiden Simulationen. Die Ausblendung weltpolitischer Realität zugunsten der geringen Aktivität des bestehenden, aber nicht erkennbar mit vB verknüpften ED-Forums wäre aus meiner Sicht eine Zumutung.“


    Man sollte § 4 demzufolge entweder reparieren oder streichen. Für die Streichung spricht nach meiner Einschätzung das sehr geringe Interesse an ED. Die kleine Gruppe von Spielern, die amerikanische Politik simulieren möchte, soll dazu durchaus in dem recht ansehnlichen (aber eben nicht sehr aktiven und auf vB nichtmal verlinkten) ED-Forum die Möglichkeit haben; das sollte allerdings nicht dazu führen, dass vB-Spieler trotz fehlendem Interesse ED verfolgen und mühsam herausfinden müssen, auf welche Ereignisse sie reagieren dürfen und auf welche nicht.



    Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches - Vorläufige Entkopplung und geordnete Wiederanbindung einer USA-Simulation

    (vom ...)



    Artikel 1


    Der bisherige § 4 des vDeutschen Gesetzbuches wird aufgehoben.



    Artikel 2


    § 4 des vDeutschen Gesetzbuches wird wie folgt neu gefasst:


    § 4

    BEZIEHUNG VBUNDESREPUBLIK UND ELECTION DAY


    (1) Alle Ereignisse und Handlungen der externen Simulation unter election-day.de (im Folgenden „Election Day“) sind für vBundesrepublik relevant, soweit umgekehrt alle Ereignisse und Handlungen aus vBundesrepublik in Election Day anerkannt werden.


    (2) Die Verknüpfung, Wechselwirkung und Möglichkeit zum Austausch mit Election Day ist innerhalb von vBundesrepublik gut sichtbar durch Informationen und Verweise anzuzeigen.



    Artikel 3


    (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Absatz 2 am Tag seines Beschlusses in Kraft.

    (2) Artikel 2 tritt in Kraft, sobald sich die Mitspieler von vBundesrepublik in einer Abstimmung, die frühestens drei Monate nach Beschluss dieses Gesetzes abzuhalten ist, mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Anerkennung aller Ereignisse und Handlungen aus Election Day ausgesprochen haben.



    Begründung: Der bisherige § 4 vDGB ist nach Auffassung des Antragstellers unwirksam und nicht auf die USA-Simulation unter election-day.de anwendbar, da:

    • die bisherige Regelung lediglich eine Verknüpfung von vB mit der nicht mehr existenten Teilsimulation „Virtuelle Staaten von Amerika“ vorsieht und
    • die Simulation unter election-day.de nicht mit den ehemaligen „Virtuellen Staaten von Amerika“ wesensgleich ist, da es sich bei ED nicht mehr um einen Teil von vB, sondern um eine eigenständige externe Website mit vollständig von vB getrennter Benutzerdatenbank und neuem Namen handelt, die zudem nicht erkennbar dem vDGB als regulatorischem Rahmen unterliegt.


    Der vorliegende Antrag sieht eine Behebung dieses Problems in zwei Stufen vor:

    1. Die veraltete Verknüpfung von vB mit einer USA-Simulation wird zunächst vorläufig ganz außer Kraft gesetzt.
    2. Ein neuer, an die veränderte Situation mit Election Day angepasster § 4 wird verabschiedet und tritt in Kraft, sobald sich die Spielerschaft für die Anerkennung der ED-Ereignisse ausspricht. Hierfür wird eine gewisse Wartezeit anberaumt, in der beurteilt werden kann, ob Election Day die nötige Aktivität entfaltet, um im Sim-Universum den Platz der realen USA einnehmen zu können.


    Absatz 1 des neuen § 4 formuliert für die Anerkennung der ED-Ereignisse die Bedingung, dass umgekehrt auch ED die vB-Ereignisse anerkennen muss. Dies ist aus Sicht des Antragstellers nötig, da das vDGB ausdrücklich nur für vB gilt, also keine Vorschriften darüber treffen kann, ob ED tatsächlich die vB-Ereignisse anerkennt.


    Absatz 2 ist vollständig neu formuliert, da die bisher vorgeschriebene gemeinsame Benutzergruppe bei zwei vollständig getrennten Websites so nicht mehr möglich ist.

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    Bundespräsident zu den Ereignissen in den Vereinigten Staaten


    Erklärung des Bundespräsidenten im Wortlaut:


    „Mit großer Besorgnis habe ich die Ereignisse des gestrigen Tages am Kapitol in der amerikanischen Hauptstadt verfolgt. Mit ebenso großer Erleichterung nehme ich zur Kenntnis, dass die Ausschreitungen durch Einsatzkräfte beendet und die Abgeordneten des Kongresses noch am selben Abend mit ihrer hohen demokratischen Pflicht fortfahren konnten, den Sieger der Präsidentschaftswahl vom 3. November 2020 formal zu bestätigen.


    Die Mitverantwortung des noch amtierenden Präsidenten für den gewaltsamen Sturm auf das Kapitol ist nicht von der Hand zu weisen. Die Ereignisse zeigen uns eindrücklich, dass Verfassungen und Gesetze – nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern in jedem Land der Erde – immaterielle Konstrukte sind, die, so sehr wir uns auch an ihre allgemeine Gültigkeit gewöhnt haben mögen, nach wie vor in einer physischen Welt durchgesetzt werden müssen, um in Kraft zu bleiben.


    Ich wünsche dem amerikanischen Volk, das ein wichtiger Freund und Partner der Deutschen ist, sowie der künftigen Administration erfolgreiche Schritte in Richtung einer Aussöhnung innerhalb der polarisierten amerikanischen Gesellschaft. Der gestrige Sieg der Demokratie über die Gewalt würde umso ermutigender nachhallen, wenn er trotz weiterhin unterschiedlicher Weltanschauungen den Beginn einer breiten Rückbesinnung auf die gemeinsamen Werte markierte, die die stolze amerikanische Demokratie seit über zwei Jahrhunderten ausmachen.“



    Gesetz über die Feststellung

    des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021

    (Haushaltsgesetz 2021)


    Vom 5. Januar 2021



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    § 1

    Feststellung des Haushaltsplans


    Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 424.743.544.000 Euro festgestellt.


    § 2

    Kreditermächtigungen


    (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 Kredite bis zur Höhe von 62.844.000.000 Euro aufzunehmen.

    (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2021 fällig werdenden Krediten zu; deren Höhe ergibt sich aus dem Saldo der im Kreditfinanzierungsplan (Teil IV des Gesamtplans) ausgewiesenen Ausgaben zur Tilgung von Krediten (Nummer 2) und den sonstigen Einnahmen zur Schuldentilgung (Nummer 1.2).

    (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, ab Oktober des Haushaltsjahres im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres Kredite bis zur Höhe von 4 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.


    § 3

    Gewährleistungsermächtigungen


    Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 821.710.000.000 Euro zu übernehmen.


    § 4

    Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen


    Der Betrag nach § 37 Absatz 1 Satz 4 der Bundeshaushaltsordnung wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Einzelfall den in Satz 1 festgelegten Betrag, im Falle der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen einen Betrag von 50.000.000 Euro überschreiten, sind vor Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Unterrichtung vorzulegen, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist.


    § 5

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.



    Anlage I:


    Bundeshaushaltsplan 2021



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 5. Januar 2021


    Der Bundespräsident

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    Nichtausfertigung des „Gesetzes zur Kennzeichnung von regionalen Bioprodukten und zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“


    Das Bundespräsidialamt gibt bekannt, dass Bundespräsident Leo Stief das am 4. Januar 2021 durch die Präsidentin des Bundesrates übersandte „Gesetz zur Kennzeichnung von regionalen Bioprodukten und zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (BT-Drs. IV/022, BR-Drs. 016) nicht ausfertigen kann, da es nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist.


    Die Prüfung der formellen Verfassungsmäßigkeit ergab, dass das zustimmungsbedürftige Gesetz im Bundesrat lediglich die Zustimmung der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern erhalten hat, die zusammen über 7 der 15 Stimmen des Bundesrates verfügen. Entgegen der Feststellung des Präsidiums liegt die erforderliche Zustimmung des Bundesrates somit nicht vor.


    Das Gesetz ist daher nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen und wird nicht ausgefertigt.

    Tritt mit dem vom Bundestag gewählten Richter in den Großen Saal.


    Meine sehr geehrten Damen und Herren,


    zum – aller Voraussicht nach – letzten Mal in meiner Amtszeit habe ich heute die Aufgabe, einen neuen Richter des Obersten Gerichts zu ernennen und zu vereidigen. Im Unterschied zu allen bisherigen derartigen Berufungen, die ich in den letzten sechs Monaten vornehmen durfte, handelt es sich jedoch nicht um einen völligen Neuzugang, sondern um die Rückkehr eines erfahrenen ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichts an seine frühere Wirkungsstätte.


    Sehr geehrter Herr Dr. Müller,


    ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer erneuten Wahl an das Oberste Gericht und wünsche Ihnen für Ihre Amtszeit, die Sie mit einem großen Erfahrungsschatz antreten können, alles Gute. Ich bitte Sie nun, Ihre Ernennungsurkunde entgegenzunehmen und den Amtseid zu leisten.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    ernenne ich

    Herrn Dr.


    HELMUT MÜLLER


    unter Berufung in das Richterverhältnis

    zum Richter des Obersten Gerichts



    Berlin, den 2. Januar 2021


    Der Bundespräsident


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    Anhand dieser Zahlen hätte doch eigentlich am ehesten nicht die Bundesregierung, sondern Vorwärts einen Grund zur Beschwerde, da man mit vielen Gesetzentwürfen nicht besser abschneidet als mit vielen Anfragen, obwohl letztere in der Regel deutlich weniger aufwendig sind.


    Wäre es nicht sinnvoller, die Gewichtung von Anfragen gegenüber Gesetzentwürfen allgemein zu reduzieren?

    Deshalb soll es für die Beantwortung der Anfrage ja auch nur die Hälfte der Punkte geben. Aber wie Nils sagt, die Grünen sind in der Aktivität jetzt ganz oben und haben inhaltlich nicht wirklich etwas gemacht.

    Damit in dieser Debatte jeder den gleichen Informationsstand hat und selbst urteilen kann, ob eine unerwünschte Gewichtung vorliegt, schlage ich vor, dass ihr die aktuellen Aktivitätswertungsdaten öffentlich zur Verfügung stellt, zumal sie ja anscheinend den Anlass für diesen Antrag darstellen.

    Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbale sexuelle Belästigung


    Vom 1. Januar 2021



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches


    Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Noveember 1998 (BGBI. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 184i wird wie folgt geändert:


    1. Es wird ein neuer Absatz 1 vorangestellt, der wie folgt gefasst wird:


    "(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise durch sexuell konnotierte Äußerungen herabwürdigt oder zum Sexualobjekt degradiert und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist."


    2. Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden zu den Absätzen 2 bis 4.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 1. Januar 2021


    Der Bundespräsident

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