Beiträge von Georg Gisy

    Bei allem Respekt, aber wieso glauben sie, dass sie die richtige Person sind, um einer liberalen Partei neues Leben einzuhauchen? Ich habe damit zwei Probleme, das erste betrifft die inhaltliche Ebene: Werfen sie all ihre Prinzipien und politischen Einstellungen über Bord? Passen sie zum Forum?


    Zweites Problem: Man hat im Landtag von Ihnen noch nicht sehr viel mitbekommen. Ist es da schon der richtige Zeitpunkt für ein solches Projekt?


    Zu Punkt 1: Die aktive Waldbewirtschaftung ist sehr bedeutend, denn wir wollen die vorhandenen Wälder unbedingt erhalten. Klar ist auch, dass die Wälder gut gerüstet sein müssen für die Zukunft - verschiedene, heimische und klimaresistente Baumarten sind da ein wichtiger Punkt.
    Und ich denke, die sehr wichtige Bedeutung der Wälder muss an dieser Stelle nicht weiter erwähnt werden.


    Zu Punkt 5: Die Schäden, die durch Borkenkäfer verursacht werden, sind immens - besonders für die schnell aussterbenden Fichten in unserer Heimat. Die Schadholzmenge in NRW ist was Fichten angeht, seit 2018 auf über 35 Mio. Festmeter gestiegen (Stand: Ende 2021).


    Der Borkenkäfer hat in NRW bereits über 45% der Fichten vernichtet und die Tendenz ist weiterhin steigend. Durch Unwetter, Hitze und Trockenheit sind die Fichten bereits geschwächt und die Borkenkäfer haben anschließend leichtes Spiel.

    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölfte Wahlperiode



    Antwort auf die Anfrage

    des Abgeordneten Dennis Willenburg

    durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unter Leitung von Minister Georg Gisy


    Drucksache XII/XX


    Antwort auf Anfrage zur Waldwirtschaft



    1.
    Wie bedeuntet ist für Sie die aktive Waldbewirtschaftung in NRW?

    Es bedeutet unter anderem, sich auf den Klimawandel einzustellen und gezielt klimaresistente, möglichst heimische Baumarten anzupflanzen. Desweiteren gehört hierzu, für möglichst Artenreiche Wälder zu sorgen und die Wälder stärker zu durchforsten. Die Bäume brauchen Platz, um Stabilität zu erlangen.



    2. Welchen Stellenwert messen Sie dem Rohstoff Holz bei?

    Der Rohstoff Holz hat einen immensen Stellenwert - alleine, wenn man bereits überlegt, wofür Holz überall verwendet wird, zum Heizen, für Möbel, als Bodenbelag, etc. Holz ist langlebig und wächst nach und wird daher auch in der Zukunft einer der bedeutendsten Rohstoffe bleiben.

    Bäume und damit auch Holz haben zudem eine hohe Bedeutung für die Umwelt und solange das Holz nicht verbrannt wird, verbleibt das CO2 beispielsweise fast vollständig im Holz.



    3. Setzt sich die Landesregierung für den Erhalt von Wirtschaftswäldern ein?

    3.1 Wenn Ja, auf welche Weise setzen sie sich ein, um ein nachhaltiges Wirtschaften möglich zu machen?

    3.2 Wenn Nein, wieso nicht?


    Wir sind für den Erhalt von Wirtschaftswäldern. Dennoch gibt es hierbei aktuell einige Probleme: In einigen Regionen ist beispielsweise zu sehen, dass dort Douglasienarten zu sehen sind - Bäume, die hier nicht heimisch sind. Je nach Region gibt es zudem zu viele Nadelbäume. Zudem ist nachweislich die Artenvielfalt dort am größten, wo es Alt- und Totholz gibt - also nicht in Wirtschaftswäldern, sondern in Wildniswäldern. Um es kurz zusammenzufassen: Ja, der Erhalt von Wirtschaftswäldern ist wichtig, nur müssen die Wirtschaftswäldern auch nachhaltig sein. Gleichwohl gilt es den Spagat zu schaffen, sodass Wirtschaftswälder attraktiv bleiben. Es ist nicht im unserem Interesse, jemandem zu vergraulen.


    Dafür wurde bereits ein Waldbaukonzept für NRW erstellt um aufzuzeigen, wie wir in NRW eine nachhaltige Waldbewirtschaftung erreichen können. Es wird der Forstwirtschaft aber nicht nur ein Konzept zur Verfügung gestellt, sondern auch finanzielle Mittel, auf die wir unter Punkt 5 noch eingehen werden.



    4. Ist die Landesregierung über den Einsatz von langsam wirkendem Kalk zur Abmilderung der Säureeinträge zur Sicherung der Bodenstabilität aufgeklärt?

    4.1 Wenn Ja, wie bewerten sie einen solchen Einsatz?

    Das Umweltministerium wurde über die Möglichkeit der Verwendung von Kalk informiert. Es handelt sich hierbei um eine seit rund 40 Jahren beliebte Technik, um unter anderem den Nährstoffmangel abzumildern und den Boden zu stabilisieren. Wir befürworten diese Technik, fordern aber eine bessere Bekämpfung der Ursachen, damit der Boden nicht sauer und instabil wird. Stickstoff aus Verkehr und Landwirtschaft sorgt beispielsweise dafür, dass der Boden Sauer wird.

    5. Welche Fördermittel wurden in den letzten 7 Jahren (2015 bis 2022) für die Forstwirtschaft bereitgestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

    5.1 Waren das ihrer Meinung nach ausreichend und die korrekten Fördermittel ?


    Die Fördermittel betrugen 4 Millionen Euro (2018), 18,5 Millionen Euro (2019), 57 Millionen Euro (2020) und 75 Millionen Euro (2021).Vor 2018 gab es keine Nennenswerten Fördermittel für die Forstwirtschaft.

    Bitte beachten Sie, dass es sich um die gesamten Fördermittel handelt. Der Anteil des Bundes fließt hier also mit ein.


    Ich denke, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Es werden dringend Fördermittel benötigt. Natürlich wäre es am besten, wenn die Natur in einem völlig intakte Zustand wäre, sodass die Fördermittel gar nicht erst benötigt werden, aber dies ist leider Wunschdenken und sehr weit von der Realität entfernt. Besonders zu erwähnen ist allerdings auch, dass durch Stürme, Dürren und Borkenkäfer sich die Situation in der Forstwirtschaft seit 2018 rapide verschlechtert hat.

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    -Pressemitteilung-


    Umweltministerium warnt vor Waldbrandgefahr




    Nordrhein-Westfalens Umweltminister Georg Gisy warnte in einer heutigen Pressekonferenz vor den steigenden Temperaturen und machte klar, welche Auswirkungen die Hitze für den Menschen, aber auch besonders für die Umwelt & die Landwirtschaft hat.

    So bestätigt der deutsche Wetterdienst, dass in Nordrhein-Westfalen bereits eine mittlere Waldbrandgefahr besteht. Es hat schlichtweg zu lange nicht mehr ausgiebig geregnet. Aufgrund der drohenden Hitze zu Beginn der kommenden Woche mit Temperaturen bis zu 39 Grad wird eine hohe bis teilweise sehr hohe Waldbrandgefahr prognostiziert.

    "Ich weiß, dass sich die Allermeisten Bürgerinnen und Bürger vorbildlich verhalten, allerdings reichen bereits kleine Unachtsamkeiten wie das Wegwerfen von Zigarettenkippen im Wald aus, um aufgrund des trockenen Bodens einen Waldbrand zu verursachen", so Gisy. Daher seine Bitte: "Seien sie vorsichtig! Leider wurden trotz der Appelle der Vorjahre rund 70 Waldbrände von Bürgerinnen und Bürgern verursacht und daher muss ich dieses Thema unbedingt ansprechen."

    Das Umweltministerium hofft auf eine Verbesserung der Situation zur Wochenmitte. Aktuell werden für Mittwoch Regenfälle prognostiziert.


    Gisy machte auch an dieser Stelle deutlich, dass wir noch mehr Engagement im Bereich Umweltschutz benötigen, um den Klimawandel zu stoppen.

    Sehr geehrter Herr (stv.) Landtagspräsident,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    zunächst einmal hoffe ich, dass ich hier nicht für Verwirrung sorge und bitte, meine Unkenntnis über das entsprechende Bundesgesetz zur Abstandsregelung der Windkraftanlagen zu entschuldigen.


    Ich denke, es gibt nicht viel zu dem Gesetzesentwurf zu sagen.

    Die 1.000-Meter-Abstandsregelung greift aufgrund des entsprechend verlinkten Bundesgesetzes also nicht mehr und ich befürworte daher die formale Streichung aus dem nordrhein-westfälischen Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches.


    Vielen Dank.

    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölften Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unter Minister Georg Gisy und andere Ressorts der Landesregierung.



    Drucksache XIII/XX


    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der 1000m-Abstandsregelung von Windkraftanlagen


    A. Problem

    Hinweis: Aufgrund eines Bundesgesetzes wurden die Abstandsregelungen bereits außer Kraft gesetzt, es handelt sich nun um die formale Änderung des Gesetzes auf Landesebene, also ohne konkrete Auswirkungen.


    B. Lösung

    Eine vollständige Streichung der § 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen führt nun auch zu dem formalen Wegfall der 1.000m-Abstandsregelung. Die Abstandsregelung wurde ohnehin bereits auf Bundesebene außer Kraft gesetzt.


    C. Alternativen

    Beibehaltung der aktuellen Rechtslage.


    D. Kosten

    Keine zusätzlichen Kosten


    E. Zuständigkeit

    Zuständig ist das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligt sind alle übrigen Ressorts der Landesregierung.


    F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

    Keine. Wir wollen nur durch die formale Streichung des Gesetzes Ordnung in die Gesetze bringen.


    G. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

    Keine



    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (BauGB) in NRW.

    vom 08.07.2022



    Artikel 1


    Das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 211), das zuletzt durch Gesetz vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 891) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. § 2 und § 3 werden ersatzlos aufgehoben.


    Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen


    § 2 Mindestabstand für privilegierte Windenergieanlagen


    (1) § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand von 1 000 Metern zu Wohngebäuden

    1. in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder
    2. im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Absatz 6 BauGB


    einhalten. Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude im Sinne des Satzes 1, das zulässigerweise errichtet wurde oder errichtet werden kann.


    (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn in einem Flächennutzungsplan für Vorhaben der in Absatz 1 beschriebenen Art vor dem 15. Juli 2021 eine Darstellung für Zwecke des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB erfolgt ist.


    (3) Soweit vor Ablauf des 23. Dezember 2020 bei der zuständigen Behörde ein vollständiger Antrag auf Genehmigung von Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB eingegangen ist, findet Absatz 1 keine Anwendung. Gleiches gilt, soweit vor Ablauf des 15. Juli 2021 die Anlage zwar noch nicht errichtet, aber entweder bereits genehmigt war oder nach Satz 1 ein vollständiger Antrag für die Anlage vorlag und statt ihrer eine Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe errichtet werden soll.


    2. Ein neuer § 2 wird eingefügt


    § 2 Die Landesregierung berichtet dem Landtag nach Ablauf von fünf Jahren über die Auswirkungen dieses Gesetzes.


    3. Der bisherige § 4 wird § 3.


    Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen


    § 4 Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft


    Artikel 2


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.