Beiträge von Ryan Davis

    Man könnte dem Bundespräsidenten unter Umständen erlauben, einen Zweitaccount, der als Bürger im Landtag oder eventuell sogar auch Mitglied des Landtags ist, zu führen. Alles andere würde ich persönlich eher ablehnen. Auch die Beteiligung an Landesregierungen. Ob das attraktiv genug wäre, wäre dann eine andere Frage.

    Ich wäre ja dafür, das DA-Register abzuschaffen. Oder es zumindest so aufzubauen, dass nur eingetragen werden muss, dass ein Account ein Nebenaccount ist, aber nicht zu welchem Hauptaccount er gehört, und letzteres nur Admins und aufgrund der Strafpunkte den Mods / eventuell der Wahlleitung bekannt gemacht werden muss, die aber dann natürlich zu Stillschweigen verpflichtet wären. Wobei es dann wahrscheinlich auch schon wieder so viele Leute wären, dass es auch keinen großen Unterschied mehr macht. Dennoch gefällt mir das Konzept nicht. Da [leider] nicht mehr alles in der Hand der Admins liegt, zwar verständlich, aber ich finde es eher unattraktiv. Ich habe zwar aktuell sowieso keinen Nebenaccount, und ich brauche ohnehin keinen, aber habe meinen ersten Account im Forum daher auch extra gelöscht, um die Eintragung zu umgehen.

    Das war in vDeutschland auch so. Nur wenn ein Account zum ersten Mal inaktiv wurde, wird der dort angezeigt.


    Oh, stimmt, Geissler war nach der Ernennung auch schon mal zwei Wochen inaktiv und dann erst nach dem Eintreten der Inaktivität wieder aktiv.


    Dann ist Dr. Müller ja aktuell der einzige Richter.

    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Achte Wahlperiode


    Gesetzentwurf

    der Allianz-Fraktion, vertreten durch Ryan Davis, Dr. Maximilian von Gröhn, Christopher Heusinger, Stroma Kater, Sophie Bloomberg


    Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen


    Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen


    Gesetz zur Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen


    Artikel 1


    Die Abgabenordnung wird wie folgt geändert:


    §238 wird wie folgt geändert:


    In Absatz 1, Satz 1 werden die Wörter „einhalb Prozent“ gestrichen und durch die Wörter „0,1 Prozent“ ersetzt.


    Artikel 2


    Artikel 1 des Gesetzes zur Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen ist im Hinblick auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß §233a der Abgabenordnung rückwirkend auf sämtliche Verzinsungszeiträume ab dem 01. Januar 2019 anzuwenden, ausgenommen sind alle bestandskräftigen Hoheitsakte. Steuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, sind entsprechend an den neuen Zinssatz anzupassen.


    Artikel 3


    (1) Dem Artikel 97, § 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wird folgender Absatz 13 angefügt:


    „(13) § 238 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 01. Oktober 2021 ist erstmals und im Falle von nicht bestandskräftigen Hoheitsakten auch rückwirkend anzuwenden für die Festsetzung von Zinsen nach den §§ 234 bis 237 der Abgabenordnung in allen Fällen, in denen die Zinsen nach dem 31. Dezember 2018 festgesetzt werden.“


    (2) Dem Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wird folgender § 36 angefügt:


    㤠36 Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie


    (1) Abweichend von § 233a Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung in der am 06. September 2021 geltenden Fassung beginnt der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 am 1. Oktober 2021. In den Fällen des § 233a Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung in der am 06. September 2021 geltenden Fassung beginnt der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 am 1. Juni 2022.“


    Artikel 4


    Das Gesetz tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft.


    Begründung


    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits im April 2018 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, die ab dem Veranlagungszeitraum 2015 erhoben wurden, geäußert. Der BFH begründete dies mit realitätsferner Bemessung des Zinssatzes, die den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletze. Der Zinssatz überschreite nach der Ansicht des BFH den angemessenen Rahmen wirtschaftlicher Realität erheblich, da sich ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte nun die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit jährlich sechs Prozent ab 2014 als verfassungswidrig. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die bisherigen Rechtsvorschriften unanwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Durch dieses Gesetz wird die Absenkung des Zinssatzes vorgenommen und der unverhältnismäßigen, ungerechten Behandlung der Steuerzahler ein Ende bereitet. Gleichzeitig wird die 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.

    Herr Präsident,


    sind Sie sich sicher, dass im dritten Wahlgang keine absolute Mehrheit benötigt wird? Ich denke, Sie werden gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung gehandelt haben, und entsprechend dieser hätten Sie ja auch recht, nur mit Blick auf die Formulierungen in der Verfassung und die Regelungen des vDGB wäre meiner Meinung nach auch im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich gewesen. Diese hat der Kandidat zwar auch erreicht, aber ohne eine Möglichkeit der Enthaltung. Unabhängig davon, ob einfache oder absolute Mehrheit, ist - gemäß der Verfassung - im dritten Wahlgang auf jeden Fall die gleiche Mehrheit wie im zweiten Wahlgang erforderlich. Da dort die Wahl aufgrund der verfehlten absoluten Mehrheit gescheitert ist, wäre es folgerichtig, dass auch im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich sein müsste.

    Zitat von Geschäftsordnung

    § 16 Wahlergebnis


    (1) Im ersten und zweiten Wahlgang gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Enthaltungen sind gültige Stimmen.


    (2) Im dritten Wahlgang gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

    Zitat von Landesverfassung

    Artikel 52


    (1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.


    (2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

    Hannelore Kraft wurde in der Vergangenheit basierend auf den gleichen Formulierungen der Verfassung im zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Das heißt, entsprechend hätte der Abgeordnete Baum im zweiten Wahlgang gewählt worden sein müssen. Doch persönlich finde ich die Verfassung relativ ungenau, und meines Erachtens nach kann man auch absolut die Ansicht vertreten, dass seinerzeit falsch gehandelt wurde und eine absolute Mehrheit der Stimmen benötigt wird.


    Denn im ersten Wahlgang wird ja eine absolute Mehrheit basierend auf der Erfordernis von "mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder" benötigt, bei der auch in der Vergangenheit stets Enthaltungen berücksichtigt werden mussten. Im zweiten und dritten ist nun von der Erfordernis von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen die Rede. Eine beinahe deckungsgleiche Formulierung. Doch selbst wenn wir davon ausgehen, dass in der Vergangenheit verfassungsgemäß gehandelt wurde, gab es damals noch nicht das vDGB. Dort heißt es:

    Spätestens das spricht für die Erfordernis der absoluten Mehrheit im zweiten und im dritten Wahlgang. Zur Definition der absoluten Mehrheit wird hier schließlich die gleiche Formulierung wie in der Landesverfassung verwendet. Daher müsste der dritte Wahlgang meiner Ansicht nach neu eingeleitet werden, da die Möglichkeit der Enthaltung nicht bestand:

    Zitat

    (3) Bei Personenwahlen, welche eine absolute Mehrheit benötigen ist eine Enthaltungs-Option bei der Umfrage verpflichtend zur Verfügung zu stellen.

    Ich bitte vielmals um Prüfung der Angelegenheit. Vielen Dank!

    Herr Präsident,


    ich würde gerne auf § 31, Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung aufmerksam machen:

    Zitat

    § 31

    Mitteilung über die Besetzung der Mandate


    (1) Die Fraktionsvorsitzende oder der Fraktionsvorsitzende hat während der konstituierenden Sitzung bekanntzugeben durch wen die Sitze der Partei oder Wählervereinigung besetzt werden. Ist nur eine Person einer Liste im Landtag vertreten, so meldet sich diese ebenfalls.

    (2) Die Mandate können während der Legislaturperiode beliebig innerhalb einer Partei oder Wählervereinigung ausgetauscht werden. Eine Änderung der Mandatsverteiligung ist dem Landtagspräsidium mitzuteilen.

    Meines Wissens nach hat lediglich die Fraktion der Liberalen-Konservativen Allianz die Benennung während der konstituierenden Sitzung vorgenommen, und nur die Sozialdemokratische Fraktion dies mittlerweile per Meldung ans Präsidium nachgeholt. Nun könnte also man argumentieren, dass mutmaßlich Unberechtigte an den bisherigen Wahlen und Abstimmungen teilgenommen haben, was aufgrund der geheimen Wahlen mutmaßlich eine Wiederholung jeglicher Abstimmungen zur Folge hätte. Ebenso könnte man argumentieren, dass der Präsident, da bisher noch nicht als Mitglied des Landtags benannt, nicht dazu befugt wäre, dieses Amt auszuüben, da dies nur Abgeordneten zusteht.


    Da wir alle sicherlich gut und gerne auf diese bürokratischen Akte verzichten können, einige Abstimmungen auch schon ein paar Tage länger vorüber sind, sowieso die gleichen Resultate zustande kommen würden, und wir alle die Zeit während der Legislaturperiode sinnvoller zum Wohle des Volkes verwenden können, möchte ich es zumindest an dieser Stelle und in dieser Legislaturperiode nur bei dem Hinweis belassen, und alle anderen Fraktionen und einzelnen Abgeordneten bitten, die Benennung nachzuholen, und das Präsidium bitten, künftig besser auf die Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung des Landtags zu achten, und sofern möglich, die Aktualisierung der Übersicht der Abgeordneten vorzunehmen. Ich denke, es ist wichtig, immer zu wissen, wer für welche Partei im Landtag vertreten ist, sowohl für die Abgeordneten als auch für die Bürger. Wie das Präsidium angesichts des Hinweises verfährt, liegt hingegen nicht in meiner Hand.

    Also normalerweise bin ich ja eher weniger in Sim-Off-Diskussionen zugegen oder in Diskussionen im Preuß involviert, und im Bezug auf den Terroranschlag stimme ich absolut zu, dass der nichtsdestotrotz auch unter simulierten Gegebenheiten eine realistische Situation darstellt, aber grundsätzlich finde ich schon, dass Handlungen von Regierungen / Parlamenten einen Effekt haben dürfen sollten. Das heißt natürlich nicht, dass man alles einfach durchwinken / anerkennen muss. Und bei wirtschaftlichen Gegebenheiten und so muss man eh nicht anfangen, aber z.B. wäre es mMn ziemlich unrealistisch, wenn die USA und Deutschland (und die NATO-Partner) nicht aus Afghanistan abgezogen wären, und dennoch die Taliban die Kontrolle über das Land übernommen hätten. Beziehungsweise falls doch wäre dann keineswegs das gleiche Szenario möglich gewesen, da es dann wahrscheinlich eine ziemlich kriegerische Angelegenheit gewesen wäre, ...

    Obwohl ich einen Terroranschlag grundsätzlich für eine durchaus realistische Gegebenheit halte, muss ich allerdings sagen, dass der Beitrag von Kavanaugh bisher meiner Meinung nach mit Abstand der Beste zur Thematik ist und ich dem uneingeschränkt folgen kann. Alternativ fand ich Katers Vorschlag noch gut, aufgrund der anderen Sicherheitslage in Kabul einen anderen Ort zu benennen [und eventuell ohne Opfer auf Seiten der USA].

    Das war bisher eigentlich immer gängige Praxis, oder wird das aktuell in irgend einer Weise anders gehandhabt? Gut, es steht nicht festgenagelt im vDGB, aber das hat bisher wohl auch niemanden gestört.

    In ED heißt es zumindest: "Alle realen Ereignisse und Gesetze bis zum 19. Juli gelten auch in der Simulation." Mehr zwar auch nicht, aber immerhin mehr als hier ^^ Hier ist ja leider nicht mal der Gesetzesstichtag festgeschrieben, ... Wobei ich mich der Sache demnächst eh mal in einer umfassenderen Regeländerung annehmen wollte.

    Ich persönlich empfand- und finde die Lösung von Tom Schneider als eine der besseren Optionen.

    Der Vorschlag war dann, einfach in den Regeln "Election Day" einzusetzen und "Virtuelle Staaten von Amerika" zu streichen? Denn das mit der dortigen Inaktivität trifft ja (zumindest aktuell), soweit ich das einschätzen kann, nicht mehr zu. Beziehungsweise trotz größerer Mitspielerzahl erscheint mir vB (zuletzt) auch nicht viel aktiver. Wenn man übrigens der Ansicht ist, dass es keine Simulation "Virtuelle Staaten von Amerika" gibt, und der Name der Webseite benannt werden müsste, könnte man auch argumentieren, dass es gar keine im Regelwerk genannte Politiksimulation "vBundesrepublik" gibt, da die Webseite des Forums meines Wissens nach nirgendwo erwähnt wird. Aber ich denke, es ist sowohl bei den "Virtuellen Staaten" als auch bei der "vBundesrepublik" klar, welche Foren gemeint sind. Zumindest für mich als relativ neuer Mitspieler in diesem Forum.

    Herr Präsident,

    geschätzte Kollegen,


    ich bin erstaunt, dass sich der Abgeordnete Wexler trotz dieser ziemlich langen Denkpause keine besseren Argumente überlegen konnte. Der Abgeordnete hat natürlich recht, wenn er sagt, dass es kein bewaffneter Einsatz wäre, dem der Bundestag zustimmen müsste, wenn unsere Soldaten bloß humanitäre Hilfe leisten würden. Jedoch sieht es schon wieder anders aus, sofern nicht auszuschließen ist, dass unsere Soldaten Waffengewalt einsetzen müssen, um die Hilfeleistung erbringen zu können, wenn alleine möglich erscheint, dass die Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden. So befand auch das Bundesverfassungsgericht mit Hinblick auf Operation Pegasus, dass der Einsatz als bewaffneter Streitkräfteeinsatz einzustufen war. Ausschlaggebend sei dafür nämlich bereits die Möglichkeit beziehungsweise die Erwartung der Einbeziehung in Kampfhandlungen. Das Außenministerium stufte den Einsatz, obwohl auch bewaffnete Kräfte der Bundeswehr an Bord waren, damals nicht als Einsatz bewaffneter Streitkräfte ein.


    Es ist überraschend, dass der Abgeordnete, trotz der entsprechend seiner Ausführungen erschreckenden Situation in Afghanistan mutmaßlich von Beginn an mit einem friedvollen Einsatz rechnete, ohne die Möglichkeit von Kampfhandlungen, und diesen Einsatz trotz Beteiligung bewaffneter Streitkräfte nicht als zustimmungsbedürftig erachtet. Dank der Mission der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und der afghanischen Freiheitskämpfer hat sich die Lage zwar wohl inzwischen wieder deutlich verbessert, doch ich halte es für naiv und für äußerst gefährlich, unseren Soldaten das Recht zu verwehren, militärische Gewalt zu ergreifen, um diesen laufenden Einsatz durchzusetzen. Sie brauchen nicht nur das Recht zur Selbstverteidigung, sondern zum Schutz eigener Kräfte, von Partnern im Kampf sowie von Personen, sofern diese Angriffen ausgesetzt sind, die lebensgefährdend sind oder die schwere körperliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Die Wahrnehmung des Rechts auf bewaffnete Nothilfe zugunsten Jedermann ist auch unerlässlich.


    Wenn der Abgeordnete ausführt, dass es sich beim Einsatz um einen gewöhnlichen und ungefährlichen humanitären Hilfsdienst handelt, bestreitet er zudem mutmaßlich auch, dass jemals Gefahr in Verzug war. Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden, bedürfen schließlich nachträglicher Zustimmung. Ich denke, die Rettungseinsätze von deutschen Staatsbürgern im Ausland sind das beste Beispiel für einen Einsatz bei Gefahr im Verzug. Aufgrund dieser doch fragwürdigen Auffassung des Abgeordneten wohl auch diese unterschwellige Kritik am 'Alleingang' des Bundesverteidigungsministers. Falls der Abgeordnete aber mal Außenministerin Wiedmann oder die anderen grünen Bundesminister sehen sollte, könnte er diesen ja mitteilen, dass diese sich auch - wieder - öffentlich blicken lassen könnten, oder mit Blick auf die Ausführungen des Bundesverteidigungsministers zumindest im Kabinett. Dann wären vermutlich auch keine Alleingänge des Vizekanzlers notwendig.


    Nun könnte man natürlich argumentieren, aufgrund des bisherigen Erfolgs der US-Operation ist dieser Evakuierungseinsatz sowieso nicht mehr zwingend nötig, und beendet. Dann könnte gemäß des Bundesverfassungsgerichts auch auf die nachträgliche Zustimmung verzichtet werden. Ich hätte allerdings die Fortführung der Evakuierungen dennoch für ratsam erachtet, zumindest die Rettung von Staatsbürgern, Unionsbürgern, und Bürgern verbündeter NATO-Partner. Ebenso wäre ich für eine unmittelbare Beteiligung an weiteren Maßnahmen zur Unterstützung bei der Gewährleistung der Sicherheit in Kabul und Umgebung, bei der Sicherung des Hamid Karzai International Airport, bei der Unterstützung der verbliebenen verbündeten Verbände der Afghanischen Nationalarmee, bei der Unterstützung unserer NATO-Partner und mehr. Auch unsere internationalen Verbündeten wären sicherlich überrascht und nicht unbedingt erfreut, wenn wir uns direkt direkt zurückziehen, bis irgendwann in einigen Wochen, sofern das bisherige Tempo bei der Regierungsbildung fortgeführt wird, eine neue Bundesregierung steht. Das wäre für alle Menschen, die sich auf die Hilfe der Bundesrepublik verlassen, unzumutbar. Entsprechend ist für mich die Ablehnung durch den Abgeordneten unverständlich. Da ich, trotz veränderter Sicherheitslage, keine Grundlage für eine Bezeichnung des Einsatzes als humanitären Hilfsdienst sehe, für den Einsatz in den vergangenen Tagen ohnehin nicht, und so im Falle der Ablehnung durch das Parlament keine Grundlage für eine Fortführung des Einsatzes der Bundeswehr sehe, spricht sich der Abgeordnete meines Erachtens nach für die Beendigung des Bundeswehr-Einsatzes aus. Ohne das Recht im Zweifelsfall, militärische Gewalt zu ergreifen, ohne starkes Mandat sollten wir unsere Soldaten jedenfalls nicht in Afghanistan lassen. Das wäre unverantwortlich. Ich hoffe, der Verteidigungsminister sieht das genauso, und gehe angesichts der Ausführungen in Bezug auf die Einstufung des Einsatzes als keinen bloßen humanitären Hilfsdienst davon aus.

    Herr Präsident,


    gemäß § 35 Abs. 2 der bisherigen Geschäftsordnung beantrage ich, die Aktuelle Stunde um 72 Stunden zu verlängern. Ich finde es bedauerlich, dass sich bisher außer der Allianz-Fraktion in Form des geschätzten Kollegen Kater niemand beteiligt hat. Weder die Piraten als Antragsteller, die gemäß des Antrags die Beratung nutzen wollten, "um eine einheitliche Linie mit allen demokratischen Fraktionen zu erörtern", die Sozialdemokratische Partei als größte Partei im Bundestag noch die Grüne Partei als einzige infolge der Bundestagswahl noch im Parlament vertretene Regierungspartei. Zudem hat das Pentagon für 22:00 Uhr eine weitere Pressekonferenz in Hinblick auf den laufenden Afghanistan-Einsatz der US-Streitkräfte angesetzt.

    Montag, den 23. August 2021


    Pressegespräch vom 23. August 2021


    Am heutigen Montag kam Allianz-Chef Ryan Davis zum Pressegespräch mit verschiedenen Medienvertretern zusammen und nahm im Rahmen dieser Videokonferenz zu diversen Themen der abgelaufenen Woche Stellung, die die Politik in der Bundesrepublik, die Liberal-Konservativen und den nordrhein-westfälischen Landtag betreffen.


    Davis zur Arbeit im Bundestag


    Ich freue mich, dass wir nunmehr einen Präsidenten gewählt haben, und ich möchte Florian Plötz im Namen der gesamten Allianz-Fraktion herzlich zu diesem überzeugenden Resultat gratulieren. Es ist positiv, dass der Präsident über großen Rückhalt in den Reihen des Parlaments verfügt und, dass die Arbeit im Bundestag jetzt richtig losgeht. Die Allianz-Fraktion hat bereits einen ersten Antrag beim Präsidium vorgelegt. Es ist wichtig, dass der Bundestag so schnell wie möglich ein starkes Mandat zum Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan zur Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen und zu weiteren Fragen der militärischen Auseinandersetzung verabschiedet. Wir dürfen unsere Soldaten, die Tag und Nacht und ohne entsprechendes Mandat ihr Leben riskieren, um unsere Bürger sowie verbündete Kräfte zu retten, nicht länger warten lassen.


    Parallel gilt es natürlich, eine Geschäftsordnung zu verabschieden, sowie einen Vizepräsidenten des Bundestags zu wählen. Im zweiten Wahlgang hoffe ich enorm auf die Unterstützung der Abgeordneten für unseren Kandidaten. Es liegt natürlich in der freien Entscheidung aller Abgeordneten, wen sie wählen, aber Dr. Maximilian von Gröhn ist bestens für dieses Amt geeignet. Bisher wurden zudem stets die Vertreter der beiden stärksten Parteien in das Präsidium gewählt, wenn welche kandidiert haben. Außerdem gab es bisher immer jeweils einen späteren Angehörigen der Regierungsparteien sowie einen späteren Vertreter der Opposition im Präsidium des Parlaments. Es wäre doch gut, wenn wir das so beibehalten würden. Falls die aktuellen Sondierungsgespräche so schlecht verlaufen, dass eine grüne Beteiligung an der Regierung absolut unrealistisch erscheint, wäre das natürlich eine andere Situation. Aktuell können wir aber nur mit Informationen arbeiten, die wir haben, und diese deuten darauf hin, dass Sozialdemokraten und Grüne die künftige Regierung bilden werden.


    Davis zur Regierungsbildung auf Bundesebene


    Es ist schade, dass absolut gar nicht von den Sondierungen zu hören ist. Weder offizielle Statements seitens der Vertreter der beteiligten Parteien noch Medienberichte. Selbst die ansonsten meist in sozialdemokratischen Kreisen gut informierte OWAZ hat keine Details aus den Gesprächen vermeldet. Ich meine, im Grunde ist nicht mal genau bekannt, ob die Gespräche bereits begonnen haben. Auf der Webseite der Sozialdemokratischen Partei gibt es zwar einen sogenannten Ticker zur Regierungsbildung, doch die bislang einzige Meldung handelte von der Einladung zu den Sondierungen an die Grüne Partei, und der Annahme der Einladung durch diese. Gemäß dieser Meldung vom Montag vergangener Woche sollten die Gespräche "voraussichtlich in Kürze beginnen." Ob diese nun bereits begonnen haben, ist offen. Ich hoffe es zumindest.


    Angesichts des Fakts, dass dieser Ticker zu der Regierungsbildung bisher aber nur aus einer einzigen Mitteilung besteht, habe ich mich jedoch schon gefragt, ob das wirklich so ist, oder ob es nicht vielleicht doch an meiner Internetverbindung liegt. Vor der vorletzten Wahl plakatierten die Sozialdemokraten mit ihrem Kanzlerkandidaten Alex Regenborn, dass es das Hinterzimmer mit ihnen "weiterhin geben", bei ihnen "die Tür aber immer offen stehen" würde. Ich weiß nicht, ob sie dem gerecht werden. Das Gleiche gilt für die vor der der letzten Wahl versprochene "Aktive Führung". In der letzten Legislaturperiode haben Forum, Konservative und Grüne nicht einmal 48 Stunden gebraucht, um die Sondierungen abzuschließen. Trotz paralleler Sondierungen des Forum unter der Führung der Sozialdemokraten. Nun verstehe ich es ja, auch im Hinblick auf die derzeitige Bundesregierung, wenn man sagt, man nimmt sich lieber im Voraus ein wenig mehr Zeit für die Gespräche, aber die Bevölkerung und die Wähler komplett im Dunkeln zu lassen, kann nicht der richtige Ansatz sein. Die Informationspolitik ist katastrophal.


    Davis zur Amtsführung des Bundespräsidenten


    Ich denke, es wäre das Beste, wenn Präsident Hajime Nagumo zu der Einsicht kommt, dass er sein Amt zur Verfügung stellen sollte. Damit würde er der gesamten Nation einen Gefallen tun und der Verantwortung des Amtes endlich gerecht werden. Es sind nun bereits fast zwei Drittel der Amtszeit vorüber, doch bislang konnte unser Bundespräsident überhaupt keine Akzente setzen. Ich habe mit mir gehadert, ob ich diese Forderung angesichts der besonderen Rolle des Präsidenten kundtun sollte, doch es ist notwendig. Keine öffentlichen Auftritte, keine Reisen, keine Stellungnahmen, keine Empfänge. Bisher hat Präsident Nagumo außer der Verkündung von Gesetzen leider gar nichts zustande gebracht. Das ist wirklich bedauerlich, insbesondere im Vergleich mit seinem Amtsvorgänger und überhaupt ist das viel zu wenig. Man könnte ja fast sagen, er ist aktuell der beste Repräsentant aller, die dieses Amt in der heutigen Zeit für überflüssig halten.


    Ich weiß nicht, woran es liegt. Ich könnte nur spekulieren, das möchte ich nicht. Ich bin mir sicher, unter normalen Umständen wäre Präsident Nagumo kein schlechter Amtsträger, doch momentan ergibt es für mich gar keinen Sinn, wieso er das Amt weiterführen sollte. Alle Bundespräsidenten kosten allen Steuerzahlern während ihrer Amtszeiten wirklich eine Menge Geld. Dem, und dem Votum der Bundesversammlung, wird der derzeitige Staatschef bedauerlicherweise absolut nicht gerecht. Weder zu der Hochwasserkatastrophe, zur Wahl des US-Präsidenten, der Bundestagswahl noch zur Lage in Afghanistan oder anderen Themen gab es Statements des Staatsoberhaupts. Die bisherige Bundesregierung wurde eine Woche nach der Wahl nicht einmal aus dem Amt entlassen beziehungsweise ersucht, die Geschäfte fortzuführen. Mit Blick auf die voraussichtlich bevorstehenden Aufgaben im Zuge der Regierungsbildung oder auch nur Tätigkeiten wie die Akkreditierung des neuen Botschafters der Vereinigten Staaten von Amerika habe ich daher die schlimmsten Befürchtungen. Der einzige Grund, der für die Fortführung der Amtsgeschäfte durch Präsident Nagumo - und für eine zweite Amtszeit - sprechen würde, wäre die Ersparnis des Ehrensolds eines weiteren Staatsoberhaupts, doch das erwartet uns eh früher oder später. Dann können wir lieber frühzeitig einen neuen Präsidenten wählen, der das Amt aktiv ausfüllt.


    Davis zur Inauguration des neuen US-Präsidenten


    Ich gratuliere Präsident Juan Belford, Vizepräsident John Ryan und der ganzen neuen US-Administration zur Amtsübernahme. Präsident Belford hat in den Vereinigten Staaten eine beispiellose Euphorie erzeugt. Die Kampagne musste sich vor denen von Präsident Obama und Präsident Trump zu der jeweils erstmaligen Wahl sicherlich keineswegs verstecken. Ich hoffe, dass infolge dieses friedlichen Machtwechsels wieder ein aktiverer Austausch zwischen unseren Regierungen zustande kommt. In den letzten Monaten gab es, soweit der Öffentlichkeit bekannt, seitens der deutschen Regierungen ja keinen all zu regen Kontakt zu unseren amerikanischen Verbündeten. Das sollte sich nicht nur mit Blick auf die aktuelle Situation in Afghanistan wieder ändern. Überhaupt müssen wir unsere Außenpolitik wieder mehr beleben.


    Davis zur Wahl des Ministerpräsidenten in Nordrhein-Westfalen


    Marko Kassab, unser Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen, hat im ersten Wahlgang bei der Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein tolles Resultat erzielt. Mein Glückwunsch dazu! Fast die Hälfte der anwesenden Abgeordneten hat für Marko gestimmt, obwohl die Allianz-Fraktion gerade mal über knapp 30 Prozent der Mandate verfügt. Es ist ein starkes Ergebnis für einen starken Kandidaten, und für unser Angebot, eine überparteiliche Regierung zu bilden. Dafür danke ich allen Abgeordneten, die sich für die Wahl von Marko entschieden haben, vielmals. Dass wir mit unserem eigenen Wahlvorschlag die Sozialdemokraten zu einer öffentlichen Stellungnahme in Bezug auf die Regierungsbildung in NRW und mittlerweile zu einem eigenen Wahlvorschlag bewegen konnten, ist natürlich positiv. Falls Marko aber auch im zweiten Wahlgang als Alternative für alle Abgeordneten zu Ministerpräsident Baum antreten wird, unterstütze ich das absolut.


    Medien können sich für Anfragen an Ryan Davis, den Allianz-Vorstand oder die Allianz-Bundestagsfraktion gerne hier melden.

    Herr Präsident,

    geschätzte Kollegen,


    ich danke den Abgeordneten für ihre Wortmeldungen und die Beteiligung an dieser Debatte. Dem Kollegen Wexler, dessen Partei ja auch der aktuellen Bundesregierung angehört, danke ich für den frühzeitigen Hinweis auf seine Bedenken. Der Antrag liegt dem Bundestag und der Öffentlichkeit ja erst seit vier Tagen vor, und stand bis zu meinen Ausführungen erst einen vollen Tag zur Debatte. Doch abgesehen vom Zeitpunkt begrüße ich die Anmerkungen sogar.


    Unter Umständen sind die Bedenken des Kollegen Wexlers tatsächlich gerechtfertigt. In Paragraph 3 des Parlamentbeteiligungsgesetzes heißt es schließlich "Die Bundesregierung übersendet dem Bundestag den Antrag auf Zustimmung zum Einsatz der Streitkräfte rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes." Und zudem weiter: "Der Bundestag kann dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Änderungen des Antrags sind nicht zulässig." Doch anders als bei Zustimmung vor Beginn des Einsatzes ist in Paragraph 5 - im Falle der nachträglichen Zustimmung - weder von der Einbringung durch die Bundesregierung noch von der Unzulässigkeit von Änderungen die Rede. Entsprechend halte ich das gewählte Vorgehen für unproblematisch.


    Ich gehe jedenfalls auch fest davon aus, dass auch das Präsidium die Zulässigkeit des vorliegenden Antrags überprüft hat. Hätte das Präsidium den Antrag für unzulässig befunden, würden wir nun nicht darüber debattieren. Unser Verteidigungsminister Christopher Heusinger ist außerdem ein Teil der Allianz-Fraktion und auch als Antragsteller gelistet. Ich denke, das sollte genügen. Ich bin zudem überzeugt, dass der Antrag auch dem Kabinett vorgelegen haben wird. Hätte der Bundesminister, der den Antrag unterstützt, Ablehnung seitens der weiteren Regierung signalisiert, hätten wir diesen zurückgezogen oder überarbeitet.


    Sollten lediglich die Handlungsaufforderungen an die Bundesregierung ein Problem für den Abgeordneten darstellen, wenngleich nicht nur Innenminister Lewerentz zuletzt gezeigt hat, dass die Bundesregierung sich auch durchaus selbst beauftragen kann, stellt die Änderung und Streichung der entsprechenden Absätze für uns kein Problem dar. Wenn der Abgeordnete aber die Ansicht vertritt, dass - auch bei der nachträglichen Zustimmung - eine Änderung unzulässig wäre, müsste der Verteidigungsminister nochmal einen Antrag mit dem Mandat einreichen.


    Ich habe aber keine Lust auf eine lange Debatte nur über Formalitäten in Bezug auf diese Angelegenheit, die nicht den konkreten Inhalt des vorliegenden Antrags betreffen, während unsere Soldaten Tag und Nacht ohne Mandat ihr Leben riskieren, um andere zu retten. Ich stimme absolut zu, dass wir nicht nur schnell ein Mandat benötigen, sondern auch ein rechtsmäßiges, aber entsprechend meiner Ausführungen denke ich, dass dies hier vorliegt. Um alle Bedenken auszuräumen und eine möglichst breite Unterstützung aus den Reihen des Parlaments zu gewährleisten, würde ich, sofern der Abgeordnete Wexler bei dem Standpunkt bleibt, dem Bundesminister aber raten, noch einmal einen Antrag auf Zustimmung des Bundestags zu dem laufenden Einsatz einzubringen. Ohne die Unterstützung der erneuten Einbringung durch die weitere Allianz-Fraktion. Dann könnten wir, da der Antrag jeglichen Abgeordneten und der Öffentlichkeit ja schon längere Zeit vorlag, hoffentlich zügig zu der Abstimmung über den Einsatz kommen. Zumindest sofern das Verteidigungsministerium trotz der Fortschritte der mittlerweile laufenden US-Mission keine weiteren Anpassungen abseits der Streichung der Handlungsaufforderungen für nötig erachtet.

    Herr Präsident,

    geschätzte Kollegen,


    ich bin mal so frei, an dieser Stelle das Wort zu ergreifen. Ich danke dem Abgeordneten Gwinner für die Einbringung eines Entwurfs für die Geschäftsordnung. Ich nehme an, weitestgehend oder vollständig eine Übernahme der Geschäftsordnung der vergangenen Legislaturperiode. Jedoch stellen sich mir als neuer Abgeordneter ein paar Fragen:


    Wurde Paragraph 4 in der vergangenen Legislaturperiode oder in der jüngeren Vergangenheit jemals angewandt und wird dieser als notwendig erachtet? Meiner Ansicht nach könnte der Paragraph aus dem Entwurf gestrichen werden. Ebenso alle weiteren Regelungen in Bezug auf den Ältestenrat. In Paragraph 5, Absatz 3 heißt es: "Ist der Präsident verhindert, vertritt ihn sein Stellvertreter." Gibt es eine Regel, wann der Präsident als verhindert gilt? Es gibt immerhin auch eine Regelung, wann kein Redebedarf mehr in Debatten besteht. Vielleicht sollte man also auch hier eine Ergänzung vornehmen.


    Gemäß Paragraph 6 verfügen die Piraten und das FFD in dieser Legislaturperiode über keine Fraktion. Ist das korrekt?


    Wenn es gemäß Paragraph 7, Absatz 2 eine Verpflichtung zur Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungen gibt, was sind Konsequenzen bei Nichteinhaltung? Sind die an anderer Stelle geregelt oder müssten diese eventuell ergänzt werden? Und während es bei Abstimmungen zumeist ersichtlich wird, frage ich mich, wie diese Regelung in Bezug auf Beratungen des Bundestags effektiv überprüft werden sollte.


    Gibt es für die Anwendung der Paragraphen 10 und 11 Richtlinien oder liegt dies im Ermessen des Präsidenten? Insbesondere da der Einspruch gemäß Paragraph 12 "keine aufschiebende Wirkung" gegen einen Ausschluss hat, erscheint mir das durchaus relevant. Gleichfalls frage ich mich in Anbetracht von Paragraph 13, wie eine störende Unruhe definiert wird und ob es realistisch wäre, dass sich im Falle der Anwendung nach bereits fünf Stunden die Gemüter wieder beruhigt haben?


    Wieso benötigt es nach Ansicht des Kollegen Paragraph 16, Absatz 4, Satz 3? Ich würde dafür plädieren, diesen zu streichen. Gleiches gilt für Paragraph 26, Absatz 3, Satz 3. Paragraph 28, Absatz 3 halte ich hingegen - bei Streichung der beiden zuvor genannten Regelungen - für vollkommen akzeptabel, sofern über den Hauptantrag eine angemessene Debatte möglich ist.


    Ich freue mich über Äußerungen des Kollegen Gwinner und anderer Abgeordneter zu meinen Fragen und Einwürfen.