Beiträge von Jan Rütt

    Das hat auch niemand behauptet, weder ich, noch Herr Lichter.

    Herr Lichter hat kritisiert, dass das FFD die Trennung von Staat und Religion aufweichen will zugunsten eines "Christlich-Abendländichen" Staates.

    Während ich kritisiert habe, dass Frau Hirsch zumindest implizit die theoretische Gefahr durch radikalen Christentum runtergespielt hat, indem sie einen solchen als "Oymoron" bezeichnet hat, also als nicht zusammenpassend und eigentlich nicht möglich.

    Ich will weder einen fundamental-islamischen noch einen fundamental-christlichen Staat. Religiöser Fanatismus und Extremismus gehören bekämpft, ob christlich, muslimisch oder sonst etwas.

    Diese christlichen Extremisten bzw. Terroristen müssen Sie erst einmal zeigen. Nicht nur, dass sich es sich dabei grundsätzlich um ein Oxymoron handelt, kein einziger Terroranschlag in Deutschland in den vergangenen Jahren wurde mit dem Christentum begründet - ganz im Gegensatz zum Islam.

    Sie haben recht, es gibt in Deutschland keinen christlichen Terrorismus, aber woanders.

    Sei es der Anschlag bei den Olympischen Spielen in Atlanta, Anschläge auf Abtreibungskliniken, oder Ärzte die diese durchführen.

    Von der ideologischen Unterfütterung von Herrn Brevik und den Attentäter von Christchurch muss auch noch erwähnt werden.

    Und vom Terror den die Lord´s Resistance Army den sie seit Jahrzehnten in Zentralafrika ausübt, um einem christlich Fundamentalistischen Gottesstaat zu errichten ganz zu schweigen.


    Keine Religion oder Ideologie ist gefeit vor Radikalismus und Extremismus, auch nicht das Christentum.

    Zitat

    Sollte man dies denn nicht so schnell wie möglich ändern?


    Nein, denn dies würde sowohl dem Wesen einer liberalen Demokratie fundamental widersprechen.

    Im juristischen Sinne muss festgehalten werden, dass der Artikel 3 Abschnitt 1 GG als Derivat der Menschenwürde gilt, und somit eine Form der Ewigkeitsgarantie durch Artikel 79 Absatz 3 in diesem Fall greift, und auf Grundlage vergangener Urteile des Bundesverfassungsgerichts viele eine solche von ihnen vorgeschlagene Änderung darunter.

    Dadurch ist eine solche Änderung juristisch nicht möglich.


    Zitat

    55,3 MIO Euro? Sollte man das Geld nicht besser für unsere verarmten Rentner verwenden? Diese haben das Land aufgebaut? Wie möchten Sie es diesen Personengruppen erklären, dass für die Unterbringung von zum Teil schwerst Kriminellen mehr Geld zur Verfügung steht, als für Bedürftige in unserem Land?

    2019 waren in Thüringen 581.000 Rentner in Thüringen gemeldet, diese bekamen im Durschnitt 1292 Euro im Monat.

    Dies bedeutet im Vergleich mit anderen Bundesländer Platz 16 von 16.

    Wenn man die 55,3 Millionen Euro die im Zusammenhang mit Asylbewerber im gleichen Zeitraum ausgegeben wurde, und dies durch die Anzahl der Asylbewerber (7455) dividiert, ergibt dies gerundet 618 Euro im Monat pro Asylbewerber.

    Dies zeigt das ihre Behauptung das Asylbewerber mehr bekommen würden als Rentner faktisch falsch.

    Wenn Sie gegen unbegrenzten Zuzug sind und zeitgleich die Massenzuwanderung kritisch sehen, wie wollen Sie dann die massive Einwanderung in unser Land stoppen?

    Wie schon in der Beantwortung der ursprünglichen Anfrage (4.) dargelegt, sehen wir bis jetzt keine Zuwanderung welcher das Land an seine verwaltungstechnischen Grenze bringt.


    Eine Obergrenze lehnen Sie ja ab. Möchten Sie eine Mauer errichten oder auf Geflüchtete schießen oder unsere Migrationspoltitik der geschlossenen Grenzen und der kontrollierten Einwanderung umsetzen, die wir für humanitär halten?

    Grenzsicherung und -schutz der vBundesrepublik Deutschland fallen nicht im Zuständigkeitsbereich des Landesministeriums für Inneres, Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, sondern dem Bundesministerium für Inneres & Justiz.
    Selbst wenn das Landesministerium dafür zuständig wäre, stellt sich diese Frage nicht, da Thüringen keine Grenze mit einem anderen souveränen Staat hat, wie hinlänglich bekannt sein dürfte.


    Welche Sachleistungen stehen pro Flüchtling zur Verfügung und welche Kosten kommen im Haushalt auf unser Land zu? Bitte schlüsseln Sie mir die gegenwärtigen Kosten auf?


    Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen Asylbewerber nach aktuellem Stand (2021) folgende Leistungen zu:

    RegelbedarfsstufeNotwendiger BedarfNotwendiger persönlicher BedarfGesamt
    RBS 1: Alleinstehende202 €162 €364 €
    RBS 2: Paare in einer Wohnung/ Unterbringung in Sammelunterkunft182 €146 €328 €
    RBS 3: Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben162 €130 €292 €
    RBS 4: Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren213 €110 €323 €
    RBS 5: Kinder zwischen 6 und 13 Jahren174 €108 €282 €
    RBS 6: Kinder zwischen 0 und 5 Jahren143 €104 €247 €


    Im Jahr 2019 bezogen 7455 Menschen in Thüringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

    Zusammen mit anderen Ausgaben für Asylbewerber ergibt sich daraus eine Summe von 55,3 Millionen Euro die für Asylsuchende durch das Land Thüringen im Jahr 2019 augegeben wurden.


    Passiert dies denn nicht zwangsläufig? Es gibt Familiennachzüge und deutlich mehr Geburtenraten in deren Kulturkreisen.

    Nach Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz (GG) sind alle Menschen gleich.

    Das heißt in diesem Falle, dass der Staat alle Menschen als gleich ansieht und keine "fremde" Kulturkreise kennt, dass legt auch fest, dass die vBundesrepublik vom Wesen kein her Ethnischer Nationalstaat ist, und daher keine sogenannte "Umvolkung" stattfinden kann.

    1. Verurteilen Sie islamistische Gewalttaten in unserem schönen Freistaat?
      Ja.

    2. Wie viele Gewalttaten aus dem islamistischen Spektrum gab es im vergangenen Jahr?
      Im Jahr 2020 gab es einen Fall Politisch motivierter Gewaltkriminalität welcher dem PMK religiöse Ideologie zuzuordnen war, und somit nicht automatisch dem Islamismus.

    3. Wieso tun Sie derzeit nicht aktiv etwas gegen die immer größer werdenden Angsträume durch den Zuzug von Geflüchteten?
      Sowohl das thüringer Staatsministerium für Inneres und Justiz als auch die einzelnen Organe der Strafverfolgung konzentrieren in ihrer Bekämpfung von Kriminalität primär auf objektiv messbare Kritierien. Zwar verstehen wir die Sorgern der Bürgerinnen und Bürger und nehmen sie Ernst, aber es ist nicht unsere Aufgabe pauschale Ängste gegen bestimmte Gruppen zu bedienen
      , oder gar zu schüren.


    4. Wie stehen Sie zur unbegrenzten Aufnahme von Geflüchteten?
      Das Staatsministerium steht einer "unbegrenzten" Aufnahme Geflüchteter kritisch gegenüber, da dadurch die Versorgung als auch die Unterbringung dieser sich dramatisch verschlechtern würde. Allerdings wurde diese Grenze bisher nicht im Ansatz erreicht.
    5. Was halten Sie von einer Obergrenze für Geflüchtete?
      Eine Obergrenze für Geflüchtete vertstößt nach gängiger Rechtsmeinung und -sprechung sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention als auch gegen Artikel 16a GG.
      Dementsprechend sind wir gegen eine Obergrenze.

    6. Wie erklären Sie arbeitslosen Staatsbürgern oder verarmten Rentnern, dass für den Zuzug fremder Gefährder unbegrenzte Finanzmittel zur Verfügung stehen? Finden Sie das gerecht?
      Es stehen keine "unbegrenzten" Mittel zur Verfügung, sondern nur die Leistungen die im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben sind.
      Dementprechend erübrigt sich die Folgefrage.
    7. Arbeiten Sie an einem Austausch unserer Bevölkerung?
      Nein.

    Meine Damen und Herren,

    Meine lieben Genossinnen und Genossen,


    Der Tagesordnungspunkt neun, Reden von Gästen entfällt, da keine Reden angemeldet wurden.


    Entsprechend gehen wir über zum zehnten finalen Tagesordnungspunkt 10 über, dem offiziellen Abschluss des Bundesparteitags.

    Ich bitte alle Anwesenden im Saal aufzustehen und zur Europahymne mitzusingen:


    https://www.youtube.com/watch?v=Bylj_hZPv-8