Beiträge von Andreas Brandstätter

    Nicht strafbewährt. Aber halt ein Gebot. Das kann ja in einer Regelbeschwerde anhängig gemacht werden. Der Tatbestand ist ja immer noch recht unklar gehalten. Was würde passieren, würde in einer solchen Regelbeschwerde eine stattgebende Entscheidung gefallen werden? Welche Rechtsfolgen gehen damit einher? Ist die Entscheidung dann feststellenden Charakters? Oder sind die Beiträge und alle Beiträge und Gesetze, die darauf aufbauen, dann "inexistent", sodass man theoretisch dann einen Verstoß gegen das Trennungsgebot bei Bezugnahme auf solche Beiträge nach der Entscheidung geltend machen könnte? Die Norm wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet, weswegen ich für die Streichung aus dem Entwurf oder eine deutlich konkretere Fassung plädiere.

    Genau, das Gericht könnte feststellen, dass eine gewisse Behauptung in der Simulation keine Wirkung mehr entfalten kann o. ä. Die Rechtsfolgen einer Regelbeschwerde sind im ModAminG ja schon normiert. Ich fände es schon gut, so was aufzunehmen, damit nicht einer kommen und sagen kann (Extrembeispiel): "Ich bin der Präsident von Amerika und greife jetzt Deutschland mit Atomraketen an."
    Aber es gibt ja immer wieder mal Situationen wo jemand was behauptet und andere behaupten dann, dass das gar nicht stimmt und am Ende ist jeder verwirrt und es herrscht keine Klarheit. Natürlich ist das Ganze eine Auslegungsfrage. Wenn du einen konkreteren Vorschlag hast, darfst du deine Ideen gerne teilen.



    Und wenn wir darüber reden, den BGs konstitutive Wirkung in dem Entwurf ausdrücklich zuzuschreiben, dann sollten wir das Doppelaccountregister abschaffen, das dann überflüssig wäre.

    Die Begründung finde ich komisch, weil das DA-Register ja dazu erschaffen würde, den Admins die Arbeit zu erleichtern und allgemeine Transparenz bzgl. der Accounts zu schaffen. Wir haben mit den Admins kürzlich über das Thema gesprochen und waren der Meinung, dass das Register beibehalten werden sollte und wir in Zukunft wieder genauer auf die richtige Eintragung in das Register achten werden.

    Wieso streichen wir nicht eher den Punkt des Wiki-Eintrags? Die Einträge im Forum finden ja auf jeden Fall statt.

    Ich habe in NRW ein reines Nachschlagearchiv angelegt für NRW, die die Gesetze, Gesetzesänderungen, Verfassungsänderungen, Beschlüsse und Aufträge als reine Zusammenfassung aus dem Archiv-Ordner. Und ich habe auch schon angefangen, eine wie Andreas vorgeschlagene Tabelle, anzulegen für den Ordner, um es noch mal etwas übersichtlicher zu machen. Gut, NRW ist da etwas übersichtlich wie ich nach der Zusammenfassung feststellen musste, mir fehlte es die letzten Wochen nur leider an der nötigen Zeit die Tabelle fertig zu machen.

    Joa, man kann auch hier im Forum eine entsprechende Tabelle pflegen, dagegen spricht eigentlich nichts, finde ich.

    Ja, das Wiki ist leider ein bisschen ein schwieriges Thema mittlerweile. Ich bin da früher echt konsequent dran gewesen, aber (quasi) alleine ist das auf Dauer ein nicht zu stemmender Aufwand, wenn man dort alles aktuell haben will.


    Die Idee ist prinzipiell sicher gut. Problem dabei ist halt, dass wir wahrscheinlich mindestens 5 konsequente Wiki-Aktualisierer*innen bräuchten, damit sich der Aufwand halbwegs im Rahmen hält. Und man muss bedenken, dass diese Leute dann auch insgesamt weniger Zeit für die Sim an sich haben werden. Wir könnten natürlich auch einfach eine*n Zuständige*n je wichtiger Wiki-Seite bestimmen, der dann nur für diese Seite zuständig ist, die dann aber konsequent aktuell hält. Also z.B. eine Person für den Bundestag, eine für den Landtag Bayern, eine für Thüringen, eine für NRW und eine für Hamburg. Dann hätten wir schon mal die absolut wichtigsten Seiten abgedeckt. Dann bräuchten wir vielleicht noch eine oder Personen für die aktuellen Regierungsseiten. Man könnte das durchaus mal probieren und gucken, wie viele Leute sich da melden. Wenn wir genügend Freiwillige finden, wäre das vielleicht mal ein System, das wir ausprobieren könnten.

    Aktuell ist es ja im Prinzip nur Copy und Paste

    Das stimmt leider auch nur so halb, weil wir die Infobox haben, wo die Informationen eingetragen werden sollten und bei Änderungsgesetzen müssten auch die entsprechenden Gesetze archiviert werden usw.


    Lukas Kratzer Ich finde deine Ideen an sich echt gut. Ich glaube aber immer noch, dass auch diese Art der Archivierung zu viel Aufwand bedeutet, den sich keiner wirklich antun will.



    Mal ein Gedanke von meiner Seite:
    Was wir prinzipiell mit der Archivierung von Gesetzen erreichen wollen ist, dass wir schnell eine Übersicht darüber haben, welche Gesetze bei uns schon verabschiedet wurden und welche nicht. Wäre eine Tabelle in folgender Form pro Bundesland und den Bund nicht ausreichend hierfür?

    TitelVerkündet amÄndert folgende GesetzeZusammenfassung
    Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes21. August 2022- Einkommenssteuergesetz
    - Körperschaftssteuergesetz
    - Umsatzsteuergesetz
    - Handelsgesetzbuch
    - Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    Dieses Gesetz wurde im Zuge der zunehmenden Inflation und des Preisdruckes auf die Bevölkerung erlassen und dient der Entlastung des Mittelstandes durch diverse bürokratische Erleichterungen für KMUs sowie der Senkung der Steuerbelastung für Bürger*innen mit niedrigem und mittlerem Einkommen.


    Wenn wir alle verabschiedeten Gesetze in dieser Form auf einer Seite je Land im Wiki hätten und dann jeweils eine Verlinkung auf den konkreten Gesetzestext, würde das ja an sich unsere Anforderungen mit minimalem Aufwand erfüllen.


    Ich gebe zu, nicht gelöst wäre dabei das Problem mit den Ständen der Gesetze zum August 2020.

    Jetzt komme ich dabei noch zu ein paar Fragen, weil ich wenig Ahnung von so etwas habe:

    1. Ist das rechtlich in Ordnung, wenn wir ausschließlich creative commons nehmen?

    2. Könnten sich Probleme entwickeln, falls uns jemand Fake News vorwirft oder so?

    1. Die CC-Lizenzen sollten zwar ausschließen, dass sich Problematiken aus urheberrechtlicher Sicht hinsichtlich der Bilder ergeben. Bezüglich des Persönlichkeitsrechts von Personen, die abgebildet werden, wäre ich persönlich da etwas vorsichtiger. Soweit man die Personen hier in der Sim in "geschütztem Umfeld" als Avatar verwendet, wird man da keine große Probleme bekommen. Wenn man aber tatsächlich eine Art "Werbung" für unsere Sim in sozialen Netzwerken plant, würde persönlich aber definitiv auf Abbildungen realer Personen verzichten. Aber das ist jetzt nur meine Meinung und Einschätzung - und ich bin niemand, der sich sonderlich gut mit Urheber- oder Persönlichkeitsrecht auskennt.


    2. Probleme hinsichtlich Fake-News-Vorwürfen würde ich tatsächlich nicht erwarten, soweit in den Beiträgen ein entsprechender Disclaimer vorhanden ist. Also solange ersichtlich wird, dass es hier nicht um tatsächliche Nachrichten, sondern um ein Spiel geht, sollte das kein großes Problem darstellen, glaube ich.

    Liebe alle,


    im Rahmen der Diskussion über die Neufassung der Spielregeln haben wir auch über das Thema Archivierung der Gesetze gesprochen. Wie wir alle wissen, wurde die Archivierung der Gesetze insbesondere in den letzten Monaten eigentlich gar nicht wahrgenommen, weshalb wir momentan eigentlich dastehen, wie wir nie dastehen wollten: ohne wirkliche Übersicht über unsere Gesetze und Verordnungen.


    Ich denke es ist ein offenes Geheimnis, dass die Archivierung im Wiki, so wie sie derzeit angedacht ist, auf Dauer nicht wirklich praktikabel ist, weil sich einfach niemand darum kümmert. Grund dafür ist wohl, dass der Aufwand als zu groß erachtet wird. Entsprechend sollten wir uns darüber Gedanken machen, wir wir ohne großen Aufwand eine trotzdem halbwegs gute Übersicht über verabschiedete Gesetze und Verordnungen gewinnen können.


    Dieser Thread soll entsprechend zur Ideensammlung und Diskussion über das Thema der künftigen Archivierung unserer Gesetze dienen.

    Liebe alle,


    wir haben uns in letzter Zeit ja ein wenig gefragt, wie wir Neumitgliedern den Einstieg in diese Simulation erleichtern können. Dabei ist u. a. der Vorschlag aufgekommen, ein FAQ zu gestalten, wo die wichtigsten Fragen rund um unsere Simulation einfach erklärt werden, ohne dass man sich dazu mit unseren Regeln befassen muss.


    Ich würde an dieser Stelle daher jede und jeden dazu einladen, Vorschläge für Fragen (und wer möchte auch schon Antworten) zu machen, die für Neumitglieder interessant sein könnten.


    Mein Vorschlag wäre es vielleicht, das FAQ noch ein wenig zu untergliedern, evtl. in einen Abschnitt "Erste Schritte in vBundesrepublik" und "Weiterführende Fragen und Antworten" oder so.


    Vorschläge und Ideen zur technischen Umsetzung sind auch gerne gesehen, wenn da jemand was Spezielles im Kopf hat. Bzgl. der Technik werden wir Admins uns dann natürlich kümmern.


    Ich hoffe auf rege Teilnahme!

    Die Regel das ein Administrator kein Moderator werden darf, stammt aus der Zeit als es noch keine Wahl-Admins gab. Jedoch würde ich schon sagen wir differenzieren nicht die Wahl-Admins und die technischen Admins. Also darf Kathrin Hirsch leider wirklich nicht kandidieren. Außer sie will lieber Mod sein und verzichtet auf die Wahl-Adminschaft.

    Wir haben es Wahladmins kürzlich explizit erlaubt auch als Mod zu kandidieren.

    "Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der

    1.       Administrator ist;

    2.       Richter ist;

    3.       bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde;

    4.       bereits nach Absatz 5 aus dem Amt des Moderators enthoben wurde.

    Dies gilt nicht für Wahl-Administratoren nach § 4 Absatz 3."

    Also das ist der Weg, den kaum einer gehen wird, weil viel zu aufwändig, glaube ich.


    Man könnte das natürlich kompliziert irgendwie übernehmen, oder man erlaubt einfach die Möglichkeit, Sim-On Sim-Off-Änderungen zu übernehmen, z.B. durch einen Satz wie "Die Sim-Off-Änderungen des BayEUG gelten als beschlossen." oder so. Damit ist dann die aktuelle Fassung des BayEUG gleich mit der Fassung in der Datenbank des Landesrechts, die zumindest für mich Ausgangspunkt der Änderung war.

    Oder aber: "Das Sim-Off-BayDiG gilt als beschlossen."

    Das finde ich ne gute Idee, das würde einiges an unnötiger Arbeit beim Gesetze schreiben ersparen, sodass mehr Kraft für Diskussionen bleiben. Wobei so natürlich die Aktivitätswertung missbraucht werden könnte.

    Problem an der Sache ist aber das geltende Urheberrecht (es ist immer das Urhberrecht, nicht?). § 87b UrhG sagt: "Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Was auch gemäß den Nutzungshinweisen unberührt bleibt: "Der Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG für den Bürgerservice BAYERN.RECHT bleibt von den hier eingeräumten Nutzungsrechten unberührt."

    Eine von einer staatlichen Institution veröffentlichten Gesetzesdatenbank fällt unter das Urheberrecht? Das ist ja wohl hoffentlich auch ein schlechter Scherz.


    Was man möglicherweise machen könnte wäre, erst die aktuelle Fassung eines speziellen Gesetzes aus dem Sim-Off zu "importieren" und dann zu ändern - Nachteil: man hat möglicherweise Referenzen auf nicht erlassenes Bundesrecht oder setzt dieses anderweitig voraus. Somit müsste man sich nicht erst die Änderungen in den Sim-Off-Gesetzesblättern zusammensuchen und dann rückwärts anwenden - wenn es denn keine Dienste wie buzer gibt, die das schon für einen gemacht haben. Da gäbe es dann auch keinen Datenbankschutz.

    Das könnte auch dafür nützlich sein, um bestimmte Rechtsgebiete auf den aktuellen Stand des Sim-Off-Rechts anzupassen, da man sich ja fragt, wie man das möglicherweise besser machen kann und nicht bereits wieder verworfene Vorschriften.

    Das hab ich jetzt ehrlicherweise nicht so wirklich verstanden...

    Ich würde da ein "insbesondere" davorsetzen. Abschließend kann man das denke ich nicht definieren. Das sind die wichtigsten Punkte, aber nicht alle.

    Ah ja. Das hab ich mir beim Schreiben schon gedacht, aber dann vergessen. Danke!

    Ich würde da eher für die Beibehaltung deiner bisherigen Formulierung plädieren. Also: "Alle realen und nach dem 10. August 2020 in Deutschland beschlossenen Gesetze gelten nicht für diese Simulation."

    Das "in Deutschland" soll insbesondere sicherstellen, dass EU-"Gesetze" auch für uns gelten. Ein Schaden entsteht dadurch nicht. Wenn wir bspw. eine EU-Richtlinie- oder Verordnung nicht umsetzen, gibt es ja keine Konsequenzen. Es eröffnet aber die Möglichkeit, sich auf neue Rechtsvorschriften auf EU-Ebene politisch wie rechtlich (also durch Verweisungen) beziehen zu können.

    Stimmt, das "in Deutschland" ist mir da irgendwie abhandengekommen. Danke für den Hinweis!


    Soweit ich das sehe, ist das eine rein deklaratorische Feststellung. Die Vorschriften des Grundgesetzes bezüglich Bundestag oder Bundesrat finden ja bspw. auch noch Anwendung.

    Das stimmt. Sollte nur noch mal zur Klarstellung dienen, wie die Bundesregierung sich bildet.



    Ich würde gerne zu Protokoll geben, dass die demokratische Wahl bei Ein-Mann-Landesverbänden praktisch immer gegeben ist, da sich alle betroffenen Parteimitglieder einig sind.

    Jo. Ich denke aber, dass muss man nicht eigens festhalten, das würde ich als logisch ansehen.



    Das geht nicht auf eine mögliche Auflösung des Landtages warum auch immer ein. Müsste man finde ich auch nicht erwähnen. Aber wollte bloß mal anmerken, dass das Neuwahlen nicht betrifft.

    Stimmt. Sollte man vielleicht analog zur 14-Tage-Regelung bei der BTW auch noch anführen.



    Hier bezieht sich der Parteibegriff wie auch im aktuellen vDGB auf materielle Parteien. Präzedenzfall dazu gibt es in Thüringen. Entweder man konkretisiert das oder lässt die bisherige Formulierung stehen, die bisher auch nie Probleme gemacht hat und vom OG im Falle des Falles so ausgelegt werden könnte. (Durch einstweilige Anordnung auch ohne Nachteile für irgendwen.)

    Hm, das stimmt, der Parteienbegriff ist auf Landesebene ja schwierig, weil wir da auch möglicherweise größere unabhängige Listen haben können. Da sollte man wohl noch mal ran...


    Haben wir doch gerade im aktuellen vDGB geändert :) Ich habe da mal noch eine Fußnote hinzugefügt, dass klar ist auf welche Wahlen sich das bezieht.

    Danke!


    Ich merke gerade, dass ich und Elke wohl mal gegen das vDGB verstoßen haben ^^

    Ich (also: die Kratzer Medien GmbH, mit der ich gegen keine Ahnung wie viele Transparenzvorschriften verstoßen habe) hab' mal eine Berichterstattung für eine LTW in Niedersachsen gemacht. Wollte mir aber dazu keinen extra Medienaccount erstellen, also habe ich halt meinen Hauptaccount verwendet. Besser als keine Berichterstattung war's allemal.

    Würde deswegen dafür plädieren, das Erfordernis von einem Medienaccount wegzulassen. Ist aber jetzt auch kein Punkt, der sooo wichtig ist.

    Da hast du Recht, ist eigentlich egal.

    Es kann natürlich nicht die Mitgliederliste des Parteientools oder der Benutzergruppe rangezogen werden. Die Bundeswahlleitung eröffnet ein Thema "Parteiauflösungsverfahren der XYZ" Und in diesem Thema kann dann die nötige Anzahl an Mitgliedern innerhalb der Frist schreiben "Hier ich bin Mitglied und widerspreche"

    Ja, so war das gedacht. Das formuliere ich noch mal etwas klarer, danke!

    Zum Thema Archivierung: Ich bin ein absoluter Befürworter darin, die Archivierungspflicht fortzusetzen. Wenn jemand seine eigenen beschlossenen Anträge nicht archiviert, hat er eben Pech. Hier könnte der jeweilige Parlamentspräsident ja bspw. nach dem Beschluss immer den Antragssteller taggen und zum archivieren auffordern.
    Grund für meine vehemente Unterstützung: Ich erinnere mich noch zu gut an vD. Hauptgrund des damaligen Neustarts zu vD 3.0 waren nämlich die Gesetze. Keiner wusste mehr, was es schon gibt und was nicht, wie die aktuellen Sozialgesetzbücher, das aktuelle Grundgesetz, das aktuelle StGB aussieht. Das Wiki war unübersichtlich (Wir haben doch mittlerweile eine echt tolle Plattform!) und mit der Zeit war vieles untergegangen. Das darf nicht nochmal passieren, sonst müssen wir hier spätestens in zwei Jahren über vB 2.0 reden - und dann wird es wieder viele enttäuschte Spieler geben, die nicht wollen, dass ihre (nicht oder doch archivierte) Gesetze verschwinden.
    Einfach mal ein bisschen mehr Disziplin von den Antragsstellern wäre gut - ihr schreibt stundenlang einen Antrag, aber dann wollt ihr keine 10 Minuten zum archivieren aufwenden?

    Ich glaube auch, dass wir eine Archivierung dringend brauchen, allerdings sollten wir uns da noch mal etwas genauer überlegen, wie wir diese sl

    a) aufwandsarm und

    b) übersichtlich

    wie möglich gestalten können.