Beiträge von Andreas Brandstätter

    Ich finde es ehrlich gesagt schwer zu verstehen und auch gewissermaßen unerträglich, wie hier (mal wieder) irgendwelche dummen transphoben Parolen abgelassen werden, in dem Wissen, dass möglicherweise die ein oder andere transsexuelle Person Teil dieser Simulation ist. Mag sein, dass das hier ein Rollenspiel ist und das Argument lasse ich in gewisser Weise auch zählen. Aber ich finde es wirklich erstaunlich, wie wenig empathisch einige Mitspieler hier zu sein scheinen, die sich ganz offensichtlich nicht ansatzweise vorstellen können, wie es ist, wenn man auch im RL tatsächlich mit solchen menschenverachtenden Meinungen und Beleidigungen konfrontiert wird. Ist ja nicht so, dass es genug andere Themen zum Diskutieren gäbe. Ich finde das eine absolut unnötige Provokation und ich sehe den Mehrwert (außer eurer offenkundigen "Belustigung" an diesem Thema) ehrlich gesagt auch absolut nicht. Viele Leute haben sich schon mehrmals überlegt, wegen solcher Dummheiten diese Simulation zu verlassen. Wenn es das ist, was das Ziel ist, dann bitteschön. Aber ein Mindestmaß an Anstand und gegenseitigem Respekt kann wirklich nicht zu viel verlangt sein.


    Ich werde an dieser Stelle auch nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen, weil ich eh schon weiß, was wieder kommen wird und ich es ehrlich gesagt auch Leid bin. Wenn ihr glaubt, dass das alles super lustig ist und die Simulation ja so wunderbar belebt, dann bitte. Aber auf Rollenspiel auf Kosten anderer hab ich ehrlich keine Lust.

    Das tut mir sehr leid. :( Ich wünsche dir und deiner Familie ganz viel Kraft.

    Also wenn es um das besetzen von Ämtern mit inaktiven Mitspieler*innen geht, könnte man ggf. auch ein paar Ämter definieren, wo die Beitragsregel gelten soll.


    Mal als Vorschlag:
    - Bundeskanzler
    - Bundesminister
    - Ministerpräsidenten
    - Parlamentspräsidenten (-> wobei hier die Frage ist, was tut man, wenn 14 Tage lang keine neuen Anträge kommen?)


    Die Sache mit den Privatsphäre-Einstellungen ist tatsächlich etwas doof, weil es die Nachverfolgung schwierig macht. Die Admins kommen trotz "Ghost-Mode" an die Infos. Wenn es Bedenken hinsichtlich der Inaktivität gibt, kann man sich also ggf. schon an einen Admin wenden, der das dann überprüfen kann.

    Es fehlt einfach zu oft am Vertrauen, dass Personen mit Ämtern Entscheidungen treffen die okay sind. Sie müssen nicht jedem Gefallen. Ich kann mir nicht vorwerfen lassen je mutwillig irgendwelche Parteien benachteiligt zu haben oder grobe Fehlentscheidungen getroffen zu haben. Aber da manche Regeln nicht genau genug formuliert sind, versucht man mir manchmal sowas vorzuwerfen weil meine Auslegung in der Situation nicht passt.

    Ich finde es tatsächlich ein kleines Dilemma:

    Hat man klare, präzise Regeln, dann ist der Auslegungsspielraum der Entscheidungsorgane sehr beschränkt. Das Regelwerk ist dann halt auch entsprechend umfangreich, starr und komplex.


    Hat man weniger präzise Regeln steigt der Auslegungsspielraum und es wird immer Mitspieler*innen geben, die die Auslegung nicht gut finden. Wenn sich das Entscheidungsorgan dann nach jeder Entscheidung von 5 Spieler*innen anhören muss, dass diese Auslegung doch falsch und willkürlich sei, dann hat - glaube ich - über kurz oder lang auch keiner mehr so richtig Lust auf diesen Job.


    Weder das eine noch das andere ist perfekt und es werden nie alle zufrieden sein. Am Ende sollen wir halt die Variante wählen mit der am wenigsten Spieler*innen unzufrieden sind.

    Richtig, in der Regel hab ich ja in Erinnerung ob jemand überhaupt weitere Accounts bespielt, da schau ich dann nochmal kurz ins DA-Register rein wie der zweite heißt und prüfe ob der auch im Wahlregister steht was ja nicht sein darf. Aber nicht mit Blick auf Neben oder Haupt, lediglich ob jemand mit zwei Accounts sich bei mir fürs Wahlregister beworben hat.

    Ok, also prüft die Bundeswahlleitung nur, ob nicht zwei Accounts derselben Person sich für das Wahlregister beworben haben. Ob es sich tatsächlich um Haupt- oder Nebenaccount handelt, bleibt außer Acht, weil man darauf vertraut, dass Nebenaccounts ohnehin technisch nicht wählen können. Das halte ich prinzipiell für kein Problem, weil die Tatsache, dass ein Account auch Hauptaccount ist, erst mal keine Aufnahmevoraussetzung für das Wahlregister ist. Dass auch ein in das Wahlregister eingetragener Nebenaccount nicht wahlberechtig ist, ergibt sich ja auch aus § 2 Abs. 5 Satz 2 vDGB.


    Insoweit würde ich sagen, dass die Bundeswahlleitung die tatsächliche Information, ob ein Account Haupt- oder Nebenaccount ist, erstmal nicht wissen muss.


    Ginge man jetzt davon aus, das die Benutzergruppe für die Bestimmung, ob ein Account Haupt- oder Nebenaccount ist, maßgeblich wäre, dann würde damit der Prüfungsaufwand insoweit entfallen, dass nicht zusätzlich geprüft werden müsste, ob der im DA-Register als Hauptaccount deklarierte Account auch tatsächlich der Account war, mit dem die Stimme abgegeben wurde, weil dies aufgrund der BG-Zugehörigkeit technisch ohnehin nicht anders möglich wäre.


    Der bisherige Prozess ist so, jede Bewerbung wird grundsätzlich angenommen. Die genaue Prüfung ob dann die Mitgliedschaft und Beiträge passen, prüfen wir/ich erst am Wahl-Donnerstag. Hat für mich den Grund, meist liegt es ja an den Beiträgen ob die erreicht wurden, und wenn sich jemand zwei Wochen vor der Wahl direkt ins Register einträgt, hat er auch nach Annahme der Bewerbung Zeit die notwendigen Beiträge zu erzielen.

    Ok, verstehe ich grundsätzlich. Ich muss jedoch sagen, dass ich diese Praxis tatsächlich etwas kritisch sehe, wenn ich mir die Formulierung des § 12 As. 8 anschaue, wo eigentlich steht, dass die genannten Voraussetzungen überhaupt erst zum Eintritt in das Wahlregister berechtigen.

    Wir können auch Regeln und neutrale Entscheidungs- und Berufungsinstanzen haben, ohne dass man die Regeln juristisch formuliert.

    Klar, man verlagert dann halt ein weiteres Ermessen in die Entscheidungsinstanzen, weil sie weniger exakte Regeln haben, auf deren Grundlage sie entscheiden können. Aber wenn die Spielerschaft sagt, sie wählt eine solche Instanz der man es zutraut, auch nicht so präzise Regeln so anzuwenden, dass es zu keinen großen Streitigkeiten kommt, kann man das auch probieren.


    Irgendwie scheint diese Idee ja von einigen (oder vielen) gewollt zu sein, sich aber nie durchzusetzen. Aber man kann ja problemlos was erarbeiten und das zur Abstimmung stellen. Es gibt keinen Zwang an Admins, Mods und OG festzuhalten, man kann sich auch beliebig andere Konstrukte überlegen. Wenn sich die Spielerschaft dafür entscheidet, wird es umgesetzt (wenn technisch möglich). Das ist ja das schöne daran. ^^

    Ich bin davon ausgegangen das die Benutzergruppe der Nebenaccounts in allen Foren keine Wahlrechte haben und dem Wahlregister übergeordnet sind. Würde bedeuten, selbst wenn ein Nebenaccount im Wahlregister ist, würde er nicht abstimmen können.

    Das ist auch tatsächlich der Fall. Ein Mitglied der Nebenaccount-Benutzergruppe hat technisch keine Wahlrechte, auch wenn er Teil der Wahlregister-BG ist.



    Zusätzlich prüfe ich ob nicht zwei Accounts drin sind von der gleichen Person

    Und diese Prüfung erfolgt auf Grundlage des Doppelaccount-Registers?



    Ebenso möchte ich widersprechen, dass die Bundeswahlleitung alternativ vor der Wahl auf den Grund der Nichtaufnahme hätte hinweisen müssen, sodass die betreffenden Personen noch die Möglichkeit gehabt hätten, rechtmäßig in das Register eingetragen zu werden. Bei sämtlichen Accounts, die bestimmte Bedingungen nicht erfüllt haben, erfolgt schließlich keine vorzeitige Feststellung, sondern stets erst mit Beginn der Wahl bzw. Schließung der Gruppe.

    Hierzu noch eine Frage an Elke Kanis :
    Wie ist der bisherige Prozess, wenn die Bundeswahlleitung eine Bewerbung für das Wahlregister ablehnt? Wird die Ablehnung sofort mitgeteilt oder erst mit der Schließung der Benutzergruppe? Und wird eine Ablehnung begründet, also werden die Gründe genannt, weshalb eine Eintragung nicht erfolgt ist oder erfolgen kann?


    Doch unabhängig davon, hätten im vorliegenden Fall die Hauptaccounts der Nutzer auch nicht alle Bedingungen zu der Mitgliedschaft in der Gruppe gemäß der Auslegung der Wahlleitung erfüllt - die Anzahl der öffentlichen Sim-On- Beiträge in der Legislaturperiode. Entsprechend ist sehr wohl eine Verzerrung entstanden. Gerne möchte ich aber auch noch anmerken, dass einem anderen Nutzer zur Bundestagswahl auch die Aufnahme ins Wahlregister verwehrt wurde, da der Account wenige Tage zu jung war, obwohl mit einem nicht mehr genutzten, aber existenten Account alle Voraussetzungen erfüllt wurden.

    Man muss aber sagen, dass das Erreichen der notwendigen Sim-On-Beiträge im Zweifelsfall noch erfolgen könnte, wenn die Bundeswahlleitung auf die Nichterfüllung dieses Erfordernis hinweisen würde. Bei dem Erfordernis der 14-tägigen Mitgliedschaft ist dies nicht gegeben, weshalb ich da hinsichtlich der Bewertung zumindest einen Unterschied machen würde.

    Endlich bin ich auch mal dran mit Urlaub. Ich bin vom 31. August bis zum 9. September und vom 13. bis zum 16. September im Urlaub, ohne Zugriff auf meinen Laptop. Entsprechend werde ich in dieser Zeit kaum ins Forum gucken. Wenn jemand dringende Anliegen hat, bin ich evtl. über Discord erreichbar.

    Ich hätte noch eine Frage an Elke Kanis. Die Bundeswahlleitung prüft ja bei der Aufnahme von Accounts in das Wahlregister, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme vorliegen. Prüft die Bundeswahlleitung, ob es sich bei den Accounts um Haupt- oder Nebenaccounts handelt. Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht und wie wird im Zweifelsfall erkannt, dass es sich um einen nicht wahlberechtigten Account handelt?


    Ansonsten würde ich noch anregen wollen, dass es sich bei der Selbsteintragungspflicht ja grundsätzlich um eine erstmal unumstrittene Thematik handelt. Fraglich ist lediglich, ob die Entscheidung, ob ein Account Haupt- oder Nebenaccount ist, letztlich durch die Zugehörigkeit zur Benutzergruppe oder die Einträge in das DA-Register beantwortet werden muss.


    Wenn man zum Schluss kommt, dass das DA-Register maßgeblich ist, dann wäre die Eintragung der Accounts Pahlke und Baum wahrscheinlich rechtswidrig erfolgt. Fraglich ist aber, ob jene Personen dies auch zu verschulden hätten. Sie hätten ja gar nicht erst in das Register aufgenommen werden dürfen und die Bundeswahlleitung hätte womöglich auf den Grund der Nichtaufnahme hinweisen müssen, sodass die Personen noch die Möglichkeit gehabt hätten ihre Fehler zu beseitigen und rechtmäßig in das Register eingetragen zu werden.


    Auch in diesem Falle wäre es nämlich fraglich, ob die Stimmen überhaupt aberkannt werden müssen. Wenn der Grund für das Wählen mit dem "falschen" Account auf eine mangelhafte Prüfung durch die Bundeswahlleitung zurückzuführen ist und die Accounts Pahlke und Baum darauf vertrauen konnten, dass die Eintragung in das Wahlregister durch die Bundeswahlleitung nach hinreichender Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme erfolgt, kann man ihnen die Stimmabgabe mit dem "falschen" Account möglicherweise nicht zu Lasten legen. Sie durften ja möglicherweise davon ausgehen, dass die Eintragung rechtmäßig erfolgt ist. Weiter ist durch die Abgabe der Stimmen mit jenen Accounts objektiv auch keine Verzerrung des Wahlergebnisses erfolgt, da jede Person dennoch nur eine Stimme abgegeben hat, wie es auch bei korrekter Eintragung in das Wahlregister erfolgt wäre.

    Finde ich einen spannenden Vorschlag.


    Frage ist, ob die Moderation nicht diese Funktion übernehmen könnte? Das ModAdminG sieht jetzt schon eine "Schiedsgericht"-Funktion der Moderation vor, wo bspw. eine Klärung außerhalb des OGs erfolgen kann. Das ganze ist noch so ausgestaltet, dass die Moderation da auch verbindliche Maßnahmen aussprechen kann. Man könnte das aber z.B. etwas aufweichen.


    Frage ist natürlich, ob man der Moderation diese zusätzliche Funktion aufbürden will...