Beiträge von Richard Düvelskirchen

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    Erfurt. Der Thüringer Landesverband der Sozialdemokratischen Partei hat sich nach dem Rückzug seines bisherigen Vorsitzenden Mijat Russ neu aufgestellt.


    Zum neuen Landesvorsitzenden wurde am 4. April einstimmig der amtierende Landesminister und Thüringer Bundestagsabgeordnete Richard Düvelskirchen gewählt.


    Den Vorsitz der SDP-Landtagsfraktion, deren Zusammensetzung sich in den vergangenen zwei Wochen vollständig geändert hat, übernahm am 6. April die Abgeordnete Ricarda Fährmann, die damit ebenfalls dem neuen Landesvorstand angehört.


    Parallel zur personellen Neuaufstellung hat sich die SDP Thüringen im Rahmen der Satzung der Bundespartei eine eigene Landesverbandssatzung gegeben, die einstimmig verabschiedet wurde. Sie regelt fortan Zuständigkeiten und Verfahrensfragen innerhalb der Landespartei.


    Beide Mitteilungen zur Kenntnis genommen. Herzlich willkommen im Landtag, Frau Kollegin.

    Herr Kollege Wildungen,


    im Sinne der Geschäftsordnung rufe ich Sie für die geäußerte Beleidigung zur Ordnung. Herr Russ, der dem Landtag nicht mehr angehört, hat diesen Mitteilungsthread zwar mit einer politischen Botschaft zweckentfremdet, das rechtfertigt jedoch kein unangemessenes Verhalten Ihrerseits in diesem Haus.


    Mit Blick auf die Übersichtlichkeit dieses Mitteilungsthreads verweise ich auf § 4 Abs. 5 der Geschäftsordnung.

    Das befragte Mitglied der Landesregierung William McKenzie hat zur Beantwortung der Anfrage 3 Tage Zeit. Bei Bedarf kann die Frist im Einvernehmen mit dem Anfragesteller auf 6 Tage ausgeweitet werden.


    Sehr geehrter Herr Wildungen,


    ich wiederhole noch einmal, dass Sie sich mit privatwirtschaftlichen Interessen nicht unter Ausnutzung Ihres Abgeordnetenmandats an den Thüringer Landtag, sondern an die DB Netz AG als bisheriges EIU zu wenden haben.


    Darüber hinaus fehlt mir die Fantasie, mir vorzustellen, welche „Strecke einschließlich Bahn“ Sie zu erwerben gedenken. Wäre ein ernsthaftes Interesse vorhanden, dann wüssten Sie, dass es sich bei der Höllentalbahn im aktuellen Zustand nur mehr um eine Trasse mit Tunneln, Brücken und Dämmen, aber ohne Gleise und Sicherungstechnik handelt, auf der seit dem Jahr 1945 kein Zug mehr gefahren ist.

    Sehr geehrter Herr Lewerentz,


    die Landesregierung hat Ihren Antrag intern beraten und begrüßt das Vorhaben inhaltlich. Voraussetzung, um den Regierungsfraktionen eine Zustimmung empfehlen zu können, wäre jedoch die Anpassung des Antrags in zwei Punkten:

    • Eine Präzisierung wäre erforderlich, damit zweifelsfrei erkennbar wird, dass sich der Antrag auf die Höllentalbahn zwischen Blankenstein und Marxgrün bezieht (betrifft den Antragstitel).
    • Da es sich nicht um einen Haushaltsplan handelt und zudem der Bund für die Finanzierung der durch DB Netz betriebenen Infrastruktur zuständig wäre, müsste die Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung aus Landesmitteln entfallen (betrifft den Abschnitt „Kosten“ sowie Nummer 3 Satz 1).

    Ich hoffe, dass eine entsprechende Anpassung in Ihrem Sinne ist. Falls ja, würde die Landesregierung eine Änderung des Antrages gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung sehr begrüßen.

    Sehr geehrter Herr Kollege Wildungen,


    der Landtag ist nicht der geeignete Ort für die Vermischung öffentlicher Angelegenheiten mit persönlichen, privatwirtschaftlichen Interessen. Sofern Sie ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit der erforderlichen Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG betreiben, steht es Ihnen frei, eine Pacht oder einen Erwerb der Trasse von der DB Netz AG anzustreben.


    Ich korrigiere Sie dahingehend, dass eine Reaktivierung der Höllentalbahn als NE-Bahn keine Entlastung des Landes darstellen würde, da der Freistaat Thüringen nicht für die Finanzierung bundeseigener Eisenbahnen zuständig ist.

    Sehr geehrter Herr Lewerentz,


    als für Verkehr zuständiger Landesminister werde ich gern inhaltlich Stellung zu diesem Vorhaben beziehen. Bevor dies möglich ist, habe ich jedoch einige Fragen zum vorliegenden Antrag:


    Die Höllentalbahn als südlicher Teil der Strecke Triptis–Marxgrün führt von Blankenstein in Thüringen nach Marxgrün in Bayern. Im Titel Ihres Antrages benennen Sie die gesamte Strecke von Triptis bis Marxgrün, während der übrige Antrag nur die Höllentalbahn erwähnt. Die Abschnitte Oberlandbahn und Höllentalbahn befinden sich in unterschiedlichem Zustand und unterschiedlicher Nutzung. Welche Strecke ist in Ihrem Antrag konkret gemeint?


    Ferner liegt die genannte Strecke, sei es ab Triptis oder ab Blankenstein, vollständig auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Inwieweit wäre, wie im Abschnitt „Lösung“ dargelegt, für eine Reaktivierung auch die tschechische Seite zu überzeugen?


    Ebenfalls im Abschnitt „Lösung“ nennen Sie folgerichtig den Bundesverkehrswegeplan, da die Zuständigkeit für Planung und Finanzierung von Schieneninfrastruktur (abgesehen von NE-Bahnen) beim Bund liegt. Weshalb enthält der Antrag zugleich eine Verpflichtungsermächtigung für eine (alleinige) Finanzierung des Vorhabens aus Landesmitteln?

    Bliebe noch die Frage der passiven Wahlberechtigung. Ob Mondtot und Wildungen überhaupt für den Bundestag kandidieren dürfen unter diesen Umständen.

    Das wäre wahrscheinlich tatsächlich ein Fall fürs OG. Ich denke, dass das Wahlregister damals mit (vielleicht sogar ausschließlichem) Schwerpunkt auf das aktive Wahlrecht eingeführt wurde, da es um die Eindämmung von „Wahlvieh“ ging, während „Kandidaturvieh“ noch nie ein Problem war. Aber der Gesetzestext differenziert da in der Tat nicht, sodass man es ggf. klären lassen müsste.

    Der Punkt für mich ist schlicht und einfach die Doppelmoral, dass wir mit den Admins jetzt Nachsicht haben sollen, Nachsicht mit anderen jetzt aber wieder nicht möglich sein soll.

    Wir müssen nicht drüber reden, dass an dieser Wahlorganisation formal einiges fragwürdig ist, aber die Admins haben sich durch ihren Regelverstoß keinen erkennbaren Vorteil verschafft. Entsprechend ist umso weniger nachvollziehbar, weshalb der Regelverstoß der Admins durch einen weiteren Regelverstoß moralisch kompensiert werden sollte, der einigen wenigen Mitspielern einen Vorteil (Mitgliedschaft im Wahlregister ohne ordnungsgemäße Eintragung) und allen regulär wahlberechtigten Mitspielern einen Nachteil (geringeres Stimmgewicht) verschaffen würde.


    Ich sehe das nach wie vor in erster Linie pragmatisch: Regeln einhalten, Wahl durchführen. Stell dir vor, die beiden werden regelwidrig ins Wahlregister aufgenommen: Was macht man, wenn sich dann noch mehr Leute melden, die auch angeben, sie hätten sich entweder eingetragen oder von nichts gewusst? Wer entscheidet und wo zieht man die Grenze? Und was macht man, wenn das Wahlergebnis dann am Montag aufgrund ungültiger Stimmen angefochten wird und die Sim womöglich stillsteht, weil niemand Energie zum Verhandeln von Koalitionen aufwenden will, deren Mehrheit unter einem juristischen Vorbehalt steht?


    Wenn, dann könnte hier das OG eine Rolle spielen, aber mit Willkür tut man sich meines Erachtens keinen Gefallen.