Beiträge von Richard Düvelskirchen

    Herr Kollege WIldungen,


    Sie sind weder der Befragte noch der Fragesteller. Es entspricht der Gepflogenheit, einen zweckbestimmten Thread nicht für andere als dem eigentlichen Zweck zugehörige Wortmeldungen zu nutzen, um Ordnung und Übersicht im Landtag nicht zu stören.


    Nach gestern verweise ich die Mitglieder der BUW-Fraktion daher heute ein zweites Mal auf die Landtagskantine, wo Sie mit anderen Abgeordneten nach Belieben in einen direkten Austausch treten können, anstatt dafür Kandidatur- oder Anfragethreads zu nutzen.


    Dieser Thread dient der ursprünglichen Anfrage und den angemeldeten Nachfragen sowie deren Beantwortung; anderweitige Beiträge sind zu unterlassen.

    Ich habe Angst, Schaden anzurichten.

    Keine Sorge, als normaler Benutzer kannst du keinen wirklichen Schaden anrichten. Löschen können nur Admins.


    Ich habe das alte Bild jetzt wunschgemäß gelöscht und das neue in die Vorlage „Daten Fotos“ eingetragen, damit es in deinem Artikel erscheint. Du solltest dich ggf. noch für einen Geburtsort entscheiden, zwei sind eher unrealistisch. ;)

    Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    stellvertretend für meine Fraktion will ich zu diesem Antrag des Liberalen Forums Stellung beziehen. Die Pflichtmitgliedschaft ist grundsätzlich eine Voraussetzung für das beabsichtigte Funktionsprinzip der Industrie- und Handelskammer, indem sie zu einer Abbildung der Gesamtinteressen aller Gewerbetreibenden und Unternehmen führt.


    Da die verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung mit der Pflichtmitgliedschaft angesprochen worden ist, erlaube ich mir, zunächst aus dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 zu zitieren: „Die Artikulation der Belange und Interessen der Wirtschaft vor Ort, um diese insbesondere gegenüber Politik und Verwaltung zu Gehör zu bringen, gelingt zumindest besser, wenn die Betriebe und Unternehmen diese Aufgabe selbst in autonomer Verantwortung wahrnehmen und alle als Mitglieder beteiligt sind. Nur eine Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen und fachkundig vertreten werden.“


    Die Pflichtmitgliedschaft und auch die mit ihr verbundene Beitragspflicht sind demnach verfassungsrechtlich unbedenklich. Der besondere Zweck der Industrie- und Handelskammer rechtfertigt die Pflicht zur Mitgliedschaft, da das Gewicht der IHK gerade im Bereich ihrer Kernaufgaben andernfalls beeinträchtigt würde. Weiter heißt es: „Auch mit Blick auf die übertragenen Aufgaben, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen, sind Fachkunde und Erfahrung aller in der Region tätigen Gewerbetreibenden gefragt. Auch dies rechtfertigt ihre Einbindung in die Kammer im Wege der Pflichtmitgliedschaft.“


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die SDP-Fraktion steht zur Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft, um ein effektives Wirken der 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland weiterhin zu ermöglichen. Gleichwohl sind wir uns der Kritik und der Probleme bewusst, die im Zusammenhang mit der IHK teilweise zu Tage treten. Wir würden hier jedoch einen Weg der Reformen eindeutig gegenüber einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bevorzugen.


    Dazu können beispielsweise eine gesetzliche Beschränkung auf Kernaufgaben, höhere Standards bei Transparenz und Mitbestimmung, die Unterbindung des Wettbewerbs der Kammern mit ihren Mitgliedern und eine progressive, kleine Unternehmen entlastende Beitragsgestaltung gehören, um Belastungen zu senken und den Mehrwert der Kammermitgliedschaft zu steigern.


    Den vorliegenden Antrag auf Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft wird die SDP-Fraktion daher ablehnen.

    Die Klarstellung war erforderlich, da Sie Frau Fährmanns Wortmeldung aus besagter Debatte unzutreffend als Stellungnahme der Landesregierung bezeichnet haben. Die SDP-Fraktion widerspricht dieser fehlerhaften Darstellung, was jedoch der zu erwartenden inhaltlichen Erklärung des zuständigen Ministers – wie gesagt – in keiner Weise vorgreift.

    Sehr geehrte Herr Lewerentz,

    sehr geehrte Frau Erich,


    ohne der Erklärung des Kollegen McKenzie vorgreifen zu wollen, möchte ich aus Sicht der SDP-Fraktion klarstellen, dass Frau Fährmann zum Zeitpunkt ihrer unterstützenden Wortmeldung in der Debatte weder Abgeordnete des Landtages noch Mitglied der Landesregierung war, sondern sich vielmehr ausdrücklich auf ihre Funktion als berufene Bürgerin bezog.


    Zwar deckte sich Frau Fährmanns Position ohne Weiteres mit der Meinung der damaligen SDP-Fraktion, die dem Antrag denn auch geschlossen zustimmte. Allerdings hat die Kollegin in der Debatte nicht für die Landesregierung gesprochen und trägt keinerlei Verantwortung für das uneinheitliche Abstimmungsverhalten der Regierungsfraktionen.


    Es ist daher nicht richtig, aus ihrer Stellungnahme eine einheitliche Position der Landesregierung abzuleiten, die in diesem Fall tatsächlich nicht existierte.

    Vielleicht findet man ja noch irgendwie einen guten Übersetzer, um ihn da zu unterstützen.

    Das Problem ist offenbar der fehlende Kontext, da stößt jeder Software-Übersetzer an seine Grenzen (Stichwort „ich laufe“). Nur ein menschlicher Übersetzer, der hier mitliest, könnte da konsequent Abhilfe schaffen.


    Insofern würde ich den Kollegen Kiefert ermutigen, sich ins Deutsche wieder grundlegend reinzufuchsen (er konnte es ja laut eigener Aussage früher) und, sobald möglich, beim Verfassen von Beiträgen auf den Übersetzer zu verzichten. Einfaches, schlichtes oder auch fehlerhaftes, dafür aber selbstgeschriebenes Deutsch ist gar kein Problem und würde wahrscheinlich die Klarheit der Beiträge erhöhen.

    Ich glaube wir können dagegen wenig machen, aber es muss einen Weg geben sich besser zu verständigen und diese Missverständnisse vorzubeugen

    Ich glaube der einzig realistische Weg bestünde darin, dass er mit Duolingo oder so seine Deutschkenntnisse auffrischt. Ist denk ich sogar eine sehr gute Gelegenheit, eine Sprache zu erlernen, wenn man sich wie hier für ein Forum in der Zielsprache interessiert. Um irgendwann wirklich vernünftig kommunizieren zu können, müsste er diesen Aufwand auf sich nehmen. Denn bisher verstehen wir ja sogar Wildi besser als ihn und das will was heißen...

    Ich würde gerne einen Benutzernamen aus einem Spiel in das Wiki aufnehmen lassen? Ich werde den Satz korrigieren !

    Um Artikel zu erstellen, musst du zuerst im Wiki registriert sein. Danach kannst du unter folgendem Link einen Artikel für deinen Charakter erstellen, wobei die Nutzung des Artikelskeletts „Politiker“ empfehlenswert ist:


    https://wiki.politik-sim.de/in…ert&action=edit&redlink=1

    Sehr geehrte Frau Ricarda Fährmann,


    nach Ihrer Ernennung zur Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Infrastruktur und Arbeit durch den Ministerpräsidenten darf ich Sie nun bitten, Ihren Amtseid gemäß Art. 71 Abs. 1 der Landesverfassung zu leisten:


    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“


    Der Eid kann gemäß Art. 71 Abs. 2 der Verfassung mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wie bereits in der Antragsbegründung ausgeführt, betrachtet die SDP-Fraktion die aktuellen Geschäftsordnungsbestimmungen über die Verfahrensweisen im Zusammenhang mit Ausschüssen als Einschränkung einer produktiven parlamentarischen Arbeit, da einem Ausschuss bisher nur diejenigen Personen dürfen, die gleich bei der Konstituierung innerhalb einer zweitägigen Frist ihre Teilnahme angezeigt haben.


    Durch die vorgeschlagene Änderung wird es Abgeordneten – und berufenen Bürgern, da diese gesetzlich weitgehend dieselben Rechte genießen – ermöglicht, in einem Ausschuss mitzuwirken, auch wenn sie bei Konstituierung des jeweiligen Ausschusses noch nicht dem Landtag angehörten oder nicht von Anfang an im Ausschuss mitgewirkt haben, da beispielsweise zunächst ein anderes Mitglied derselben Fraktion entsandt worden war.


    Ferner wird es ermöglicht, wichtige Ausschüsse als ständige Ausschüsse zu errichten, sodass diese nicht mehr automatisch aufgelöst werden, wenn einmal eine Woche lang keine inhaltliche Aktivität erfolgt.


    Die Zugänglichkeit und Beständigkeit von Ausschüssen erachtet die SDP-Fraktion als entscheidende Voraussetzung, damit eine aktive, ungehinderte Ausschussarbeit im Landtag jetzt und in Zukunft möglich ist. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

    Der folgende Antrag steht für 3 Tage zur Debatte.


    Antrag

    des Abgeordneten Richard Düvelskirchen und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei



    Änderung der Geschäftsordnung (Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen)



    Der Landtag wolle beschließen:


    § 14 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages in der Fassung vom 8. März 2021 wird wie folgt neu gefasst:


    § 14 Ausschüsse


    1. Jeder Abgeordnete des Landtages hat das Recht, die Bildung eines Ausschusses im dafür vorgesehenen Bereich zu beantragen. Der Antrag muss das Ziel des Ausschusses beinhalten.


    2. Das Landtagspräsidium ist verpflichtet, den Ausschuss einzurichten, wenn neben dem Antragsteller innerhalb einer dreitägigen Frist mindestens zwei weitere Abgeordnete ihre Unterstützung erklären und keine zwingenden Gründe gegen eine Einrichtung sprechen. Im Falle einer Abweisung muss der Landtagspräsident eine Begründung vorlegen.


    3. Einem Ausschuss gehören alle Abgeordneten des Landtages an, die ihre Teilnahme im Ausschuss schriftlich bekanntgeben.


    4. Das Landtagspräsidium leitet die namentliche Wahl eines Ausschussvorsitzenden. Wahlberechtigt sind die zum Zeitpunkt des Wahlbeginns am Ausschuss teilnehmenden Abgeordneten. Sobald der Vorsitzende gewählt ist, nimmt der Ausschuss seine Arbeit auf.


    5. Sofern ein Ausschuss nicht im Antrag nach Absatz 1 als ständiger Ausschuss deklariert ist, wird er aufgelöst, wenn er seine Aufgaben vollständig erfüllt hat oder seit sieben Tagen keine inhaltliche Wortmeldung erfolgt ist.“



    Begründung:


    Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtages sieht für die Bildung von Ausschüssen starre Bestimmungen vor. So ist es nicht möglich, dass Abgeordnete einem Ausschuss nachträglich beitreten, und auch ständige Ausschüsse sind nicht vorgesehen, da Ausschüsse automatisch nach sieben Tagen ohne inhaltliche Wortmeldung aufgelöst werden.


    Die Geschäftsordnung wird durch den vorliegenden Antrag daher in § 14 entsprechend angepasst, um flexible Ausschussteilnahme sowie ständige Ausschüsse zu ermöglichen.