Ich würde Ihnen bald empfehlen, sich etwas zu zügeln. § 90 StGB gilt auch heutzutage noch...
Also die Kompetenz kann ich unserem ehemaligem Staatsoberhaupt durchaus absprechen, eine Verunglimpfung ist dies nicht, sondern lediglich eine Bewertung (oder auch Tatsachenbehauptung) meinerseits. Zudem ist Frau Yersin ja gar nicht mehr amtierend. Ich gehe nicht davon aus, dass der Artikel für sie nach wie vor gelten würde, aber Sie sind der Jurist...