Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Arbeitszentren, sowie zur Verbesserung der Integration
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Abstimmung über den von der bayerischen Staatsregierung eingebrachten Antrag mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Arbeitszentren, sowie zur Verbesserung der Integration"(Drs. XIV/017). Die Dauer der Abstimmung beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend -achtundvierzig Stunden.
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Arbeitszentren, sowie zur Verbesserung der Integration
A) Problem
Bayern wird mit Einwanderern regelrecht geflutet, welche sich bekanntlicherweise großteils weigern, sich zu integrieren..
B) Lösung
Um diese Integration zu forcieren und zu verhindern, dass die Einwanderer dem Freistaat nur faul auf der Tasche liegen ist es nötig, diese zur Arbeit zu bewegen.
Deutsche Sprache vor staatlicher Einmischung schützen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Abstimmung über den von der Fraktion der Grünen eingebrachten Antrag mit dem Titel "Deutsche Sprache vor staatlicher Einmischung schützen"(Drs. XIV/018). Die Dauer der Abstimmung beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend -achtundvierzig Stunden.
Deutsche Sprache vor staatlicher Einmischung schützen
I. Der Landtag stellt fest,
dass die Staatsregierung durch die Änderung der Gymnasialschulordnung, der Realschulordnung und der Mittelschulordnung vom 4. Dezember 2022 die Verwendung von Gendersprache als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit definiert hat. Es handelt sich dabei um eine staatliche Vorschrift zur Definition dessen, was als sprachrichtig anzusehen ist.
Die deutsche Sprache gehört dem Volk, nicht dem Staat. Sprache wird vom Volk gesprochen, geschrieben und weiterentwickelt. Es ist nicht Aufgabe der Regierung, staatliche Vorgaben zur korrekten Rechtschreibung zu machen. Für die Beobachtung und Weiterentwicklung der deutschen Sprache sowie die Gewährleistung der Einheitlichkeit und die Klärung von Zweifelsfällen bzgl. der deutschen Rechtschreibung ist der Rat für deutsche Rechtschreibung zuständig.
II. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf,
1. den Rat für deutsche Rechtschreibung als maßgebende Instand für die deutsche Rechtschreibung anzuerkennen;
2. die Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung anzuerkennen und als maßgeblich für die Definition der Sprachrichtigkeit anzusehen;
3. keine eigenständigen Definitionen hinsichtlich der Sprachrichtigkeit zu treffen, um die deutsche Sprache weiter vor der Einmischung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber zu bewahren;
4. keine Definitionen hinsichtlich der Sprachrichtigkeit ohne Absprache mit den restlichen Bundesländern zu treffen und so die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung in Deutschland bzw. dem gesamtdeutschen Raum ernsthaft zu gefährden;
5. die Änderung der Gymnasialschulordnung, der Realschulordnung sowie der Mittelschulordnung vom 4. Dezember 2022 rückgängig zu machen.
Bin vorgestern gestürzt und habe mir dabei ne kleine Kopfverletzung zugezogen. Deshalb bin ich aktuell ein bisschen ausgeknockt. Ich klappere jetzt grad meine Ärzte ab und bin deshalb nur begrenzt aktiv. Bis jetzt konnten glücklicherweise nichts Besorgniserregendes festgestellt werden, also alles halb so schlimm.
// Ui, ich hab das Herr vergessen. Musste die Wahl nochmal neu machen, weil sie nicht geheim war. Dort hatte ich es aber mit stehen… hier aber vergessen.
§18 3 sagt es wird nach §19 verfahren. Mehrheit der Stimmen ist von Nöten. Damit bin ich nicht gewählt und es muss eine neue K-Phase anberaumt werden und danach wieder abgestimmt.
BTW finde ich es etwas lächerlich bei einer Formsache ohne das es einen Gegenkandidaten gab gegen mich zu stimmen, aber wenn es wie immer 2 Wochen dauern soll ist mir das auch recht
Schön, meiner Meinung nach nicht. Mir geht es schon ziemlich gegen den Strich, dass das Preuß immer öfter für SimOff-Konversationen verwendet wird, aber der Punkt ist gewissermaßen Auslegungssache. Für mich war dieses mehr SimOn, aber ich habe erkannt, dass einige Mitspieler das anders sehen. Aber ein Wahlergebnis noch in ebendiesem Thread zu kommentieren, mit der Entschuldigung, es handle sich um ein SimOff-Statement, ist meines Erachtens schon grenzwertig.
ich stelle fest, dass für Herrn Fürst sieben Abgeordnete und für Herrn Yamamoto vier Abgeordnete gestimmt haben. Es hat sich kein Mitglied des Hauses enthalten. Somit wurde Sebastian Fürst zum Landtagspräsidenten gewählt.
Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Sebastian Fürst , nehmen Sie die Wahl an?
der Änderungsantrag des Abgeordneten Rehm steht zur Abstimmung. Gemäß den Regularien unserer Geschäftsordnung wird diese vierundzwanzig Stunden andauern.
als Antragsteller stimme ich dem Vorschlag des Herrn Linner zu, und bitte dies zu übernehmen.
Herzlichen Dank!
Werter Herr Abgeordneter,
ich möchte Sie bitten, Ihren endgültigen Antrag mit den entscheidenden Aspekten einzureichen. Auf diese Weise wäre eine Transparenz gewährleistet, die den Mitgliedern unseres Landtages erlauben würde, gegebenenfalls unmittelbar auf die Anhaltspunkte einzugehen.
der Änderungsantrag des Abgeordneten Rehm steht zur Abstimmung. Gemäß den Regularien unserer Geschäftsordnung wird diese vierundzwanzig Stunden andauern.
Aber um auch etwas Inhaltliches beizutragen: Es ist ja wirklich überraschend, daß Sie es geschafft haben, die elterlichen Rechte ausschließlich im Gesetzestitel unterzubringen, aber im Gesetzestext vollständig zu ignorieren. Ihre Bedenken, daß man die elterlichen Rechte in dieser Thematik stärken sollte, sind durchaus nachvollziehbar. Doch durch Informations- und Diskussionsverbote werden die Rechte von niemandem gestärkt. Was ist mit den Rechten der Eltern, die ausdrücklich möchten, daß ihre Kinder diese Themen im Gruppen- oder Klassenverband ansprechen und diskutieren? Wahlfreiheit und Stärkung elterlicher Rechte sieht anders aus.
Entsprechend stelle ich folgenden Änderungsantrag: Jonas Wolf
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/015
Ä n d e r u n g s a n t r a g
der Gruppe der BSV und des Abgeordneten Moritz Rehm
zum Gesetzentwurf auf Drs. XIV/014
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Remigrationszentren, sowie zur Verbesserung der Remigrationseffizienz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den vom Abgeordneten Lefèvre eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Remigrationszentren, sowie zur Verbesserung der Remigrationseffizienz" (Drs. XIV/015). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend -zweiundsiebzig Stunden.
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Remigrationszentren, sowie zur Verbesserung der Remigrationseffizienz
A) Problem
Im heurigen Jahr wurde durch die Bundespolizei festgestellt, dass die Rate der illegal Einreisenden nach Bayern mehr als doppelt so hoch wie letztes Jahr ist. Bayern wird also mit Illegalen regelrecht geflutet.
B) Lösung
Dieses Problem muss behoben werden, in Form der konsequenten Remigration der sich illegal hier befindlichen Personen. Um diese Remigration zu erleichtern und zu verhindern, dass die Illegalen dem Freistaat ohne Mehrwert auf der Tasche liegen, müssen sogenannte Remigrationszentren geschaffen werden.
Auch das Kinder Ihre Eltern nicht länger Siezen ist eine sprachliche Entwicklung welche den Kindern eine größere Gleichberechtigung im zwischenmenschlichen bietet.
Wir sprechen doch über die 50er oder befinden Sie sich etwa im Spätmittelalter?
Wahl des Präsidenten des XIV. Bayerischen Landtages (dritter Wahlgang)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV ist ein Präsident des XIV. Bayerischen Landtages zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Wahl, die den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend achtundvierzig Stunden lang, also bis zum Dienstag, den 15. November 2022, 23:10 Uhr, andauert.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Abgeordneten Koslowska eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung" (Drs. XIV/014). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend -zweiundsiebzig Stunden.
der Fraktion der Allianz und der Abgeordneten Koslowska
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung
vom X X . X X . 2 0 2 2
§ 1
Änderung des BayEUG
1. Es wird ein Art. 48a angefügt, der wird wie folgt gefasst wird:
"Art. 48a
Zusätzliche Bestimmungen zur Familien- und Sexualerziehung
Lehrkräfte und andere Betreuungspersonen dürfen in der Grundschule sowie Schülerheimen nach Art. 106 sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Transsexualität oder vergleichbare Themen nicht thematisieren und Informationen über entsprechende Themen nicht verbreiten."
2. Art. 48 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Familien- und Sexualerziehung richtet sich nach den in der Verfassung, insbesondere in Art. 118 Abs. 2, Art. 124, Art. 131 sowie Art. 135 Satz 2 der Verfassung, sowie der in Art. 48a dieses Gesetzes festgelegten Wertentscheidungen und Bildungszielen unter Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Wertvorstellungen und der Wahrung der elterlichen Rechte."
§ 2
Änderung des BayKiBiG
In Art. 11 wird ein Absatz 4 angefügt, der wie folgt gefasst wird:
"(4) Art. 48 Abs. 2 und Art. 48a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sind entsprechend anzuwenden."
§ 3
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Kinder im KiTa-Alter sowie Grundschulkinder sind oftmals nicht in der Lage, Themen wie Transsexualität, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder ähnliche Sachverhalte angemessen aufzunehmen und zu verarbeiten, weswegen die pauschale allgemeine Verbreitung solcher Sachverhalte in Grundschulen und Kindertagesstätten nicht angemessen ist. Zudem trägt der Staat eine Neutralitätspflicht, mit der ein Verbot zur Werbung für bestimmte Ausprägungen von Sexualmoral und sexueller Orientierung einhergeht. Um dem und dem oftmals verbreiteten Hang zur Werbung für solcherlei Anschauungen - der Übergang ist fließend - entgegenzutreten, soll das Verbreiten von Informationen über solcherlei Sachverhalte in der Grundschule, Schülerheimen nach Art. 106 BayEUG und Kindertagesstätten untersagt werden. Eltern sollten selbst entscheiden können, ob und wie sie ihre Kindern über vergleichbare Sachverhalte unterrichten. Mit diesem Gesetz soll elterliche Bestimmung in der Familien- und Sexualerziehung gestärkt werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Einführung von Deutsch als verfassungsmäßige Sprache des Freistaates Bayern
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Abgeordneten Koslowska eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Einführung von Deutsch als verfassungsmäßige Sprache des Freistaates Bayern" (Drs. XIV/013). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend -zweiundsiebzig Stunden.
der Fraktion der Allianz und der Abgeordneten Koslowska
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Einführung von Deutsch als verfassungsmäßige Sprache des Freistaates Bayern
vom X X . X X . 2 0 2 2
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern
Art. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch das Gesetz vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a) Es wird ein Absatz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Die Sprache des Freistaates Bayern ist Deutsch."
b) Absatz 3 wird Absatz 4.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung versammlungsrechtlicher Strafvorschriften
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den vom Abgeordneten Fuhrmann eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung versammlungsrechtlicher Strafvorschriften" (Drs. XIV/012). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend -zweiundsiebzig Stunden.
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