Zusammen mit Nagumo und Dutschke tritt Wexler an das Rednerpult.
Liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter,
liebe Interessierte, liebe Gäste,
liebe Freundinnen und Freunde,
es ist wieder soweit. Einmal mehr stehen wir vor euch, um euch die neuen Projekte für die kommende Legislaturperiode vorzustellen. Möglich ist das nur durch das großartige Ergebnis, welches unser Bündnis in der letzten Bürgerschaftswahl holen konnte. Ein klarer Beweis dafür, dass die Hamburgerinnen und Hamburger den Kurs des ehemaligen und zukünftigen Senats unterstützen. Daher sagen wir heute: "Wir machen da weiter, wo wir aufgehört haben!" Dieser Satz ist nicht einfach nur eine Floskel, er ist viel mehr ein Versprechen an die Hamburgerinnen und Hamburger, dass sich unser Ziel nicht geändert hat. Wir machen Hamburg gerechter, solidarischer und lebenswerter. Möglich wäre das aber nicht ohne die großartige Unterstützung der Linken und der vPiraten, ohne die ich hier heute nicht vor euch stehen könnte. Unsere starken Gemeinsamkeiten haben auch in Angesicht der vielen Herausforderungen durch den schrecklichen Angriffskrieg in der Ukraine dafür gesorgt, dass wir ohne große Probleme einen großartigen Koalitionsvertrag aushandeln konnten. Und ich muss auch meinen besonderen Dank an den Zweiten Bürgermeister Ernesto B. Dutschke aussprechen. Seine tatkräftige Unterstützung bei den anfallenden Aufgaben war von einem unschätzbaren Wert und hat die Abläufe im Senat noch viel reibungsloser gestaltet.
Nun möchte ich nicht lange vor mich hin reden, hier sehen Sie den Koalitionsvertrag für die dritte Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft.
wir kommen zur Aussprache über den Antrag des Freistaats Bayern "Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Finanzierung des Europarates infolge der Suspendierung der Russischen Föderation" auf der Drucksache BR/097. Nach § 17 II GO BR setze ich die Debattenzeit auf 72 Stunden fest, die Debatte endet daher am 8. März 2022 um 22:40 Uhr.
der Bundeskanzleri hat dem Präsidium eine Gesetzesvorlage zugeleitet, der Bundesrat hat nach Art. 76 II GG die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Diesbezüglich eröffne ich hiermit die Debatte, der Entwurf liegt Ihnen auf der Drucksache BR/096 vor.
Nach § 17 II GO BR setze ich die Debattenzeit auf 72 Stunden fest, die Debatte endet daher am 8. März 2022 um22:55 Uhr.
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ersten Bürgermeister Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe und zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz.
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe und zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften
A. Problem und Ziel
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020). Es hat hierbei klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben garantiert. Dieses Recht und diese Freiheit umfasse auch die Freiheit, sich für den Akt der Selbsttötung bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, soweit diese angeboten wird. Das in § 217 Abs. 1 StGB verankerte strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung mache es Suizidwilligen jedoch faktisch unmöglich, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Zwar dürfe ein effektiver präventiver Schutz vor gefährlicher Formen der Suizidhilfe auch nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt werden, jedoch müsse der freiwillige Zugang zu Suizidhilfe im Einzelfall real eröffnet bleiben. Dies sei durch den § 217 Abs. 1 StGB nicht hinreichend gegeben.
Seit der Nichtigerklärung des § 217 StGB ist die assistierende Suizidhilfe in Deutschland faktisch erlaubt und es ermangelt dem deutschen Recht an konkreten normativen Regelungen hierzu. Die Nachfrage zur assistierenden Suizidhilfe ist seither deutlich gestiegen. Umso wichtiges ist es, eine mit dem Grundgesetz vereinbare gesetzliche Regulierung für die Suizidhilfe zu finden, um dem staatlichen Schutzauftrag zum Schutz des Lebens so gut wie möglich gerecht werden zu können, ohne das aus der persönlichen Autonomie folgende Recht auf selbstbestimmtes Sterben rechtswidrig einzuschränken.
B. Lösung
Der nachfolgende Gesetzentwurf soll diesem staatlichen Schutzauftrag gerecht werden, indem sichergestellt werden soll, dass der oder die Suizidwillige den Entschluss zur Beendigung ihres oder seines Lebens selbstbestimmt, frei und unabhängig gefasst hat. Hierfür sieht der Gesetzentwurf ein dreistufiges Verfahren vor, das durchlaufen werden muss, bevor eine Ärztin oder ein Art der oder dem Suizidwilligen ein Medikament verschreiben darf, dass zur gefahrlosen Selbsttötung geeignet ist.
1. Zunächst soll sich die oder der Sterbewillige einer Beratung unterziehen. Diese soll die oder den Sterbewilligen über Alternativen zur Selbsttötung und der Tragweite der Entscheidung für sich und das familiäre und freundschaftliche Umfeld aufklären. Je nach Ausführungen der oder des Sterbewilligen, soll auch über mögliche ärztliche Behandlungsmethoden, soziale oder wirtschaftliche Hilfen oder Möglichkeiten zur Inanspruchnahme psychiatrischer Hilfe informieren und ermutigen.
2. Nach abgeschlossener Beratung soll durch zwei unabhängige Ärztinnen und Ärzte ein psychiatrische Gutachten ausgestellt werden. Dieses soll abschließend bescheinigen, dass ein unumkehrbarer, begründeter Sterbewillen vorliegt und, dass die oder der Sterbewillige über die medizinischen Auswirkungen und mögliche Folgen und Nebenwirkungen des zu verschreibenden Medikaments zur Selbsttötung aufgeklärt worden ist.
3. Schließlich soll nach Ausstellung dieses Gutachtens eine Wartefrist von sechs Monaten verstreichen, bevor das Medikament zur Selbsttötung verschrieben und verabreicht werden darf. Diese Wartefrist soll als Bedenkzeit dienen. Wenn der Sterbewille der oder des Betroffenen auch nach diesen sechs Monaten noch besteht, ist davon auszugehen, dass es sich um einen unumkehrbaren und gefestigten Sterbewillen handelt. In Härtefällen, wenn die oder der Sterbewillige etwa für einen längeren Zeitraum unzumutbare Schmerzen aushalten müsste, soll von dieser Frist abgewichen werden können.
Dazu soll eine ausführliche Evaluierung des Gesetzes erfolgen, auch mithilfe zu führender Statistiken und anzufertigender schriftlicher Berichte.
C. Alternativen
Denkbar sind diverse alternative Verfahren zur gesetzlichen Regulierung der Suizidhilfe, mit und ohne Einbindung von Beratungsorganisationen sowie Ärztinnen und Ärzten.
D. Kosten
Es entstehen geringe, nicht näher bezifferbare Kosten
1. für die Länder, zur Förderung der Beratungseinrichtungen und
2. für den Bund, zur Führung der Bundesstatistik und zur Evaluierung des Gesetzes.
Anlage 1
Begründung
Siehe Vorblatt. Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Der Bundeskanzler hat den Bundespräsidenten außerdem gebeten, Frau
Manuela Kotting-Uhl zur parlamentarischen Staatssekretärin zu ernennen. Auch dieser Bitte möchte ich in Vertretung des Bundespräsidenten nachkommen. Ich wünsche Ihnen bei der Ausübung dieses Amtes viel Erfolg, Frau Kotting-Uhl.
der Bundeskanzler hat dem Bundespräsidenten um die Entlassung von Bundesministerin Siegmann gebeten, da diese gegenüber dem Bundeskanzler ihren Rücktritt erklärt hat. Diese Entlassung möchte ich nun in Vertretung des Bundespräsidenten vornehmen. Ich danke Frau Dr. Siegmann im Namen der Bundesrepublik Deutschland und des Bundespräsidenten für Ihre Dienste und wünsche ihr auf ihrem weiteren Wege alles Gute.
Der Bundeskanzler hat den Bundespräsident außerdem darüber informiert, dass Herr Bundesminister Leonhard Breitenberger als Nachfolger von Frau Dr. Kerstin Siegmann vorgesehen ist. Daher entlasse ich ihn, stellvertretend für den Bundespräsidenten, aus seinem vorherigen Amt und nehme die nötige Ernennung vor. Bei der Ausübung Ihrer neuen Amtspflichten wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Herr Bundesminister.
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ENTLASSUNGSURKUNDE
IM NAMEN DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ENTLASSE ICH HERRN
LEONHARD BREITENBERGER
AUS SEINEM AMT ALS
BUNDESMINISTER FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, VERKEHR, ENERGIE
UND LANDWIRTSCHAFT
BERLIN, DEN 3. MÄRZ 2022
IN VERTRETUNG
DER BUNDESRATSPRÄSIDENT
MARIUS WEXLER
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ERNENNUNGSURKUNDE
IM NAMEN DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ERNENNE ICH HERRN
LEONHARD BREITENBERGER
ZUM
BUNDESMINISTER DES AUSWÄRTIGEN,
FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG.
BERLIN, DEN 3. MÄRZ 2022
IN VERTRETUNG
DER BUNDESRATSPRÄSIDENT
MARIUS WEXLER
Ich freue mich auch einen Neuzugang im Bundeskabinett begrüßen zu dürfen. Herr Magnus Gruensen wird Herrn Bundesminister Breitenberger in seinem Amt als Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr, Energie und Landwirtschaft nachfolgen. Ich auch Ihnen, auch im Namen des Bundespräsidenten, viel Erfolg bei der Ausführung Ihrer neuen Amtspflichten.
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ERNENNUNGSURKUNDE
IM NAMEN DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ERNENNE ICH HERRN
MAGNUES GRUENSEN
ZUM
BUNDESMINISTERIN FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, VERKEHR, ENERGIE
Bürgermeister Wexler nahm am heutigen Tag an einer Mahnwache vor dem Hamburger Rathaus teil. Dort sprach er mit den vielen Menschen, die gekommen waren um friedlich ein Ende der russischen Invasion in der Ukraine zu fordern. Auch viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben an der Veranstaltung teilgenommen. Der Bürgermeister sicherte ihnen die Unterstützung des Senats zu und sprach mit ihnen über Ihre Sorgen und Befürchtungen. "Es macht mich unglaublich traurig die Sorgen all dieser Menschen zu hören und zu wissen, dass ich nur begrenzt Einfluss auf die derzeitige Situation nehmen kann.", so Bürgermeister Wexler in einem Gespräch. Die Mahnwache soll nun regelmäßig bis zum Ende des Krieges in der Ukraine vor dem Hamburger Rathaus stattfinden. Bürgermeister Wexler hat angekündigt, so oft es ihm möglich ist an der Mahnwache teilzunehmen und dort immer ein offenes Ohr für die vielen Betroffenen zu haben.
Der Bürgermeister hat auch die Politikerinnen und Politiker der anderen Parteien eingeladen, sich ihm bei seinen Bemühungen anzuschließen, seelischen Beistand zu leisten. "Das hier ist für mich keine Frage der Parteipolitik. In diesen schweren und bedrückenden Zeiten sind wir alle gemeinsam einfach nur Menschen und ich lade alle meine Kolleginnen und Kollegen ein, wie stark unsere politischen Ansichten auch auseinander gehen mögen, diesen Menschen wenigstens durch unsere Anwesenheit und unser offenes Ohr beizustehen."
Senat bekundet Solidarität mit der Ukraine Mehrere Gebäude zeigen heute die ukrainische Flagge, Innensenator Dutschke spricht vor dem ukrainischen Generalkonsulat
HAMBURG - MITTE Am heutigen Samstag sind am Hamburger Rathaus und vielen anderen Dienststellen der Hamburger Stadtverwaltung ukrainische Flaggen gehisst worden. Am Abend erleuchtet dann auch die Elbphilharmonie in den ukrainischen Nationalfarben. Bürgermeister Wexler rief Russlands Präsidenten Vladimir Putin dazu auf, diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine sofort zu beenden. Er bekundete die uneingeschränkte Solidarität der Hansestadt mit den Menschen in der Ukraine. "Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um den Menschen in der Ukraine zu helfen. Jeder der aus Angst um die eigene Sicherheit oder die Sicherheit seiner Familie das Land verlassen möchte, ist in Hamburg willkommen. Wir stehen zu der Ukraine in diesen schweren Zeiten. Darum appelliere ich auch an Vladimir Putin: Beenden Sie diesen Angriffskrieg umgehend, bevor Sie der Friedensordnung Europas noch weiteren Schaden zufügen." Auch ein EU-Beitritt der Ukraine sei aus Sicht des Bürgermeisters ein wichtiges Zeichen für die Solidarität mit der Ukraine. "Ich bin nicht in der Position dahingehend Entscheidungen zu treffen, aber ich persönlich halte die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine für ein wichtiges und richtiges Signal. Hinausgehend über scharfe und tiefgehende Sanktionen Russlands, versteht sich."
Auf der Alsterwiese Schwanenwik an der Außenalster vor dem ukrainischen Generalkonsulat sprach der Zweite Bürgermeister und Innensenator Ernesto B. Dutschke vor einigen hundert Anwesenden die sich spontan versammelt hatten, um vor der diplomatischen Vertretung der Ukraine ihre Solidarität mit dem ukrainischen Volk zu bekunden. „Es gibt keine politische, moralische oder ethische Rechtfertigung für diese Invasion und diesen von Putin begonnenen Krieg! Als Zweiter Bürgermeister dieser Stadt, aber auch als Bundesvorsitzender einer Partei verurteile und verachte ich diese aktive Kriegstreiberei und die damit verbundene schwere Verletzung des Völkerrechts und der Souveränität von Staaten.
Hamburg solidarisiert sich mit dem ukrainischen Volk, ohne wenn und aber. Wir stehen, als Senat, aber auch als gesamte Stadt, für die Europäischen Werte und Frieden und Demokratie in Europa. Die Behörde für Inneres hat damit begonnen Kapazitäten zu schaffen, um vor Krieg und Verfolgung fliehenden Ukrainerinnen und Ukrainern eine sichere Herberge zu geben. Dieser Prozess läuft auf Hochtouren und wir haben bereits der Bundesregierung und der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass wir zur Aufnahme von Flüchtenden aus dem Kriegsgebiet bereit sind. Diese Schritte erfolgen in strenger Absprache und Zustimmung des gesamten Senats und des Ersten Bürgermeisters. Wir stehen zu unseren europäischen Schwestern und Brüdern und sind bereit jede Hilfe anzubieten, mit der wir zur ihrer Sicherheit beitragen können."
Anschließend fügte er auf ukrainisch hinzu:
"Ти не самотній. Хай живе Україна!" (Ihr seid nicht allein. Lang lebe die Ukraine!)
Am Hamburger Rathaus weht ab heute auch die Flagge der Ukraine
Mal wieder eine schändliche Darstellung von Menschenverachtung, die Herr von Wildungen hier liefert. Andere deutscher Unternehmerinnen und Unternehmer sorgen sich um das Leben ihrer Angestellten in der Ukraine und versuchen teilweise erbittet diese Außerlandes zu bringen, zahlen diesen zusätzliche und vorzeitige Gehälter und solidarisieren sich mit der Ukraine in diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Herr von Wildungen hingegen sorgt sich um sein eigenes Vermögen und fordert darüber hinaus noch die Ukraine auf, sich einem Diktator und seinen verbrecherischen Handlungen zu ergeben.
In Herrn von Wildungens Welt gelten die tatsächlichen Gegebenheiten nicht, das ist doch längst bekannt. Dann redet man sich eben auch ein, dass China gar nicht mächtig seien könnte, weil sie Kommunisten seien. (Die sie im Übrigen auch einfach nicht sind, egal wie man nun zu dieser politischen Ausrichtung steht.)
wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf der Drucksache BR/095. Nach § 18 I GO BR erfolgt die Abstimmung öffentlich. Nach § 18 II GO BR setze ich die Abstimmzeit auf 72 Stunden fest, die Abstimmung endet daher am 28. Februar 2022 um 14:30 Uhr.
der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium des Innern
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Impfassfälschungen
A. Problem und Ziel
Während der Corona Pandemie sind die Zahlen von gefälschten Impfpässen erheblich gestiegen. Die Bundesregierung möchte diesen Zustand nicht weiter hinnehmen und sieht eine erhebliche Gefährdung des Gesundheitsschutzes, da durch gefälschte Impfnachweise Personen dem Risiko einer Corona Infektion ausgesetzt sind und dieser Umstand keineswegs zur Pandemiebekämpfung beiträgt.
B. Lösung
Ziel ist es, die aktuell bestehenden Strafbarkeitslücken zu schließen.
C. Alternativen
Die Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes.
D. Kosten
Keine.
Gesetz zum Schutz vor Impfassfälschungen
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches
1. § 267 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3 wird das Wort „oder“ am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder“ ersetzt.
c) Folgende Nummer 5 wird angefügt:
„5. eine Urkundenfälschung in Bezug auf Impfnachweise betreffend übertragbare Krankheiten begeht.“
2. § 277 wird wie folgt gefasst:
„§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen Gesundheitszustand oder den eines anderen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt,
2. durch eine große Zahl von gefälschten Gesundheitszeugnissen die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
3. die Fälschung von Gesundheitszeugnissen in Bezug auf Impfnachweise betreffend übertragbare Krankheiten begeht.
(1) Apotheker, Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch im Rechtsverkehr wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt,
2. durch eine große Zahl von gefälschten Gesundheitszeugnissen die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
3. ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellt, das einen Impfnachweis betreffend übertragbare Krankheiten betrifft.“
4. § 279 wird wie folgt gefasst:
„§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ein unrichtiges Gesundheitszeugnis in Bezug auf Impfnachweise betreffend übertragbare Krankheiten gebraucht.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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