Beiträge von Johannes Lichter

    Sie hatten doch nach meiner Verlängerung der Debatte 4 Tage Zeit diese Änderung zu formulieren und dann zu besprechen. Leider ist ihr Änderungsantrag erst wenige Minuten vor Debattenschluss eingereicht worden.

    Das passiert, wenn man sich mit seinen Zeitbudget verschätzt. Dass die Sache mit dem Änderungsantrag schiefgelaufen ist, habe ich bereits eingeräumt. Ich bitte um Beachtung.

    Ich habe mich an die "traditionellen Gepflogenheiten" gehalten, die eine 24h Abstimmung vorsehen würden.


    Als weiteres ist die Feststellung richtig das Sie als Landtagspräsident nicht gefragt wurden, was ich auch nicht als nötig erachte, da ich in dieser Debatte Sitzungspräsidentin bin. Ich bin der Meinung das im Normalfall der Präsident der den Antrag bearbeitet, diesen auch zu ende führt, außer, es tritt eine Inaktivität ein.

    Ich habe mich weder gegen die Abstimmung ausgesprochen noch eine Inaktivität verlangt. Eher das Gegenteil wäre mir lieber. Mehr Absprache mit- und untereinander. Wir brauchen eine GO. Da möchte ich um mehr Partizipation bitten.

    Hier ist wohl mehr schiefgelaufen, als die Formulierung meines Änderungsantrags. Auch gab es meiner Meinung nach zu wenig Zeit, um den Änderungsantrag ausreichend zu diskutieren. Da es keine GO gibt, auch keine Alt-GO, gibt es so gesehen keine Fristen für die GO-Debatte. Oder übersehe ich etwas? Die vDGB sind in dieser Situation wohl eher nicht in der Striktheit anwendbar ist, da die vDGB nicht verfasst wurden für Situationen wie diese (Teil-Reset). Zudem hätte die Alt-GO wie auch die neue GO die Möglichkeit vorgesehen, dass des Präsidium eigenmächtig die Debattendauer verlängern kann. Ich muss noch (wertfrei) feststellen, dass ich zu dieser Frage nicht befragt wurde.


    Das lässt natürlich auch Gedanken zu, insbesondere in Hinblick auf den Kommentar zur Abstimmung über den Änderungsantrag, dass die Abstimmung in der Erwartung eingeleitet wurde, dass der Antrag eine Mehrheit verfehlt. Dem ist nicht so. Nun haben wir den Salat.


    Stimmen wir der jetzigen Form der GO zu, haben wir zwar eine GO, aber eine umstrittene. Lehnen wir die GO ab, geht die Zeit der GO-Losigkeit weiter. Wie geht es dann eigentlich weiter? Hat sich darüber schon jemand Gedanken gemacht?

    Änderungsantrag


    zum Entwurf der Geschäftsordnung


    § 10 Absatz 4 wird nach Satz 1 nachfolgender Wortlaut angefügt:


    "Werden einem einzelen Regierungsmitglied innerhalb der Frist nach Satz 1 mehrere Kleine Anfragen gestellt, so ist der Beginn der Frist für alle Kleinen Anfragen bis auf die Erste gehemmt, bis die Frist nach Satz 1 vorüber ist oder die Kleine Anfrage beantwortet wurde. Bei allen weiteren Kleinen Anfragen an das gleiche Regierungsmitglied ist Satz 2 sinngemäß anzuwenden."

    Ich wäre dafür die Geschäftsordnung in der Weise zu ändern, dass die 3-Tage-Frist bei Anfragen nicht parallel (also mehrere Fristen gleichzeitig) sondern nacheinander ablaufen. Der Grund: siehe Bayern. Eine Fraktion spammt dort geradezu die Landesregierung mit Anfragen zu. Das behindert die Regierungsarbeit nicht nur unwesentlich. Solche Zustände haben wir zwar gegenwärtig hier nicht, aber es gibt keine Garantie für die Zukunft, dass es so bleibt.


    Ich hätte das gern noch fraktionsintern abgestimmt - Zeit wäre aufgrund der Verhandlungen um eine neue Regierung auch noch vorhanden - aber es gibt da offensichtlich andere Ansichten.

    Den Punkt verstehe ich nicht. Was genau würde das bedeuten?

    Angenommen Minister X bekommt 3 Anfragen innerhalb von 24 Stunden (Tag 1). Dann muss der Minister alle drei Anfragen innerhalb von 3 Tagen beantworten (bis Tag 4). Nach der Änderung, wie ich sie denke, würde die 1. Anfrage an Tag 4, die zweite Anfrage an Tag 7 und die dritte Anfrage an Tag 10 fällig sein.


    War das verständlicher? :-)

    Okay, das betrifft aber nur gleiche Personen. Also wenn zwei unterschiedliche Minister befragt werden, sollten die nicht 2x3 also 6 Tage zeit dafür haben. Wenn eine einzelne Person allerdings mehrere Anfragen erhält, sollte die mehr Zeit dafür bekommen die abzuarbeiten. So hab ich das verstanden?!

    Ja, es geht um den Fall, wenn eine Person mehrere Anfragen gleichzeitig bekommt.

    Ich wäre dafür die Geschäftsordnung in der Weise zu ändern, dass die 3-Tage-Frist bei Anfragen nicht parallel (also mehrere Fristen gleichzeitig) sondern nacheinander ablaufen. Der Grund: siehe Bayern. Eine Fraktion spammt dort geradezu die Landesregierung mit Anfragen zu. Das behindert die Regierungsarbeit nicht nur unwesentlich. Solche Zustände haben wir zwar gegenwärtig hier nicht, aber es gibt keine Garantie für die Zukunft, dass es so bleibt.


    Ich hätte das gern noch fraktionsintern abgestimmt - Zeit wäre aufgrund der Verhandlungen um eine neue Regierung auch noch vorhanden - aber es gibt da offensichtlich andere Ansichten.

    Sehr geehrter Herr Jan Friedländer ,


    das Fragerecht des Landtags bzw. dessen Mitglieder erstreckt sich vom Wesen her auf die Landesregierung bzw. deren Arbeit. Ihre Fragen zielen jedoch auf einen Bereich, der außerhalb der Landesregierung liegt. So gesehen sind Ihre gestellten Fragen in der jetzigen Form und unter Berücksichtigung des Kontexts unzulässig. Ich bitte Sie die Fragen abzuändern oder die Nachfrage zurück zu ziehen.

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrter Herr Friedländer,


    im Namen und im Auftrag des Ministerpräsidenten beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:


    1. Transparenz ist wichtig. Hinsichtlich der Landesregierung ist Transparenz nicht zuletzt dann wichtig, um dem parlamentarischen Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung gerecht zu werden.

    2., 3., 4. und 5. Es ist nicht Aufgabe der Landeregierung oder deren Mitglieder Koalitionsgespräche zur Bildung einer Landesregierung zu führen. Das ist originär Aufgabe der im Parlament vertretenen Parteien. Weiterhin besteht kein Mitwirkungs- oder Informationsrecht der Landesregierung gegenüber den Parteien. Somit verfügt die Landesregierung über keine Kennnisse hinsichtlich der Koalitionsbildung.

    6. Der durch den Landtag zu wählende Ministerpräsident wird nach seiner erfolgreichen Wahl voraussichtlich die Vorhaben der neuen Landesregierung vorstellen, soweit dies aus der bisherigen Praxis ableitbar ist. Jedoch verfügt auch hier die geschäftsführende Landesregierung über keinen gesicherten Kenntnisstand.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez. i.A. Lichter

    Landesminister der Finanzen und für Wirtschaft