Beiträge von Charly Roth

    betritt mit Dr. Lisa Baumgärtner und Dr. Juliane Siebert den Großen Saal


    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    sehr geehrte Frau Dr. Baumgärtner,

    sehr geehrte Frau Dr. Siebert,


    Sie, sehr geehrte Frau Dr. Baumgärtner, sind im April aus Ihrem Amt als Richterin am Obersten Gericht ausgeschieden. Heute kommen wir hier nun zusammen, um Sie offiziell zu entlassen und Ihre Nachfolgerin zu ernennen. Seit November 2020 waren Sie am Obersten Gericht tätig. Seit Dezember sogar als Vizepräsidenten. Zusammen mit Dr. Brandstätter haben Sie das Oberste Gericht geprägt. Ich darf mich daher für Ihre außerordentliche Arbeit herzlich bedanken und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und Gottes Segen.


    Ich darf Ihnen nun zunächst Ihre Entlassungsurkunde überreichen und Ihnen anschließend das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verleihen.





    Im Namen der



    Bundesrepublik Deutschland



    entlasse ich

    Frau


    DR. LISA BAUMGÄRTNER


    aus ihrem Amt als

    Richterin des Obersten Gerichts.



    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihr Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 29. Mai 2021



    Der Bundespräsident


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    Damit kommen wir zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

    • 87-grosskreuz-png Frau Dr. Lisa Baumgärtner amtierte von November 2020 bis April 2021 als Richterin am Obersten Gericht.




    VERLEIHUNGSURKUNDE



    IN ANERKENNUNG

    DER UM VOLK UND STAAT ERWORBENEN

    BESONDEREN VERDIENSTE

    VERLEIHE ICH



    FRAU DR.

    LISA BAUMGÄRTNER



    DAS GROSSKREUZ



    DES VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    BERLIN, DEN 29. MAI 2021



    DER BUNDESPRÄSIDENT


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    Sehr geehrte Frau Dr. Siebert,


    die Mitglieder des Deutschen Bundesrates haben Sie zur neuen Richterin am Obersten Gericht gewählt. Hierzu spreche ich Ihnen meine herzlichen Glückwünsche aus. Für Ihre kommenden Aufgaben wünsche ich Ihnen alles Gute und stets die richtigen Entscheidungen.





    Im Namen der



    Bundesrepublik Deutschland



    ernenne ich

    Frau


    DR. JULIANE SIEBERT


    zur

    Richterin am Obersten Gericht.




    Berlin, den 29. Mai 2021



    Der Bundespräsident


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    betritt mit Dr. Andreas Brandstätter und Professor Dr. Robert Geissler den Großen Saal





    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    sehr geehrter Herr Dr. Brandstätter,

    sehr geehrter Herr Professor Dr. Geissler,


    Sie, Herr Dr. Brandstätter, scheiden heute aus Ihrem Amt als Richter und Präsident des Obersten Gerichts aus. Im Namen all Ihrer Kolleginnen und Kollegen des Obersten Gerichts und des gesamten deutschen Volkes, möchte ich Ihnen meinen ausdrücklichen Dank und meine tiefempfundene Bewunderung für Ihre geleistete Arbeit aussprechen. Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute und Gottes Segen.


    Ich darf Ihnen nun zunächst Ihre Entlassungsurkunde überreichen und Ihnen anschließend das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verleihen.




    Im Namen der



    Bundesrepublik Deutschland



    entlasse ich

    Herrn


    DR. ANDREAS BRANDSTÄTTER


    aus seinem Amt als

    Richter des Obersten Gerichts.



    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 26. Mai 2021



    Der Bundespräsident


    unterschrift_charly.png



    Damit kommen wir zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

    • 87-grosskreuz-png Herr Dr. Andreas Brandstätter amtierte von November 2020 bis Mai 2021 als Richter am Obersten Gericht und seit Dezember 2020 als dessen Präsident.



    VERLEIHUNGSURKUNDE



    IN ANERKENNUNG

    DER UM VOLK UND STAAT ERWORBENEN

    BESONDEREN VERDIENSTE

    VERLEIHE ICH



    HERRN DR.

    ANDREAS BRANDSTÄTTER



    DAS GROSSKREUZ



    DES VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    BERLIN, DEN 26. MAI 2021



    DER BUNDESPRÄSIDENT


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    Sehr geehrter Herr Professor Dr. Geissler,


    die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben Sie heute zum neuen Richter am Obersten Gericht gewählt. Hierzu spreche ich Ihnen meine herzlichen Glückwünsche aus. Mögen Ihre Entscheidungen unter der Gnade Justitias fallen und zum Wohle der Menschen dienen.




    Im Namen der



    Bundesrepublik Deutschland



    ernenne ich

    Herrn


    PROF. DR. ROBERT GEISSLER


    zum

    Richter am Obersten Gericht.




    Berlin, den 26. Mai 2021



    Der Bundespräsident


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    Liebe Mitmenschen,


    vor einigen Tagen war der 23. Mai. Der 23. Mai ist für uns Deutsche ein besonderes Datum. Nach den schrecklichen Gräueltaten der Nazis, als Deutschland in Schutt und Asche lag, haben sich aufrechte Demokraten daran gemacht, diesem Land, welches keine staatliche Ordnung mehr hatte, eine neue Verfassung zu geben. Eine Verfassung, die nie wieder zulassen sollte, dass sich die Nazitaten wiederholen können.


    72 Jahre ist es nun her und unsere Verfassung wurde immer wieder verändert, angepasst und an der einen oder anderen Stelle justiert. Wir werden immer wieder Zeugen davon, dass die Verfassungsänderungen nicht jedem passen und so mancher sich nach der Urfassung sehnt. Und gerade auch in der aktuellen Zeit wird unsere Verfassung auf eine enorme Bewährungsprobe gestellt. Werden unsere Grundrechte aufgrund einer Pandemie tatsächlich so sehr eingeschränkt, dass wir uns nicht mehr frei entfalten können? Oder muss die Politik eher auf Leugner und Verschwörungstheoretiker reagieren und so eingreifen?


    Es mag ja sein, dass so mancher glaubt, das Virus wäre gar nicht so gefährlich. Aber damit stellen sie ihre Meinung über die Meinung der anderen und ignorieren damit den Wunsch nach dem größtmöglichen Schutz vor einer Infektion. Nach Artikel 2 unseres Grundgesetzes, hat der Staat die Pflicht, Gefahren für Leib und Leben von der Bevölkerung abzuwenden. Und wenn die Unvernunft und der Egoismus auf dem Vormarsch sind, muss der Staat eingreifen. Das gilt übrigens in vielen anderen Lebensbereichen auch.


    Sehr oft hört und liest man dieser Tage, man fühle sich zurückversetzt in die Nazizeit; in eine neue Diktatur. Ich erinnere hier an eine junge Frau aus Kassel, die der Meinung ist, sie fühle sich wie Sophie Scholl. Diese Meinungen hört man aber vermehrt auf Demonstrationen. Demonstrationen, die ja scheinbar nach wie vor organisiert werden dürfen. Soviel zu diesem Vergleich. Niemand von uns sollte nur annähernd behaupten können, man wisse, wie sich eine Diktatur anfühlt. Das verhöhnt all diejenigen, die unter einer wahrhaftigen Diktatur gelitten haben.


    Demonstrationen sind also noch immer erlaubt und man sieht, wie die sogenannten Querdenker agieren. Sie organisieren Demonstrationen und setzen dafür gezielt Kinder und Säuglinge als Schutzschilder für die Polizei ein. Die Polizei wird dadurch bei massenhaften Verstößen gegen Verordnungen gehindert, einzugreifen.


    "Die Würde des Menschen ist unantastbar", so lautet der erste Artikel des Grundgesetzes. Bleibt wirklich die Würde eines jeden Menschen unangetastet, wenn wir hier im politischen Diskurs aufeinander losgehen? Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir nur allzu gerne vergessen, dass wir alle gleich sein sollten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass einige gleicher sind als andere. Wenn es schwerer fällt, seine politische Meinung durchzusetzen, dann bedient man sich einer Sprache, die weit unter die Gürtellinie geht, um den politischen Gegner zu denunzieren. Jeder Mensch hat seine persönlichen Grenzen. Diese sind ganz individuell verschieden. Werden also diese Grenzen überschritten, dann fühlt man sich schnell unwohl und ist in den Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Ein fairer und respektvoller Umgang miteinander beinhaltet, dass die persönlichen Grenzen erkannt und respektiert werden.


    Differenzen kommen überall vor und sind der Schlüssel für einen steten Veränderungsprozess, der gerade in der Politik eine wesentliche Rolle spielt. Doch wenn Differenzen zu Diffamierungen ausarten und persönliche Grenzen missachtet werden, dann ist das ein Umgang miteinander, der hinterfragt werden soll - sogar muss.


    Wir verkommen mittlerweile zu einem Spielball der parteipolitischen Taktiken. Wir unterscheiden nur noch in schwarz oder weiß. Dass etwas dazwischen liegen kann, ignorieren wir oder wollen es nicht sehen. Wir ordnen ganze Parteien einem Spektrum zu, wenn sich Einzelmitglieder kritisch oder falsch äußern. Je nachdem, was man auch macht, man macht es falsch.


    Wir bedienen uns Klischees aus altvergangenen Tagen und pochen darauf, dass diese die einzig wahren Lösungen sind. Wir verwenden Slogans und Rhetorik, mit denen man vor dem 2. Weltkrieg Menschen in die Irre geführt hat. Vielleicht machen wir dies aus Überzeugung, vielleicht aber auch aus reiner Lust an der Provokation. Wir lassen keine anderen Meinungen mehr zu und verurteilen diese gleich danach, von wem sie stammt. Dies mag vielleicht ein Stilmittel sein, der für einige in Ordnung scheint. Ich allerdings kann mich daran nur sehr schwer gewöhnen.


    Politik ist schnelllebig, Politik ist manchmal auch konfus. Politik lebt aber auch immer von Veränderungen. Für mich persönlich ist mit dem Ende meiner ersten Amtszeit eine solche Veränderung notwendig. Ich werde bei der nächsten Bundesversammlung nicht für eine zweite Amtszeit kandidieren. Gerne bleibe ich immer ansprechbar, um zu helfen, wo Not am Mann ist oder einfach nur ein offenes Ohr gebraucht wird.


    Bis dahin vergeht allerdings noch ein wenig Zeit und ich werde mich weiter in den vollen Dienst an Ihnen allen stellen. Vielleicht schaffen wir ja gemeinsam eine kleine Korrektur am derzeitigen Umgang miteinander. Mich würde es freuen!

    betritt mit der Bundeskanzlerin, sowie den Ministerinnen Mechachanov und Wiedmann den Großen Saal


    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

    sehr geehrte Frau Bundesministerin Mechachanov,

    sehr geehrte Frau Bundesministerin Wiedmann,


    die Frau Bundeskanzlerin hat mich gebeten, Frau Mechachanov aus ihrem Amt als Bundesministerin für Bildung und Forschung zu entlassen. Ich komme dieser Bitte nach und wünsche Ihnen, Frau Mechachanov, alles Gute für ihre weitere private und berufliche Zukunft.


    Als Nachfolgerin ernenne ich heute Theresa Wiedmann. Ihnen, Frau Wiedmann, wünsche ich für Ihr neues politisches Amt alles Gute, sowie Gottes reichen Segen.




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    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich

    Frau


    Victoria Mechachanov


    als

    Bundesministerin für Bildung und Forschung.


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treue Dienste, spreche ich

    Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 20. Mai 2021


    Der Bundespräsident


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    82-bp-standarte-75-png



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    ernenne ich

    Frau


    Theresa Wiedmann


    zur

    Bundesministerin für Bildung und Forschung


    Berlin, den 20. Mai 2021


    Der Bundespräsident


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    Gesetz zur besseren Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln



    Vom 19. Mai 2021



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:





    Artikel 1

    Änderung des Arzneimittelgesetzes



    Das Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 94 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



    1. §10 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:



    Bei Arzneimitteln, die in das Register für homöopathische Arzneimittel eingetragen sind, sind anstelle der Angaben nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 14 und außer dem deutlich erkennbaren Hinweis „Homöopathisches Arzneimittel" die folgenden Angaben zu machen:



    1.

    Ursubstanzen nach Art und Menge und der Verdünnungsgrad; dabei sind die Symbole aus den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen zu verwenden; die wissenschaftliche Bezeichnung der Ursubstanz kann durch einen Phantasienamen ergänzt werden; zusätzlich in jedem Fall eine deutsche Übersetzung für die Namen der Ursubstanzen,



    2.

    Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers und, soweit vorhanden, seines örtlichen Vertreters,



    3.

    Art der Anwendung,



    4.

    Verfalldatum; Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und Absatz 7 finden Anwendung,



    5.

    Darreichungsform,



    6.

    der Inhalt nach Gewicht, Nennvolumen oder Stückzahl,



    7.

    Hinweis, dass Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden sollen, weitere besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung und Warnhinweise, einschließlich weiterer Angaben, soweit diese für eine sichere Anwendung erforderlich oder nach Absatz 2 vorgeschrieben sind,



    8.

    Chargenbezeichnung,



    9.

    Registrierungsnummer mit der Abkürzung „Reg.-Nr." und der Angabe „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation",



    10.

    der Hinweis an den Anwender, bei während der Anwendung des Arzneimittels fortdauernden Krankheitssymptomen medizinischen Rat einzuholen,



    11.

    bei Arzneimitteln, die nur in Apotheken an Verbraucher abgegeben werden dürfen, der Hinweis „Apothekenpflichtig",



    12.

    bei Mustern der Hinweis „Unverkäufliches Muster",



    13.

    der Hinweis, dass die Wirksamkeit des Mittels nicht medizinisch und klinisch nachgewiesen wurde.





    Artikel 2

    Inkrafttreten



    Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.




    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 19. Mai 2021



    Der Bundespräsident


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