Beiträge von Lando Miller

    notiert sich das Tom eine Rede halten will

    geht sichtlich erfreut zum Rednerpult, setzt seine Maske ab und richtet das Mirkofon,


    Vielen Dank Oskar für die Leitung des Parteitages an dieser Stelle,


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Genossinnen und Genossen,

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    liebe Vertreter der Presse,


    erst mal vielen Dank für euer Vertrauen in meine Person, liebe Genossinnen und Genossen. Vielen Dank, dass ihr mich als SDP-Kandidat für das Ministerpräsidentenamt in Niedersachsen nominiert habt, das ist nicht selbstverständlich, wenn man relativ neu in der Politik ist.


    Ich will ehrlich sein: Die letzte Landesregierung hätte deutlich aktiver sein müssen, wir haben zu wenig getan. Rasche Personalwechsel in der Regierung haben die Landespolitik mehr beeinflusst, als Gesetzesinitiativen, und dafür möchte ich mich von tiefstem Herzen entschuldigen. Ich verspreche aber hier und heute, das diese Zeit nun der Vergangenheit angehört. Wir wollen mit Mut und Zuversicht die Zukunft von Niedersachsen gestalten und deshalb haben wir uns gemeinsam im Landesverband Niedersachsen neu aufgestellt. Damit wollen und werden wir zeigen, dass wir weiterhin Niedersachsen führen wollen, können und auch werden. Und zwar stark und sturmfest!


    Mit mir als Ministerpräsident und unserer Partei an der Spitze wird unser Land eine aktive Landesregierung bekommen, die für die Bürgerinnen und Bürger da ist, Ihnen zuhört und Ihre Sorgen annimmt und ernst nimmt. Niedersachsen steht aktuell gut da, aber das darf uns nicht zufriedenstellen. Wir wollen nicht nur gut dastehen, wir wollen das Beste rausholen! Es gibt immer noch Bereiche in Niedersachsen, die wir verbessern können und wollen. Corona beherrscht gerade die Schlagzeilen weltweit, aber wir dürfen jetzt in diesen Zeiten die anderen Bereiche nicht vernachlässigen und aus dem Blick verlieren. Corona zeigt, das die meisten Schulen nicht gut ausgestattet sind, um Onlineunterricht zu gewährleisten. Gerade auf dem Land ist der Onlineunterricht für Schulen und deren Lehrkräfte eine enorme Herausforderung, obwohl der Bund Milliarden bereitstellt. Wir müssen die Bürokratie für solche Anträge für Schulen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, damit diese Hilfen auch in Anspruch genommen werden und nicht so schwer wie möglich gestalten sind damit die Schulen erst gar nicht den Antrag stellen.

    Hier wollen wir die Schulen in Niedersachsen unterstützen und unter die Arme greifen!


    Nimmt einen Schluck Wasser.


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Genossinnen und Genossen,

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    liebe Vertreter der Presse,


    Niedersachsen steht in dieser Corona-Pandemie besser da, als andere Bundesländer. Das liegt einerseits an den Maßnahmen, die wir konsequent umsetzen, aber allem voran an den Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln halten, Deshalb möchte ich bei Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, herzlich bedanken, dass Sie sich so konsequent an die Regeln halten. Manche Bürgerinnen und Bürger geht eventuell jetzt die Luft aus um sich weiterhin an die Regeln zuhalten, weil keine Ende des Lockdown in Sicht ist, aber ich verspreche Ihnen, wenn wir bis zum Spätsommer durchhalten, können wir diese Pandemie in diesem Jahr noch besiegen.


    Abgesehen von der Pandemie müssen wir deutlich mehr in den Bereichen Umwelt, Infrastruktur und vor allen in der Gesundheitspolitik tun. Wir müssen die Krankenhäuser deutlich durchsanieren und modernisieren, die Ausbildungsjobs attraktiver machen und die Vorurteile gegen diesen Bereich abbauen. Wir brauchen den Gesundheitsbereich mehr denn, je nie zuvor war die Ausbildung der Pflegekräfte wichtiger. Wir können nicht immer Pflegekräfte aus dem Ausland holen, wir müssen jetzt selbst die Initiative ergreifen.


    Niedersachsen ist auf einen sehr guten Weg, den ich gerne mit euch und Ihnen allen weitergehen will, als Ministerpräsident und Landesvorsitzender von Niedersachsen.

    Der 07. Februar ist daher entscheidend. Lasst uns Stark uns Sturmfest in diesem Wahlkampf ziehen, die Staatskanzlei erneut erobern, die Probleme, die ich angesprochen habe lösen und solide Sozialdemokratische Politik für die Menschen machen.


    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.


    blickt siegessicher und hoffnungsvoll in die Kamera und denkt sich den vielen Applaus

    geht mit Maske wieder zurück auf seinen Platz

    Stark und Sturmfest.

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    1. digitale Landesparteitag der SDP Niedersachsen aus Hannover.



    An dieser Stelle findet der 1. digitale Landesparteitag der SDP Niedersachsen statt.



    Wann?

    Dienstag, 02. Februar 2021, 20:00 Uhr.



    Wo?

    Aus Landeszentrale der SDP Niedersachsen, Odeonstraße 15/16, 30159 Hannover





    Der Parteitag findet als virtueller Parteitag statt. Nur wichtige Funktionäre sind zugelassen. Alle anderen Delegierten, Mitglieder und Pressevertreter werden online zugeschaltet. Der Parteitag wird live gestreamt.



    Für alle Anwesenden gilt: Bitte Mund-Nase-Schutz mitbringen und Abstand halten. Die Corona-Regeln werden durchgesetzt.





    Tagesordnung:




    1. Begrüßung durch die Parteitagsleitung




    2. Vorstellung des neuen Landesvorsitzenden



    3. Vorstellung des Wahlprogramms




    4. Vorstellung und Rede des Ministerpräsidentschaftskandidat



    5. Vorstellung der Landtagswahlliste


    6. Vorstellung der Wahlplakate




    7. Reden von Parteimitgliedern


    8. Reden von Gästen (Bitte bei Lando Miller anmelden!)




    9. Schließung des offiziellen Teils



    10. Eröffnung des offenen Teils

    Fragen der Presse

    Pressemitteilung V/02


    Niedersächsische Staatskanzlei


    24.01.2021



    Hannover - Am heutigen Morgen wurde den Landesverband Niedersachsen sowie den Stellvertretenden Ministerpräsident Lando Miller die Nachricht mitgeteilt vom sofortigen Rücktritt der Ministerpräsidentin Emilia von Lotterleben. Wir respektieren den Schritt von Emilia und wünschen Ihr gute Besserung und eine schnelle Genesung. Lando Miller wird das Amt des Ministerpräsidenten bis zur Wahl im Februar geschäftsführend ausüben. Wir danken Emilia für Ihren Einsatz und Engagement für Niedersachsen und auf ein baldiges Wiedersehen in der Politik.



    geht mit Mundschutz zum Rednerpult


    Sehr geehrter Herr Präsident

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    mit diesem Hilfspaket helfen wir in ganz Niedersachsen viele kleine und mittelständische Unternehmen die durch die Corona-Pandemie schwer getroffen und gezeichnet sind. Nicht nur Unternehmen können diese Hilfe in Anspruch nehmen, sondern, auch die Gastronomie, der ganze Kultur über Kino, Theater und Opernhäuser und Soloselbstständige und Angehörigen der freien Berufe, die oft in der Pandemie vergessen werden, meine Damen und Herren.

    Vor paar Wochen hat die Kollegin Kotting-Uhl in meiner Rede gerufen ,,Die Kultur säuft ab“ Frau Kollegin Kotting-Uhl wir werfen gerade der Kultur einen Rettungsring zu, damit keiner in dieser Pandemie absäuft, egal ob Kultur, Unternehmen oder Restaurant. Niedersachsen braucht gerade die kleinen und mittelständische Unternehmen, dieses Unternehmen sind die wahre Wirtschaftskraft in diesem Land. Die Hilfe kann man ab dem 01.02.21 bis zum 31.05.2021 beantragen werden und wird nach der Genehmigung innerhalb von 1–2 Tagen überwiesen, damit die Hilfe schnell ankommt und somit keine Zeit verloren wird.


    Ich bitte um Ihre Zustimmung und Unterstützung, mit diesem Hilfspaket helfen wir viele Unternehmen, Restaurant, Kinos und viele mehr.


    geht zurück auf die Regierungsbank

    Niedersächsischer Landtag
    Drs. V / 05


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    Hannover, 11. Januar 2021

    Antrag


    der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Bau Lando Miller


    Der niedersächsische Landtag möge beschließen:



    Niedersächsisches Corona Hilfe für Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe 2021



    A. Problem


    Viele Kleine / Mittelständische Unternehmen kämpfen in dieser Corona-Pandemie um Ihr überleben, da Ihnen der Umsatz in dieser Zeit stark eingebrochen ist. Gerade die Gastronomie und der Kulturbereich leiden sehr. Für diese Unternehmen setzen wir uns ein und wollen Sie in dieser schweren Zeit finanziell unterstützen.

    Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

    Die Abdeckung der Lebenshaltungskosten ist kein Bestandteil der Förderung.


    B. Lösung


    Bedingungen

    • Die Förderung wird als Billigkeitsleistung gem. § 53 LHO gewährt.
    • Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt mit der Bewilligung.
    • Jedes Unternehmen, jede/r Soloselbstständige und jede/r Angehörige eines freien Berufes kann diese Soforthilfe nur einmalig erhalten.
    • Soforthilfe erhalten nur Antragsteller/Antragstellerinnen, die nicht am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.
    • Es können Überprüfungen der NBank, des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und des Landesrechnungshofes oder deren Beauftragte erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Liquiditätsengpass

      Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).


    • Betriebsstätte in Niedersachsen


      Empfänger der Soforthilfe sind kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.

    • Kleinbeihilfen-Erklärung

      Dem Antrag muss eine ausgefüllte Kleinbeihilfenerklärung beigefügt sein. Die Soforthilfe kann nur gewährt werden, wenn die Ihrem Unternehmen gewährten Kleinbeihilfen einen Gesamtbetrag von 800.000 Euro nicht überschreiten. Für Fischerei und Aquasektor gilt ein Maximalbetrag von 120.000 Euro. Für Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte gilt ein Maximalbetrag von 100.000 Euro.

    • Nachweis des Unterschriftsberechtigteng

      Dem Antrag ist eine eingescannte oder abfotografierte und unterschriebene Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) des Unterschriftsberechtigten beizufügen.

    • Staffelung der Soforthilfe nach Betriebsgröße

    bis zu 11.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten


    bis zu 25.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten  

    bis zu 35.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten

       

    bis zu 40.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten

    bis zu 45.000 Euro: bei bis zu 100 Beschäftigten


    bis zu 50.000 Euro: bei bis zu 149 Beschäftigten


    bis zu 55.000 Euro: bei bis zu 200 Beschäftigten


    bis zu 60.000 Euro: bei bis zu 249 Beschäftigten



    C. Alternativen


    Keine.


    D. Kosten


    9.000.000.000 Mrd. €

    Anlage 1




    Gesetz der Niedersächsisches Corona Hilfe für Kleine und Mittelständische Unternehmen

    sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe 2021                                                         

    (Nds.CH.f 2021)



    Artikel 1


    Gesetz der Niedersächsisches Corona Hilfe für Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe 2021


    Die Landesregierung stellt den Kleinen und Mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der freien Berufe 9 Mrd. € als Corona Hilfe in dem Zeitraum 01.02.2021 bis zum 31.05.2021 zur Verfügung. Mit diesem Geld soll das finanzielle Loch der Unternehmen gedeckt werden, dass die Corona-Pandemie verursacht hat. Die Auszahlung erfolgt sofort nach der Genehmigung.




    Artikel 2


    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 31.01.2021 in Kraft.