Beiträge von Kathrin Hirsch

    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Chloé Bail vom 23. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde im Beitrag die "Bezeichnung Opa und die Aufforderung den Rand zu halten" kritisiert. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass die Bezeichnung "Opa" im gegebenen Kontext als abschätzig und altersdiskrimminierend aufgefasst werden kann. Jedoch erfüllt diese Bezeichnung die in §11 Abs. 1 ModAdminG dargelegten Eigenschaft als "nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht spielbeherrschend" und ist somit nicht als Beleidigung anzusehen. Gleiches gilt für den Ausdruck "den Rand halten" was zwar als unfreundlicher, jedoch nicht beleidigender Sprachgebrauch zu werten ist. Somit ist der Beitrag ist nicht als Beleidigung auch nicht als sanktionswürdig anzusehen.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Dezember 2021
    Maja Lobach:
    "Wenn wir über eine Zeitreisemaschine verfügen würden, hätten wir Sie schon längst mit Vergnügen zurück ins vorletzte Jahrhundert geschickt, Opa. Aber solange die Technik noch auf sich warten lässt, bleibt uns nichts anderes übrig als ihre rassistische Hetze konsequent zu verurteilen und Sie aufzufordern, den Rand zu halten."


    Klinkert – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 5. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Äußerung "Götz von Berlichingen" ist in den Kontext der Debatte zu setzen, welche auch im Voraus bereits eine aufgeheizte Dynamik entwickelte. Der Debattenverlauf steht jedoch in keinem Verhältnis zur gemeldeten Aussage. Der Ausruf "Götz von Berlichingen" ist allgemeinhin als verdeckte Beleidigung zu verstehen, da dieser durch das Zitat "Er kann mich am Arsche lecken" bekannt ist. Dass die Äußerung auf die Person hinter dem Charakter "Diogenes Hammerschmidt" abzielt, kann zumindest im Zusammenhang mit vorherigen Aussagen des Christan von Wildungen nicht ausgeschlossen werden (OG 6 BvT 2/21). Mithin ist die getätigte Äußerung auch nicht durch die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 geschützt, da sie zweifelsfrei darauf abzielt eine Empörung durch Diogenes Hammerschmidt hervorzurufen. Sie ist somit sanktionswürdig.


    Die Entscheidung wurde nach Antrag der Moderatorin Hirsch per Mehrheitsbeschluss gefällt.



    Anhang

    Beitrag vom 5. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Götz von Berlichingen Hammerschmid!"


    Fürst – Kassab – Klinkert – Wexler


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Kontos von Herbert Müller vom 16. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig .

    2. Herbert Müller wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird begründet, dass die kurz zuvor erfolgte "Dislike-Attacke" des Gemeldeten als Trolling anzusehen ist. Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass es grundsätzlich zulässig ist, die eigene Meinung zu Beiträgen von mitspielenden Personen auszudrücken, sei es als schriftlicher Beitrag oder in Form von Likes und Dislikes. Dabei ist der Inhalt des ge(dis)liketen Beitrags völlig unerheblich. In der vorliegenden Meldung geht es jedoch um sogenannte "Like/Dislike-Attacken", bei der ein Mitglied der Simulation seine Zweit- und Medienaccounts vorsätzlich nutzt, um einen bestimmten Beitrag mehrfach zu liken oder disliken. Nach Auffassung der Moderation ist eine solche Attacke durchaus geeignet, bewusste Empörung bei der ge(dis)liketen Person sowie Außenstehenden hervorzurufen, was im vorliegenden Fall zumindest in Teilen auch geschehen ist. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung schließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus, wenngleich das Verhalten humoristisch gemeint war. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts ist sind in den Anhängen 1 und 2 kontext-relevante Beiträge angefügt.



    Anhang 1

    Kontextrelevanter Beitrag vom 15. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    " tritt hervor und nimmt die Urkunde entgegen ,..


    Vielen Dank, Herr Bundespräsident!"


    Anhang 2

    Kontextrelevanter Beitrag vom 16. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    "

    "


    Klinkert – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Kontos von Alex Regenborn vom 16. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig .

    2. Alex Regenborn wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird begründet, dass die kurz zuvor erfolgte "Dislike-Attacke" des Gemeldeten als Trolling anzusehen ist. Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass es grundsätzlich zulässig ist, die eigene Meinung zu Beiträgen von mitspielenden Personen auszudrücken, sei es als schriftlicher Beitrag oder in Form von Likes und Dislikes. Dabei ist der Inhalt des ge(dis)liketen Beitrags völlig unerheblich. In der vorliegenden Meldung geht es jedoch um sogenannte "Like/Dislike-Attacken", bei der ein Mitglied der Simulation seine Zweit- und Medienaccounts vorsätzlich nutzt, um einen bestimmten Beitrag mehrfach zu liken oder disliken. Nach Auffassung der Moderation ist eine solche Attacke durchaus geeignet, bewusste Empörung bei der ge(dis)liketen Person sowie Außenstehenden hervorzurufen, was im vorliegenden Fall zumindest in Teilen auch geschehen ist. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung schließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus, wenngleich das Verhalten humoristisch gemeint war. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts ist sind in den Anhängen 1 und 2 kontext-relevante Beiträge angefügt.



    Anhang 1

    Kontextrelevanter Beitrag vom 15. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    " tritt hervor und nimmt die Urkunde entgegen ,..


    Vielen Dank, Herr Bundespräsident!"


    Anhang 2

    Kontextrelevanter Beitrag vom 16. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    "

    "


    Klinkert – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sylvie Jachère-Wessler vom 4. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde im Beitrag eine "Beleidigung [als] nicht normal" angemerkt. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass die Bezeichnung als "nicht normal" gegebenenfalls als verletzend aufgefasst werden. Allerdings müssen für eine Sanktionierung die in §11 Abs. 1 ModAdminG niedergelegten Eigenschaften in Teilen oder in Gänze zutreffen. Im Rahmen der vorangegangenen Diskussion ist die Bezeichnung als "nicht normal" "nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht [als] spielbeherrschend" anzusehen. Ob der Beitrag ausschließlich darauf gerichtet ist, "bewusste Empörung hervorzurufen" kann nicht abschließend geklärt werden. Allerdings weist die kritisierte Bezeichnung kaum die nötige Ausdruckskraft auf, als dass sie allgemein oder für die angesprochene Person Empörung hervorrufen könnte. Entsprechend trifft auch diese Eigenschaft nicht zu und der Beitrag ist nicht als Beleidigung anzusehen. Er ist somit auch nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 4. November 2021
    Sylvie Jachère-Wessler:
    "Normale Leute lernen etwas, wenn sie temporär gesperrt werden. Aber dass der Kollege nicht normal ist, wissen wir ja schon."


    Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 24. Dezember hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde die "Vermischung SimOn/SimOff" angemerkt. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG. Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der vorliegende Beitrag wurde ohne eine entsprechende SimOff-Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt. Allerdings kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass er eine SimOff-Äußerung enthält. In Anbetracht der vorausgegangenen Ereignisse um Helmut Müller in der Simulation, kann die Aussage gegen Müllers Zweitaccount Irina Christ durchaus SimOff interpretiert werden. In reiner SimOn-Betrachtung widerspricht der Beitrag jedoch nicht einer realistischen Simulation oder verwendet im SimOn-Bereich Wissen, das außerhalb der Simulation erlangt wurde. Er erfüllt damit die in §10 Abs. 1 bis 3 niedergelegten Grundsätze zum Trennungsgebot nicht und ist somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 24. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Bei Ihnen gilt es, dass man die gesamte Person zu hinterfragen hat."


    Wexler - Fürst - Schwalbenbach – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 24. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt. Dies erstreckt sich auch auf mögliche zukünftige Accounts.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde auf das Trennungsgebot hingewiesen. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG. Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der SimOff-Inhalt ist durch den Nebensatz "[...] wie es überall in der SIM üblich ist" gegeben und wäre in einer realistischen SimOn-Situation nicht geäußert worden. Da der Beitrag ohne entsprechende Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt wurde, verstößt er gegen das Trennungsgebot. Er ist somit sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 24. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Nein, ganz demokratisch. Kandidaturphase und anschließende Wahl, so wie es überall in der SIM üblich ist."


    Wexler - Fürst - Schwalbenbach – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Finn van der Speed wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde auf das Trennungsgebot hingewiesen. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG. Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der SimOff-Inhalt ist durch die Referenz auf das Meldesystem der Simulation gegeben und wäre in einer realistischen SimOn-Situation nicht geäußert worden. Da der Beitrag ohne entsprechende Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt wurde, verstößt er gegen das Trennungsgebot. Er ist somit sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed:
    "Wer hat den "Beitrag" denn schon gemeldet?"


    Wexler - Fürst - Schwalbenbach – Hirsch


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    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 26. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde die Bezeichnung "Linkes Gesocks" als beleidigend kritisiert. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Nach Auffassung der Moderation kann der kritisierte Begriff grundsätzlich dazu dienen, das Gegenüber abzuwerten. Allerdings müssen auch die in §11 Abs. 1 ModAdminG spezifizierten Vorraussetzungen für eine Beleidigung in Betracht gezogen werden. Da der salopp getätigten Aussage sowohl die hinreichende Schärfe fehlt und sie sich zudem nicht auf konkrete Personen bezieht oder solche anspricht, kann nicht von einer spielbeherrschenden Natur gemäß des fraglichen Paragraphen ausgegangen werden. Auch aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit erscheint die beleidigende Natur des Beitrags schlicht zu geringfügig, als dass eine Verwarnung mitsamt Strafpunkten gerechtfertigt wäre. Der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 26. Dezember 2021
    Christian Wildungen:
    "Dachte eigentlich, das man hier von dem ganzen linken Gesocks in Ruhe gelassen wird, da es keine Angriffsfläche bietet , sehe mich leider getäuscht!"


    Klinkert – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 26. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass der Beitrag "beleidigend; und homophob" sei. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Nach Auffassung der Moderation kann die Aussage, dass geschlechtergerechte Sprache bzw. Gendersprache nicht zum Sprachstil "normale[r] Menschen" gehört, nicht als beleidigend angesehen werden. Auch der Verweis auf nicht näher spezifizierte "gewisse Gruppierungen", die diese Sprache verwenden und von denen impliziert wird, sie gehören nicht zu den "normale[n] Menschen", kann nicht als Beleidigung gem. §11 Abs. 1 ModAdminG verstanden werden. Zudem wird im Beitrag keine konkrete Person oder Personengruppe angesprochen oder aufgrund eines Merkmals konkret abgewertet, weshalb auch nicht von Diskriminierung ausgegangen werden kann. Der Beitrag ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 26. Dezember 2021
    Christian Wildungen:
    "Könnten wir uns bitte darauf einigen, wieder wie normale Menschen zu sprechen und diesen ganzen Genderscheiss mit Sternchenen und sonstigem Dreck wegzulassen .

    Es stört den Lesefluß und nervt einfach nur.
    Normale Menschen sprechen eh so nicht , sondern nur gewisse Gruppierungen!

    Vielen Dank. "


    Klinkert – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    EI N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Irina Christ vom 11. Dezember hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass möglicherweise ein Verstoß gegen eine Spielregel vorliegt. Denkbar ist ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Nr. 3 ModAdminG (Trennungsgebot). Da das "PREUẞ" ein Thread ist, in dem sowohl SimOn- als auch SimOff-Diskussionen geführt werden, muss der Kontext beachtet werden, in dem der Beitrag verfasst wurde.


    Ausgangspunkt der Diskussion war die Übernahme eines realen Antrags der AfD durch das FFD im Bundestag. In der Diskussion wurde mehrfach festgestellt, dass es sich um eine SimOff-Debatte handelt, auch wenn einige Teilnehmer sie in einer Weise aufgegriffen haben, die nur bei Betrachtung der SimOn-Verhältnisse und -Rollen zueinander logisch erscheint. Erkennbar ist dies beispielsweise beim Wechsel vom informellen Du unter Mitspielern zum formellen Sie zwischen Bundespräsident und Bundestagsabgeordneten. Da die Diskussion nicht von vornherein Sim-On war, sondern erst im im Laufe mehr und und mehr dorthin gelangt ist, kann nicht direkt von einem klaren SimOn-Kontext ausgegangen werden.


    Im weiteren Verlauf der Diskussion argumentiert die Gemeldete, dass der fragliche Beitrag durch setzen in Spoiler klar als SimOff zu erkennen war. Dem widerspricht die Moderation in Bezugnahme auf das übliche Setzen von Spoilern in SimOn- SimOff-Kontexten bei der Verwendung von Videoeinbindungen und großen Bildern (z.B. auf Parteitagen, bei der Bundesversammlung oder beim Bild-Upload-Thread). Anderweitig wurde der Beitrag jedoch nicht als SimOff gekennzeichnet. Da die Situation, in der der Beitrag verfasst wurde, aus einem SimOff-Umstand entstanden ist, ist diese als SimOff zu werten. Somit verstößt der Beitrag nicht gegen das im ModAdminG zugrunde gelegte Trennungsgebot und wird nicht sanktioniert.


    Wie immer fällt die Moderation nur eine Entscheidung darüber, ob Beiträge gegen die Spielregeln verstoßen; nicht jedoch darüber, ob das Verhalten moralisch richtig ist. Entsprechend werden alle Mitspielerinnen und Mitspieler wieder einmal gebeten, ihren gesunden Menschenverstand vor dem Posten von Beiträgen zu gebrauchen.



    Anhang

    Beitrag vom 11. Dezember 2021
    Irina Christ:

    "

    "


    Klinkert - Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Sybille Lichtenfeld vom 16. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass es sich bei dem Beitrag um Spam handelt. Da es sich um ein einzelnen Beitrag handelt, in der die simulierte Person ihre Hintergrundgeschichte erläutert, kann das in §8 ModAminG Abs. 1 Nr. 1 zugrunde gelegte Verbot von "Verhalten, das unter Nutzung einer nicht bloß unerheblichen Anzahl von Beiträgen darauf abzielt, Spielflussoder Diskussion zu stören", nicht angewandt werden.

    Auch wenn der Inhalt des Beitrages im offiziellen Wiki vermutlich besser aufgehoben ist, ist der Beitrag somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 16. Dezember 2021
    Sybille Lichtenfeld:
    "Bärenhagen ist eine Landgemeinde im Harzvorland, in der einst unter andrem ein Tagebau betrieben wurde, von der "Schachtsee" herrührt. Die Gemeinde ist komplett im Besitz der Familie der Grafen Lichtenfeld zu Bärenhagen. Zentraler Punkt ist das Schloss Bärenhagen. Jenes wurde 1550 auf Order von Graf Johann Lichtenfeld, anstellte der alten Burg errichet. Am Orteingang befinder sich das 1400 von Graf Veit Lichtenfeld errichtete ehemalige Hospital "Spittel", welches 1900 , auf Order Graf Carl Lichtenfelds, zum Hotel umgebaut wurde Es gibt die von Graf Ludolf Lichtenfeld , Anno 1589, erichtetet Wassermühle, mit sechs Mühlgängen und drrei Wasserrädern. 1700 ließ Graf Werner Lichtenfeld für den Mühlpächter ein neues Wohnhaus auf dem Mühlengrund errichten. Auf Order von Graf Zacharias Lichtenfeld erfolgte 1896 der Anbau eines Turbinenhauses, ausgerüstet mit einer Doppelkranzturbine. Diese wurde 1922 durch eine moderne Turbine ersetzt. Auf dem Elsenberg steht der von Graf Adolf Lichtenfeld, 1873 in Auftrag gegebene "Kaiser-Wilhelm-Turm, auf dem Louisenberg, der1891 von Graf Franz in Auftrag gegeben "Bismarckturm". Um 1820 kamen in Bärenhagen Überlegungen auf, die wahrscheinlich aus dem 10. Jahrhundert stammende , im Ortskern befindliche Kirche St. Gertrud, innen umzugestallten. Nach zweijähriger Bauzeit konnten die Umbauarbeiten abgeschlossen werden, 1822 wurden die im sächsischen Apolda gegossenen Glocken „Concordia“, „Anna“ und „Maria“ aufgehängt. Bischof Graf Otto von Lichtenfeld-Sauerburg nahm die Weihe der Glocken und des Gotteshauses in Anwesenheit des Patrons Graf Walter Lichtenfeld vor. Die Kirche St.-Gertrud ist Grablegen der Bärenhagener Lichtenfelds. gegenüber der Kirch befindet sich der St.Gertruden-Friedhof Auf Wunsch von Graf Philipp Lichtenfeld wurden 1880 ein Sägewerk , eine Zuckerfabrik, eine Brennerei, eine Wolldeckenfabfabrik und eine Ziegelei am Ortsausgang errichtet. Graf Rüdiger Lichtenfeld erichtete 1882, die heute noch existierende Feuerwache , deren erster Kommandant er war. Bärenhagen ist für seine Schaf-und Ziegen zucht bekannt. Das alles gehört nun Gräfin Sybille und ihrem Bruder Graf Simon, nachdem deren Vater Graf Wilhelm Lichtenfeld , das Zeitliche segnete. "


    Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 14. Dzember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde wie folgt begründet:


    "Es liegt ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ModAdminG vor.


    Herr Rache zielt mit einem Sim-On-Beitrag auf die Person "Herbert Müller", in dem Wissen, dass Frau Christ diesen Charakter vorher simuliert hat. Jedoch sind verschiedene Accounts im Regelfall sim-on auch als zwei unterschiedliche Personen zu betrachten. Entsprechend ist dies ein Verhalten, dass gem. § 10 Abs. 3 ModAdminG einer realistischen Simulation widerspricht und auch von objektiven Dritten in dieser Situation so nicht vorgenommen hätte werden können. Herr Rache verwendet zur Diskreditierung von Frau Christ Wissen, dass er in einer nicht simulierten Person gewonnen hat (§ 10 Abs. 3 S. 2 ModAdminG). Der Tatbestand des Verstoßes gegen das Trennungsgebot ist somit offensichtlich erfüllt und Herr Rache zu sanktionieren."


    Die Moderation schließt sich der Begründung der meldenden Person vollumfänglich an. Zwar handelt es sich beim "PREUẞ" um einen Thread in dem sowohl SimOn- als auch SimOff-Beiträge verfasst werden, allerdings wird aus dem vorangegangenen Kontext sowie der fehlenden Kennzeichnung von SimOff-Aussagen (gem. §3 Abs. 1 vDGB) klar ersichtlich, dass es sich um einen SimOn-Kontext handelt, in dem das Trennungsgebot zu beachten ist. Somit ist der Beitrag sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 14. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Mir sagt es selbstverständlich was. Sagt Ihnen denn das Recht auf freie Meinungsäußerung etwas? Ich darf es nämlich schon schade finden und meine Bedenken äußern. Das Ihnen dieses Recht allerdings nichts sagt, dass weiß ich ja. Sie lassen ja lieber jeden vom Verfassungsschutz beobachten, sofern er nicht bei drei auf den Bäumen ist. Der Spitzelkanzler hat zum Glück fertig."


    Klinkert – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 14. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung werden die Bezeichnungen "Umgebauter" und "Reptiloide" gerügt. Denkbar ist ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG (Diskriminierung). Nach Auffassung der Moderation ist die Bezeichnung "Umgebauter" diskriminierend gegenüber transgeschlechtlichen Personen, die eine geschlechtsangleichende Operation vollzogen haben, da diese aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe beleidigt und entmenschlicht werden. Dies stellt einen Verstoß gegen §11 Abs. 2 ModAdminG dar.


    Durch die Nennung im gleichen Zusammenhang mit "Reptiloiden" (fiktionalen Echsenwesen aus der Science-Fiction- und Fantasy-Literatur) werden ungeschlechtliche, intergeschlechtliche und transgeschlechtliche Personen ihrer Würde als Menschen beraubt und ihr Recht auf persönliche Ehre verletzt (Art. 5 Abs. 2 GG). Der Beitrag ist nicht durch §11 ModAdminG geschützt und stellt einen Verstoß gegen die Regeln der Simulation dar. Er ist somit sanktionswürdig.


    Ganz gleich, ob es sich um die realistische Simulation eines konservativen Politikers oder einer konservativen Politikerin handelt, werden trans- wie auch homophobe Äußerungen im Rahmen der Spielregeln mit voller Härte durch die Moderation geahndet.



    Anhang

    Beitrag vom 14. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Pardon, ich meine natürlich spezielle Toiletten für ein Neutrum, Zwitter, Umgebauten, Reptiluiden und was es in diesen rot-rot-grünen Wolkenkuckucksheimen alles so gibt."


    Klinkert – Hirsch