Beiträge von Kathrin Hirsch

    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Franz Xaver Schwanthaler vom 21. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Franz Xaver Schwanthaler wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde auf das Trennungsgebot hingewiesen. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG (alt). Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der SimOff-Inhalt ist durch die Forderung, "die Spielleitung" solle "solche Gestalten" hinauswerfen, gegeben und wäre in einer realistischen SimOn-Situation nicht geäußert worden. Da der Beitrag ohne entsprechende Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt wurde, verstößt er gegen das Trennungsgebot. Er ist somit sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 21. August 2022
    Franz Xaver Schwanthaler:
    "Wieso wirft die Spielleitung solche Gestalten nicht einfach raus?"


    Ende – Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Benedikt Dregger vom 21. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß "Tommies" ein sogenannter "Ethnophaulismus" sei und dies somit "Diskriminierung" begründe. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG (alt) i.V.m. §11 Abs. 2 ebd. (Diskriminierung) darstellen. Im Wortlaut sind dies Aussagen, "welche dazu geeignet sind, eine einer bestimmten Personengruppe zugehörige Person, auch wenn diese nicht eigentlicher Adressat der Aussage ist, aufgrund dieser Zugehörigkeit abzuwerten." Der gemeldete Begriff "Tommies" stammt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und war eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen einfachen britischen Soldaten. Diese Bedeutung ist auch heute in Großbritannien die geläufige für diesen Begriff. Daneben gilt die Bezeichnung als generell abwertende Bezeichnung für Engländer. Dafür lassen allerdings sich wenig Belege finden, die ursprüngliche Bedeutung überwiegt dabei eindeutig. Nach Auffassung der Moderation ist der Begriff nicht als diskriminierend anzusehen, was sich auch mit der Tatsache deckt, daß an dem Begriff im Laufe der Diskussion keinerlei Anstoß genommen wird. Die getätigten Aussagen bewegen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Beitrag kann nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 21. August 2022
    Dr. Benedikt Dregger:
    "Um es in der Sprache der Tommies zu sagen: Not my problem! Den Flüchtling, der sich nach drei Wochen in unserer Sprache zu artikulieren vermag, möchte ich gerne mal sehen - viele sind dazu ja nicht einmal nach siebenjährigem oder gar jahrzehntelangem Aufenthalt in der Lage! Dass Sie sich über versehentliche Rechtschreibfehler künstlich echauffieren, bestätigt nur, welch armseliges Würstchen Sie sind!!!!


    Ende – Habsburg – Hirsch


    Erteilt.

    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian Wildungen vom 23. Juni 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "Fordert die Todesstrafe". Nach Auffassung der Moderation handelt es sich hierbei um keinen Verstoß nach ModAdminG (alt). Die getätigten Aussagen bewegen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Beitrag kann nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Juni 2022
    Christian Wildungen:
    "Sehr geehrter Herr Präsident, hohes Haus,


    das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ein souveräner Staat, ebenso wie die Vereinigten Staaten von Amerika. Der australische Staatsbürger Julien Assange hat Hoch-und Landesverrat begangen. Der Mann ist kein anständiger Journalist, dass jener Mitgründer einer Enthüllungsplattform ist , mach ihn nicht dazu! Er bleibt was er war, ein Computerprogramierer und ein Hacker.

    Der Mann ist ein im Königreich Schweden als Sextualtäter gesuchter , welcher sich seiner Auslieferung, wohlgermerk von GB bach Schweden, durch Flucht in eine südamerikanische Botschaft entzog. Dutch desen Veröffentlichung von interne Dokumente der US_Behörden und der US Streitkrägte begann der Mann Hoch-unf Landesverrat. es starben immerhin Menschen durch diesen Verrat.

    Was droht jenen nun, 175 Jahre Knast, ja und , normalerweise hätte er wie jeder Verräter die Todesstrafe verdient. Wie schon der schwarze Schwerkrimminelle George Floyd, wird von Seiten der Linksorientieren, nun der weiße Verräter Julien Assange, zum Heiligen erklärt. Es scheint als mögen diese Typen Kriminelle aller Art mehr , als gesetzestreue Bürger? Was also interessiert uns diese Auslieferung eines Krimunellen, von einem souveränen Staat , zu einen anderen souveränen Staat? Weshalb mischen wir uns in interne Angelegeheiten, welche uns nicht zu interessieren haben? Der Mann hat genau das bekommen, was er verdient!


    Ich danke für Ihr Gehör."


    Ende – Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 29. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde begründet, daß der Beitrag "gegen Identitätsrechte und SimOn/SimOff-Regeln" verstoße. Nach Auffassung der Moderation stellt diese Anmerkung keine ausreichende Begründung dar, allerdings ist ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 2 ModAdminG (alt) i.V.m. §9 ebd. (Trolling) denkbar.


    Aus Sicht der Moderation liegt im gemeldeten Beitrag strafwürdiges Verhalten vor. Die Anrede des Charakters Gerold von Hohenelmen-Lützburg als "CC" ist ein Verweis auf "Competenz-Carsten", einen abwertenden Namen, der dem Mitspieler mit dem ehemaligen Account Carsten Müller gegeben wurde. Es ist davon auszugehen, daß der Gemeldete selbigen Mitspieler hinter dem Account Gerold von Hohenelmen-Lützburg vermutet und damit direkt anspricht. Da sich der Beitrag in einem ausschließlichen SimOn-Kontext befindet, stellt dies eine Verletzung der Spielregeln nach §8 Abs. 1 Nr. 3 ModAdminG sowie §10 ebd. (Trennungsgebot) dar. Es handelt sich, um "ein Verhalten, welches einer realistischen Simulation widerspricht und von einem objektiven Dritten in der Situation des Simulierten nicht vorgenommen sein würde." Des Weiteren ist nicht gesichert zu belegen, daß sich hinter den angesprochenen Charakter der vermutete Spieler befindet.


    In Anbetracht dessen, daß der Mitspieler hinter Carsten Müller seinerzeit eine solche Verwendung seines Namens bereits im Vorfeld mehrfach abgelehnt hat, ist anzunehmen dass die fortwährende Bezeichnung gleichsam den Tatbestand des Trollings (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) erfüllt. Durch die wiederkehrende (unerwünschte) Nutzung des Begriffs und seiner Abkürzung ist die Aussage des Gemeldeten geeignet, Empörung hervorzurufen und besitzt durch die Wiederholung der Begrifflichkeit auch spielbeherrschende Natur. Die Aussage ist somit zudem nicht nach §9 ModAdminG geschützt. Der Beitrag ist somit strafwürdig. Siehe hierzu auch die Beschlüsse #91 vom 16.12.2021; #94 vom 21.12.2021; #187 vom 12.11.2022 und #192 vom 16.11.2022


    Aufgrund der Tatsache, daß der Gemeldete bereits mehrfach aufgrund dieses Verhaltens sanktioniert wurde, ist ein erhöhtes Strafmaß von 4 statt 2 Verwarnpunkten anzusetzen.



    Anhang

    Beitrag vom 29. Mai 2022
    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed:
    "Aber es ist ja mal wieder süß, wie sich CC in die Opferrolle manövriert. ^^"


    Kassab – Hirsch


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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Kerstin Siegmann vom 19. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "Beleidigung". Denkbar ist daher ein Verstoß, §8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG (alt) i.V.m. §11 Abs. 1 ebd. (Beleidigung). Nach Auffassung der Moderation ist die Bezeichnung als "blöd" zwar als abwertendes Werturteil anzusehen, allerdings ist sie nicht nach "Art, Ausmaß oder Häufigkeit" als spielbeherrschend anzusehen. Die getätigten Aussagen bewegen sich vollständig im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Beitrag kann nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 19. Mai 2022
    Dr. Kerstin Siegmann:
    "Na so blöd kann man ja doch gar nicht sein. Es gab noch nie die Regel, dass man ins Wahlregister musste, um bei einer Landtagswahl abzustimmen."


    Kassab – Hirsch


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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Manuela Kotting-Uhl vom 19. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Manuela Kotting-Uhl wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt. Dies erstreckt sich auch auf mögliche zukünftige Accounts.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß der Beitrag "schwer beleidigend und unverschämt" sei. Dies würde ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG (alt) i.V.m. §11 Abs. 1 ebd. (Beleidigung) darstellen. Die Moderation erkennt an, daß es sich bei der Bezeichnung als "Idioten" um eine Beleidigung handelt. Da keine Person direkt angesprochen wird und es sich um eine vergleichsweise harmlose Beleidigung handelt, kann diese nicht nach "Ausmaß" als spielbeherrschend angesehen werden. Bei Betrachtung des Kontext des Beitrags ist allerdings davon auszugehen, daß der Beitrag darauf abzielt, Empörung hervorzurufen. Neben der beleidigenden Komponente enthält der Beitrag zudem keinerlei Bezug zur vorausgehenden Diskussion und wird anschließend (mitunter) zum Diskussionsgegenstand. Dies erfüllt das Kriterium, daß der Beitrag der "Art" nach als spielbeherrschend anzusehen ist. Somit ist er auch nicht nach §11 Abs. 1 ModAdminG (alt) geschützt und daher sanktionswürdig. Er wird mit 2 Verwarnpunkten geahndet.


    Anhang

    Beitrag vom 19. Mai 2022
    Manuela Kotting-Uhl:
    "Wer hat hier denn schon wieder den Lockstoff für Idioten ausgebreitet?"


    Kassab – Hirsch


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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian Wildungen vom 24. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß der Beitrag eine „Beleidigung“ beinhalte. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG (alt) i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Nach Auffassung der Moderation ist die Bezeichnung als "gottverdammt" als schwere Beleidigung anzusehen, jedoch muß auch der Kontext der Aussage betrachtet werden. So wird der Gemeldete im Vorraus zum fraglichen Beitrag unnötig durch Breitenberger getrollt und provoziert. Dies entschuldigt zwar nicht die Beleidigung im Speziellen oder Beleidigungen im Generellen, allerdings hilft es das Gesagte einzuordnen. Die Moderation geht davon aus, daß die Aussage nicht gefallen wäre, wenn der Gemeldete nicht im Vorraus gereizt worden. Somit wäre eine Sanktionierung des Gemeldeten nicht rechtens, wenn gleichzeitig das mutwillige Provozieren, das zur fraglichen Beleidigung geführt hat, ungestraft bliebe. Daher kann die Aussage nicht nach Ausmaß als spielbeherrschend angesehen werden und der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 24. März 2022

    Christian Wildungen:

    "Breitenberger , Sie gottverdammtes Etwas, weder habe ich irgenwo Ja gebrüllt, noch sonst dergleichen! Tun Sie einfach das was Sie am liebsten tun und am besten können und das hat nichts mit Politik zutun, ,aber unterstellen Sie gottverdammt , anderen nicht irgend etwas jene nie getan oder gesagt haben! Halten Sie sich ein einfach aus meinen Threads raus, auf so etwas wie Sie kann ich dankend verzichten!"


    Habsburg – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Leonhard Breitenberger vom 8. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß der Beitrag „Rassismus“ beinhalte. Nach der Auffassung der Moderation ist dies nicht erkennbar, da sich die Reaktion augenscheinlich nicht auf eine Person(-engruppe), sondern eine Aussage bezieht. Somit ist der Beitrag auch nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 8. Mai 2022

    Leonhard Breitenberger:

    "<X"


    Habsburg – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian Wildungen vom 14. Mai hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es sich bei der Bezeichnung "fremdländischer Nichtsnutz" um eine „Beleidigung“ handle. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG (alt) i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Nach Auffassung der Moderation kann die Bezeichnung als "fremdländisch" nicht als sanktionswürdig angesehen werden, da es sich aufgrund des Namens des Angesprochenen um eine begründete Annahme des Gemeldeten handelt (unabhängig, ob diese Annahme nun tatsächlich der Wahrheit entspricht oder nicht). Die Bezeichnung als "Nichtsnutz" beinhaltet dagegen ein abwertendes Werturteil, das allerdings weder nach Art, noch nach Ausmaß nicht als spielbeherrschend angesehen werden kann. Eine Sanktionierung aufgrund dieser Bezeichnung wäre also nicht verhältnismäßig. Somit ist der Beitrag ist nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 14. Mai 2022
    Christian Wildungen:

    "Mein Vorname, Sie fremdkändischer Nichtsnutz, ist nicht Wladimir, was im übrigen "Friedendsbringer " bedeutet , sondern Christian. Aber für Sie immer noch "Herr Graf" oder einfach "Euer Erlaucht"!"


    Habsburg – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Alex Regenborn vom 5. Jänner 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "ModAdmin Gesetz Verstoß" Nach Auffassung der Moderation stellt diese Anmerkung keine ausreichende Begründung dar. Denkbar ist ein Verstoß nach §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG (Trennungsgebot). Da der Beitrag im "PREUẞ" verfaßt wurde, in dem seit jeher sowohl Beiträge mit SimOn-, als auch SimOff-Inhalt veröffentlicht werden, verstößt er nicht gegen das Trennungsgebot. Der Beitrag kann somit nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 5. Jänner 2022
    Alex Regenborn:
    " Was wird das eigentlich in NRW mit den ganzen Nachbarn von Carsten ( Harald F. Rache )? So viele Nachbarn hat doch kein Mensch.
    Aber mal ehrlich, was bringt das? ^^ "


    Habsburg – Hirsch


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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian Wildungen vom 3. April 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß der Beitrag eine „persönliche Beleidigung“ beinhalte. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG (alt) i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Zwar ist nach Auffassung der Moderation bei der Bezeichnung als "kleines grünes Etwas" eine abfällige Natur gegenüber Breitenberger erkennbar. Jedoch kann die Aussage nicht nach Art und Ausdrucksweise als spielbeherrschend angesehen werden. Somit ist der Beitrag nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 3. April 2022

    Christian Wildungen:

    "Was Sie kleines grünes Etwas, haben wir nun wieder angestellt. Lassen Sie noemale Menschen gefällig in Ruhe und tun Sie einfach das, was sie eh am liebsten tun!"


    Habsburg – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian Wildungen vom 21. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian Wildungen wird verwarnt und mit 6 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde "persönliche Beleidigung aufgrund der Sexualität Breitenbergers" als Begründung angegeben. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 4 ModAdminG (alt). Zur Bewertung der Aussage muß der Kontext in Betracht gezogen werden, in dem sie getätigt wurde. Dem Beitrag vorrausgehend, beschwert sich der angegriffene Leonhard Breitenberger, warum Wildungen seine "kranken Vorstellungen" teilen müsse und daß er genauso gut einen "Fetischclub" eröffnen könne. In diesem konkreten Zusammenhang kann die Beleidigung als "Widerling", sowie der Vorwurf von "kranken Vorstellungen" nicht dem Ausmaß nach als spielbeherrschend angesehen werden, da sie sich innerhalb des Ausmaßes bewegen, das durch vorangehende Beiträge gesetzt wurden. Nach Auffassung der Moderation hätte Breitenberger schon vor Abschicken des Beitrags erkennen können, daß etwas wie "Fetischclubs" für die Simulation und Teile der Spielerschaft hochgradig unangemessen ist und ablehnende Reaktionen hervorrufen würde.


    Jedoch muß der Kontext weiter als die direkte Reaktion auf eine Aussage gefaßt werden. Der Verweis Wildungens auf "Typ[en] wie Sie" - gemeint sind homosexuelle Personen - macht gleichermaßen §11 Abs. 2 ModAdminG (alt) für die Bewertung der Aussage relevant. Somit kann der Beitrag gleichermaßen auch als Abwertung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe aufgefaßt werden. So hat Wildungen in der Vergangenheit SimOn wie auch SimOff bereits mehrere homophobe oder Aussagen mit homophobem Unterton gegenüber Breitenberger geäußert. Entsprechend ist anzunehmen, daß der Vorwurf "widerliche und kranke Vorstellungen" mit allen zu teilen, auch schlicht die sexuelle Orientierung Breitenbergers mit einschließt. Dies kann als Abwertung von homosexuellen Personen im Generellen gesehen werden, wodurch §11 Abs. 2 ModAdminG (alt) greift. Somit ist der Beitrag sanktionswürdig.


    Aufgrund der Tatsache, daß Christian Wildungen wie oben beschrieben in der Vergangenheit bereits mehrfach durch homophobe Aussagen aufgefallen ist, ist ein erhöhtes Strafmaß von sechs statt zwei Strafpunkten anzusetzen.



    Anhang

    Beitrag vom 21. März 2022
    Christian Wildungen:
    "Das sagt nun ausgerechtneinTyp wie Sie! Breitenbach der einzige der seine wiederlichen und kranken Vorstellungen mit allen teilt sind doch Sie. Quatschen Sie Wiederling mich nie wieder voll!"


    Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Herbert Müller vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Herbert Müller wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "Sollte klar sein" Nach Auffassung der Moderation stellt diese Anmerkung keine ausreichende Begründung dar.

    Allerdings ist ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 2 ModAdminG (alt) i.V.m. §9 ebd. (Trolling) denkbar. Nach dem ModAdminG (alt) ist dies "das wiederholte Verfassen von noch nicht beleidigenden Beiträgen, die a) die Grundsätze der Simulation absichtlich ignorieren und verletzen, b) darauf abzielen, einen Mitspieler wiederholt zu verletzen, zu provozieren oder zu belästigen, oder c) darauf abzielen, Konflikte zwischen Mitspielern zu schüren. Isolierte humoristische Anspielungen und Äußerungen sind nicht als Trolling anzusehen; dies gilt nicht, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Häufigkeit den Simulationsfluss erheblich stören." Die Moderation sieht im Beitrag die provokative Natur des Beitrags gegenüber dem (ehemaligen) Mitspieler Carsten Müller (Satz 1; Punkt b) erfüllt. Diese ergibt sich insbesondere durch die stetige Wiederholung und Penetranz der Bezeichnung, auch als "Competenz-Rache" oder "Competenz-Harald" (Spielflußstörung durch Häufigkeit - Satz 2). Somit ist der gemeldete Beitrag sanktionswürdig und wird mit zwei Strafpunkten geahndet.



    Anhang

    Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Herbert Müller:
    "Hallo Competenz-Carsten."


    Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 19. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es sich bei der Bezeichnung "Gesocks" um eine „Beleidigung“ handle. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Nach Auffassung der Moderation handelt bei der Bezeichnung jedoch allenfalls um eine saloppe, leicht abfällige Ausdrucksweise und kann nicht nach Art und Ausdrucksweise als spielbeherrschend angesehen werden. Somit ist der Beitrag ist nicht sanktionswürdig.


    Anhang

    Beitrag vom 19. Mai 2022
    Christian Wildungen:
    "Wir müssen diesen linkslastigen Spinnern überhaupt nicht erklären, was intern ist, bleibt auch intern, ob es diesem Gesocks passt oder nicht."


    Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 16. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es der Beitrag „gewaltverherrlichend" und "verfassungsfeindlich“ sei. Nach Auffassung der Moderation ist jedoch kein Verstoß nach §8 Abs. 1 ModAdminG erkennbar. Die getätigte Äußerung bewegt sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und ist nicht sanktionswürdig.


    Anhang

    Kontextrelevanter Beitrag vom 16. Mai 2022
    Dr. Artem Petruk:
    "Verbot von Parteien, absolute Monarchie, Todesstrafe und Einschränkung der Meinungsfreiheit aber schon, oder was?"


    Gemeldeter Beitrag vom 16. Mai 2022
    Christian Wildungen:
    "Ja und was ist dabei?"


    Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 16. April 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es sich beim Beitrag um eine „Beleidigung“ handle. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Die Moderation erkennt an, daß Begriffe wie "Kasper", "Clown" und "Deutschlandhasser" als abwertend ausgelegt werden können. Allerdings können die Begriffe dem Ausmaß nach nicht als spielbeherrschend angesehen werden, wodurch sie nach §11 Abs. 1 ModAdminG als persönliches Werturteil geschützt sind. Der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.


    Anhang

    Beitrag vom 16. April
    Christian Wildungen:
    "Jeden vernünftigen Politiker auf den Posten, hätte so angeredet, Sie Herzinger sind und bleiben aber nur ein KASPER!

    Ein linkslastiges ... wie Sie soll froh sein wenn man ihn freundlich als Kasper betitelt.

    Sie lächerlicher Clown, selbstredent schicken auch wir Spione in unsere Auslandvertretungen.

    Aber bitte ,Gott erhalte ihnen ihren Kinderglauben. Von einem wie Ihnen kann man es ja auch nicht anders erwarten

    Erstens.S sie Kasper, sind es nicht meine Freunde, auch nicht meine Gesinnungsgenossen , zweitens, ist es mir Sch.. -egal wie dort der Aussenminister heißt. Jener ist nur subaltern, also unwichtig! Der Name stand dort nur als Synonym.

    Die genannten Herren, werden noch sinnbildlich gesehen, auf den Gräbern solcher Spinner wie Ihnen tanzen und selbstredet dabei lachen.

    Deutsche Interessen , SIe, ein ausgemachter Deutschland und Deutschenhasser, lächerlich, wenn Sie deutsche Interesen vertreten wollen ,dann treten Sie und ihre Spießgresellen ab von der polotischen Bühne und überlassen die Politik anständigen Deutschen!"


    Kassab – Hirsch


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 10. April hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    (3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.)

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es sich beim Beitrag um eine „Beleidigung“ handle. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Die Moderation erkennt an, daß es sich bei "Vollpfosten" in der Tat um eine Beleidigung handelt. Allerdings muß auch der Kontext betrachtet werden, in der sie geäußert wurde. So hat sich bereits im Vorfeld der Äußerung eine angespannte Situation aufgebaut. Dies entschuldigt zwar nicht die Äußerung dieser Beleidigung oder Beleidigungen im Generellen, hilft jedoch den Beitrag einzuordnen. Die Aussage ist somit nicht nach Art und Ausmaß als spielbeherrschend anzusehen und der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.


    Anhang

    Beitrag vom 8. April
    Christian Wildungen:
    "Wer, Sie linker Kasper, spricht hier von KINDERN; wer von GREISEN? Sie Vollpfosten! Ich hingegen sorach von gesunden kräftigen Menschen , mit hin Erwachsenen. Wenn Letztres ihr seligster wunsch ist, da sollte sich sicher ein Weg finden lassen."


    Klinkert – Hirsch