Beiträge von Isabelle Yersin



    Entwurf eines eines dreiundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Verbot von Konversionsverfahren)

    (Dreiundsechzigstes Strafrechtsänderungsgesetz)



    Vom 07. März 2021



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:





    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches



    Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



    1. § 184h wird wie folgt geändert:

    a) In Nr. 1 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

    b) Es wird eine Nr. 3 angefügt und wie folgt gefasst:

    "3. Konversionsverfahren

    pseudotherapeutischen Maßnahmen, die das Ziel einer Veränderung, Umpolung oder Unterdrückung der eigenen sexuellen oder geschlechtlichen Identität haben."

    2. Nach § 184k wird ein § 184l angefügt und wie folgt gefasst:



    "§ 184l

    Konversionsverfahren



    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben eine Konversionstherapie durchführt oder
    2. bei Personen eine Konversionstherapie durchführt, die sich nicht in freier Entscheidung für die Durchführung dieser Therapie entschlossen haben.

    (2) Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die ihre Schutzbefohlenen zu Konversionstherapien oder Maßnahmen mit dem selben Ziel nötigen, werden nach Maßgabe des § 171 bestraft.

    (3) Wer Konversionstherapien oder Maßnahmen mit dem selben Ziel bewirbt oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."





    Artikel 2

    Inkrafttreten



    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft in Kraft.




    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 07. März 2021


    Die Bunedspräsidentin

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    Entwurf eines Gesetzes zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs- sowie
    der Windenergie (Energiewende-2040-Gesetz – EWG 2040)




    EWG2040 (1).pdf



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 07. März 2021



    Die Bunedspräsidentin

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    Welche Unregelmäßigkeiten sind denn aufgetreten? Ich bitte um rasche Aufklärung!

    Dazu werden wir in Absprache mit unseren Juristen am morgigen Tage eine detaillierte Beschreibung des Sachverhaltes erstellen und anschließend der Öffentlichkeit - soweit möglich - zur Verfügung stellen.

    Das ist nicht hinnehmbar! Wer solch schwerwiegende Anschuldigungen tätigt, hat sich dann auch zu erklären. Sie behindern die Bildung einer neuen Regierung in diesen schweren Zeiten und ich verlange, dass Sie da jetzt Tempo machen. Es ist eine bodenlose Frechheit, wie Sie sich hier gerieren, Frau Yersin! Karten auf den Tisch, dann können wir fortfahren, ansonsten ist das bittere Machtpolitik und Kalkül einer fehlgeleiteten Person.

    Nehmen Sie sich zurück, Herr Abgeordneter. Auf Pöbeleien werde ich nicht eingehen.

    ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl an das Oberste Gericht und wünsche Ihnen für Ihre Amtszeit alles Gute. Ich bitte Sie nun, Ihre Ernennungsurkunde entgegenzunehmen und den Amtseid zu leisten.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    ernenne ich

    Herrn


    FELIX THÄLMANN


    unter Berufung in das Richterverhältnis

    zum Richter des Obersten Gerichts


    Berlin, den 07. März 2021


    Die Bundespräsidentin

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    Felix Thälmann


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    Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Bürgerinnen und Bürger,


    Ich darf Sie recht herzlich zur Pressekonferenz betreffend dem Ausgang der Kanzlerwahl begrüßen. Wie Sie sicherlich bemerkt haben, wurde der designierte Kanzler - ich muss das hier betonen - und seine mir vorgeschlagene Regierung bisher nicht ernannt.

    Dies mag Sie verwundern - kann ich nachvollziehen. Das Bundespräsidialamt ist der Ansicht, dass es bei der im Bundestag stattgefundenen Wahl zum Kanzler zu Unstimmigkeiten während des Wahlvorganges gekommen sein muss. In Absprache mit unseren Juristen erkennen wir ein eindeutiges Potential und analog dazu auch die Pflicht einen Organstreit gegen die Kanzlerwahl anzustreben. Bis zur Klärung des Sachverhaltes sehe ich mich in der Pflicht, die Ernennung des "designierten" Kanzlers Schneider und dessen Regierung zu unterlassen. Bis zur Klärung der juristischen Unstimmigkeiten bleibt die geschäftsführende Regierung weiterhin mit der Aufgabe, die Regierung geschäftsführend zu führen, betraut. Mir ist bewusst, dass diese wahrlich harsche Handlung bei einigen Leuten, speziell des Kanzlerkandidaten der Sozialdemokratischen Partei, zu emotionalen Verstimmungen führen wird. Dies ändert allerdings nichts an der Notwendigkeit dieser Amtshandlung. Kommt eine Person scheinbar unrechtmäßig in ein Staatstragendes Amt, ist dieser Umstand mit meiner Kontrollfunktion nicht zu vereinbaren.


    Für Nachfragen stehen wir ab sofort bereit. Ich bitte dennoch dahingehend um Verständnis, dass ich mich während eines laufenden Verfahrens (Die entsprechenden Schritte werden zeitnah in die Wege geleitet) zu den juristischen Feinheiten nicht äußern werde.


    Vielen Dank.

    Das was mich am meisten über das Verhalten der Bundespräsidentin stutzten lässt, ist nicht etwa der vollkommen aus der Luft gegriffene, parteiische und unsinnige Wahlvorschlag, sondern die offensichtlich mangelnde Selbstreflexion, die von unserem Staatsoberhaupt dabei ausgeht. Ich bin mir dessen bewusst, dass wir die Verantwortung für diese lange Regierungsbildung tragen, aber ich lasse mir nicht von einer Person, die noch keinen einzigen öffentlichen Auftritt absolviert hat und es nicht mal geschafft hat, Gesetze zu unterzeichnen, solche Vorwürfe machen. Das ist ein Auftreten, das ich so noch die von einem Bundespräsidenten gesehen habe und das in höchstem Maße skandalös ist.

    Ich möchte auf diesen Wortbeitrag gar nicht genauer eingehen, da er zum Großteil schlicht aus Unwahrheiten besteht und somit als Schwachsinn abzustempeln ist. Ich möchte jedoch die Chance nutzen, Ihren emotionalen Ausbruch zu verurteilen. Sollten Sie die Befürchtung haben, dass ich den Anforderungen für dieses Amt nicht gerecht werde und auch parteiisch agiere, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Ich vertraue da auf unseren Rechtsstaat. Kleiner Tipp: Bevor man sich mit einem Holzfloß auf den Ozean traut, sollte man sich bei seinen Recherchen ein Mindestmaß an Mühe geben.

    Für Transparenz zu sorgen, war eines meiner primären Versprechen. Deshalb könnte man doch die Protokolle unserer Gespräche veröffentlichen. Was halten Sie davon? :)

    Die Tolerierungsverhandlungen zwischen SDP und KonP auf der einen, und den Grünen auf der anderen Seite waren schon Freitag Abend abgeschlossen. Der Koalitionsvertrag ist auch so gut wie fertig, in zwei drei Punkten reden wir noch, alle anderen sind schon als fertiger Vertrag ausformuliert. Auch die Ministerienverteilung steht. Ich fühle mich hier auch ehrlich etwas übergangen von Ihnen, Frau Bundespräsidentin. Mit mir als Verhandlungsführer haben Sie nie geredet.

    Richtig, habe ich nicht. Ich habe mit den Parteivorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien gesprochen. Das wurde auch so seit Beginn kommuniziert. Wenn Ihr Parteivorsitzender nicht mit Ihnen kommuniziert, ist das bedauerlich, tangiert mich jedoch nicht. Keiner der an den Gesprächen beteiligten Personen hat mir mitgeteilt, dass sich die Verhandlungen in dem von Ihnen aufgeführten Stadium befinden - im Gegenteil. Mir wurden immer wieder neue Termine genannt. Erst war es der Freitag, an dem der Vertrag nach Aussagen des Kollegen Fürst bereits unterschrieben wurde als endgültiger Termin genannt. Am Freitag wurde dann auf den gestrigen Sonntag verwiesen. Ab diesem Zeitpunkt herrschte trotz meinen Bemühungen den Kontakt aufrecht zu erhalten, Funkstille. Ich verstehe also nicht wirklich, was Sie jetzt von mir erwarten. Auch Ihnen biete ich an, die Protokolle der Gespräche im Sinne der Transparenz der breiten Masse zugänglich zu machen.

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    Bundespräsidentin schlägt Bundestag Nils Neuheimer als Kanzler vor


    Am heutigen Abend schlug Bundespräsidentin Yersin dem Bundestag Nils Neuheimer als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland vor. Nach eigenen Angaben ist der Grund für die Nutzung des Initiativrechts die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen zwischen den verhandelnden Parteien und der Präsidentin. "Stillstand ist Gift. In durchaus emotionalen Gesprächen wurde versucht mir zu vermitteln, dass die verhandelnden Parteien nur noch bis Sonntag bräuchten - Vorangegangene Frist war Freitag. Beide Fristen sind verstrichen. Um erneut auf Die Dringlichkeit einer erfolgreichen und vor allem zeitnahen Regierungsbildung aufmerksam zu machen, sah ich mich dazu gezwungen, dem Bundestag einen Kandidaten für das Kanzleramt vorzuschlagen. Bei der Wahl des von mir vorgeschlagenen Kandidaten, habe ich mich am Wahlergebnis orientiert." - So Bundespräsidentin Yersin

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    Bundespräsidentin kontaktiert Parteivorsitzende der im Bundestag vertretenen Parteien


    Das Bundespräsidialamt gibt bekannt, dass die Bundespräsidentin, Isabelle Yersin, am frühen Abend des heutigen Tages die Parteivorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien um eine reelle Einschätzung des Sachverhalts im Bezug auf die Regierungsbildung im Bund bat. Sie erinnerte in ihrem Schreiben an die Pflicht der Parteien gegenüber des Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren wies die Präsidentin auf die Option einer Neuwahl hin.

    Aufgrund des Verlustes eines treuen vierbeinigen Begleiters, nehme ich mir eine Pause. Wie lang diese andauert, kann ich nicht sagen. Fakt ist, dass ich gerade wirklich keinen Kopf für die Sim habe. Ob man das hier versteht oder nicht, tangiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Natürlich weiß man bei der Anschaffung eines Hundes, dass die Zeit, die man zusammen verbringt sehr begrenzt ist. Als Mensch scheint man jedoch zu verdrängen, wie schwer der Abschied letzten Endes doch ist. Am meisten belastet mich der Umstand, dass tatsächlich Ich es war, der die Entscheidung für meinen wohl engsten Freund getroffen hat. Das hinterlässt eine ungeahnte Zerrissenheit in mir. Hab ich ihn erlöst oder getötet? Sogenannte Tierärzte scheinen sich eine derartige Entscheidung immer leicht zu machen. Frei nach dem Motto: "Ich weiß nicht wie man die vorliegende Erkrankung behandelt, quatschen wir einfach mal von erlösen." Der Patient kann sich ja nicht wehren. Kann nicht sagen ob er noch den Willen hat zu kämpfen, den Willen hat zu leben. Hunde sind toll. Sie unterscheiden nicht, nehmen das Gegenüber wie es ist und lassen sich zu 100% auf diese Partnerschaft ein - die Loyalität ist grenzenlos. Doch ob die schönen Momente im gemeinsamen Leben diesen Schmerz wirklich rechtfertigen, weiß ich nicht. In aktueller Verfassung, wäre meine Antwort vermutlich nein. Es ist hart.


    Sollten wichtige Dinge anfallen, darf sich mein Stellvertreter, der Bundesratspräsident, derer gern annehmen. Elias Jakob Lewerentz

    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    Das Amtsverhältnis

    des Bundesministers für Arbeit,

    Soziales und Familie


    JONATHAN SCHMIDT


    hat mit dem Zusammentritt des 5. Deutschen Bundestages

    am 23. Januar 2021 seine Beendigung gefunden.


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 24. Januar 2021



    Die Bundespräsidentin

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