Finde ich prinzipiell gut. Es gab aber im letzten Forum die Idee, das Grundgesetz an die Spielregeln anzupassen. Sollte dies erneut gewünscht sein, müsste man in diesem Paragraphen auch genauer definieren, ob der Bundestag was über eine GG-Änderung ändern kann und wenn ja was er ändern kann und was wirklich nur die Spielerschaft ändern kann.
Weiß ja nicht wie das gedacht war. Aber es wurde ja immer gesagt die Spielregeln stehen über dem GG, heißt, was in den Spielregeln steht überschreibt alle Gesetze.
Ändert ja nichts daran, dass wir das GG anpassen können.