IV/07 Entwurf eines Gesetzes zum Mindestlohngesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

  • 3 Tage

  • Herr Präsident,

    meine Damen und Herren,


    herzlichen Dank für die sehr schnelle Bearbeitung unseres Antrags.


    Der bundesweite Mindestlohn ist eine großartige Errungenschaft der Arbeitnehmer:innen und der Gewerkschaften. Er markiert einen Meilenstein in der Arbeitspolitik unseres Landes. Haben doch diverse Kräfte aus Politik und Zivilgesellschaft schon seit Jahren hat dafür gekämpft. Inzwischen ist er Realität. Das ist gut. Aber ist nach wie vor zu niedrig angesetzt.


    Der Mindestlohn ist erfolgreich. Er zeigt Wirkung! Studien und alle arbeitsmarktpolitischen Untersuchungen verweisen mehrheitlich darauf, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Lohnentwicklung insgesamt verbessert, die Ungleichheit in der Lohnentwicklung verringert und keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung hat. Gleichzeitig sind negative Effekte ausgeblieben. Doch wir wissen auch, der aktuelle Mindestlohn schützt noch immer nicht vor Altersarmut. Obwohl er grundsätzlich positiv zu bewerten ist, liegt er auch 5 Jahre nach seiner Einführung immer noch unterhalb der Niedriglohnschwelle. Rund 1,7 Millionen und damit mehr als 22,8% aller Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen verdienten im Jahr 2018 weniger als 11,40 Euro brutto je Arbeitsstunde und arbeiteten damit im Niedriglohnsektor. Der Mindestlohn liegt auch heute noch unterhalb dieser Grenze. Er führt Menschen also nicht aus der Armut. Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten, sind immer noch stark armutsgefährdet im Alltag und später im Alter. Seit der Deutschen Wiedervereinigung ist der Niedriglohnsektor um gut 60 Prozent gewachsen – in keinem anderen europäischen Land mit vergleichbarer Wirtschaftsleistung nimmt der Niedriglohnsektor ein solches Ausmaß an. Inzwischen haben einige Branchen ihr Geschäftsmodell auf niedrigen Löhnen aufgebaut. Besonders stark betroffen sind davon die ostdeutschen Bundesländer.


    Das größte Problem dabei ist, für zu viele Menschen ist dieser Niedriglohnsektor eine Sackgasse. Eine Studie hat das wissenschaftlich untersucht und folgende Ergebnisse zu Tage gebracht. Für die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten hat sich die Hoffnung eines Aufstiegs in besser bezahlte Tätigkeiten für die nicht erfüllt. Etwa 50 Prozent von ihnen verharrten auch vier Jahre nach Beginn des Beobachtungszeitraums noch im Niedriglohnsektor, jeder Zehnte wurde arbeitslos oder war nicht mehr am Arbeitsmarkt aktiv. Lediglich 27 Prozent gelang der Sprung über die Niedriglohnschwelle.


    Das kann uns nicht zufrieden stimmen. Der Mindestlohn muss deshalb bundesweit auf 13 Euro steigen. Bis dahin wird das Land Nordrhein-Westfalen mit gutem Beispiel voran gehen und den Mindestlohn für die eigenen Beschäftigten und öffentliche Aufträge auf 13 Euro anheben. Der Landesmindestlohn gilt für Jobs im Landesdienst, in Landesunternehmen und bei Zuwendungsempfängern des Landes. Im Haushalt haben wir dafür rund 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.


    Liebe Kolleg:innen,


    „Öffentliches Geld für gute Arbeit“. Was bedeutet dieser Slogan überhaupt?


    Gute Arbeit bedeutet, dass ein jeder und eine jede von seiner Arbeit leben kann.


    - 13,00 Euro bedeuten einen armutsfesten Lohn zu haben und nicht mit ALGII aufstocken zu müssen und zum Bittsteller zu werden.

    - 13,00 Euro bedeuten im Alter ohne Unterstützung des Staates leben zu können. Sprich, Schutz vor Altersarmut.

    - 13,00 Euro bedeuten Anerkennung für die geleistete Arbeit.

    - 13,00 Euro bedeuten frei und selbstbestimmt von seiner eigenen Arbeit leben zu können.


    13,00 Euro bedeuten das Mindeste, was wir in NRW garantieren wollen. In Zeiten von Corona, aber auch darüber hinaus, umso wichtiger. Wer den ganzen Laden hier am Laufen hält, der hat mehr als einen Minilohn verdient.


    Im Namen der Landesregierung bitte ich Sie um Zustimmung.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Präsident,

    Herr Friedländer,


    könnten sie mir erläutern wie die 40 Mio. zu Stande kommen?

    Das ist eine Kalkulation meines Hauses. Zum Vergleich, im Land Berlin werden für einen Landesmindestlohn von 12,50 Euro rund 17 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Angesichts der Tatsache, das wir eine umfassendere Landesverwaltung haben, erachte ich die Summe als realistisch.