Stimmen Sie dem Antrag TH 003/008 zu? 4
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Ja (2) 50%
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Nein (2) 50%
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Enthaltung (0) 0%
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zum Antrag TH003/008. Die Abstimmung dauert gemäß unserer Geschäftsordnung 3 Tage und endet somit am 25.11.2020 um 12:58.
Alles anzeigenFolgender Antrag wurde eingereicht:
... (siehe abgeänderten Antrag)
Hiermit eröffne ich die Debatte.
Die Debatte dauert 72 Stunden und endet 22.11.2020 um 08:40 Uhr.
Der Antragsteller hat das Wort.
Der Antrag wurde durch den Antragsteller folgendermaßen abgeändert:
Alles anzeigenHerr Präsident, ich beantrage den Antrag wie unten abzuändern.
Dritte Wahlperiode
Drucksache: TH005/XXX
G e s e t z e n t w u r fder Regierung und des Ministerpräsidenten Mijat Russ
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Forschung des Wasserstoffes im Freistaat Thüringen
A) Problem
Die Mobilität der Zukunft erfordert auch neue Antriebsmöglichkeiten. Die aktuell nachhaltigste Variante zum Antrieb von Pkws ist der noch wenig ausgereifte Wasserstoff. Um eine nachhaltige Verkehrswende erfolgreich erreichen zu können, wollen wir diese Form des Antriebes fördern und weiter erforschen.
B) Lösung
Der Landtag soll die Erforschung finanziell unterstützen, die Infrastruktur ist in Universitäten wie Jena bereits gegeben. Zudem sollen Unternehmen welche sich an dieser Erforschung oder an der praktischen Umsetzung beteiligen Steuerermäßigungen erhalten.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Den Universitäten, Fachholschulen und sonstigen öffentlichen höheren Bildungseinrichtigen stehen ein Pool von insgesamt 400.000€ zu Verfügung, die an verschiedene Projekte verteilt werden können. Für Unternehmen steht ein Pool von 150.000€ zu Verfügung, um Forschungen zi stärken.
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur
Förderung und Forschung des Wasserstoffes im Freistaat Thüringen
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(FörForWaG)
vom 16. 11. 2020
geändert am 22.11.2020
Artikel 1
Forschung
(1) Universitäten des Freistaates Thüringen können Förderungen zur Erforschung beantragen.
(2) Dafür steht ein Pool von 400.000€ zu Verfügung, welcher durch das Land an verschiedene Teilnehmer ausgezahlt werdem kann.
(3) Dafür müssen Diese überzeugende Konzepte für die Forschung entwickeln und einbringen, diese werden durch das Thüriger Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie das Ministerium für Umwelt, Verkehr und Energie und Bildung auf die Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit überprüft überprüft.
(4) Sollten im Laufe der Forschungen weitere Mittel benötigt werden, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Eine Obergrenze für die zu beantragende Summe ist nicht gegeben.
(5) Bei Überschreitung des Pools von 400.000€ muss der Landtag erneut befragt werden.
Artikel 2
Steuerermäßigungen
(1) Unternehmen des Freistaates können Förderungen für Fall (2), (3) und (4) verlangen. Hierfür gibt es vollständige Ermäßigung der Steuer im Fall 2 mit allen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten der Erforschung des Wasserstoffes. Im Fall 3 und 4 wird die jeweilige Umsatzsteuer um 50% für das Unternehmen gesenkt. Fall 5 setzt eine gleiche Prüfung wie in Artikel 1, Absatz 4 voraus. Dafür können Kostenübernahmen der Forschung beantragt werden, die in Übereinkunft der beiden Parteien getroffen werden. Ein Pool von 150.000€ steht dafür zu Verfügung.
(2) Das Unternehmen unterstützt die Forschung an einer der thüringischen Unternehmen (gilt auch für nicht thüringische Unternehmen).
(3) Das Unternehmen produziert Wasserstoffautos oder Teile dessen (gültig bis 2028).
(4) Das Unternehmen bietet Wasserstoff als Treibstoff an (gültig bis 2028).
(5) Das Unternehmen forscht selbst an der Entwicklung des Wasserstoffes.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.