Stimmen Sie dem Antrag zu? 13
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Ja (8) 62%
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Nein (4) 31%
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Enthaltung (1) 8%
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung in Drucksache XVI/03.
Die Abstimmung findet geheim statt und dauert zweiundsiebzig Stunden.
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A n t r a gdes Ministerpräsidenten
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Hiermit werden gem. Art. 49 BV, mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf acht festgelegt und wie folgt abgegrenzt:
1. Staatsministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Technologie
2. Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration
3. Staatsministerium für Unterricht, Kultus,Digitales, Forschung und Wissenschaft
4. Staatsministerium für Finanzen und Heimat
5. Staatsministerium für Arbeit und Soziales
6. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
7. Staatsministerium der Justiz
8. Staatsministerium für Umwelt, Verbraucherschutz, Energie, Verkehr, Bau und Wohnen
9. Staatsministerium für Familie