Stimmen Sie dem Gesetzesentwurf zu? 6
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Ja (6) 100%
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Nein (0) 0%
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Enthaltung (0) 0%
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die Abstimmung über den nachfolgenden Gesetzesentwurf.
Dauer: 2 Tage ab Veröffentlichung!
Alles anzeigenNiedersächsischer Landtag
Drs. III / 08
Hannover, 26. Oktober 2020
Antrag
der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Tom Schneider
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Niedersächsisches Gesetz zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen
A. Problem
Viele Jugendliche befinden sich mit einem Alter von 16 Jahren bereits in einer Ausbildung, zahlen Steuern und übernehmen Verantwortung. Gleichzeitig werden diese Jugendlichen aber vom Wahlrecht für den niedersächsischen Landtag ausgeschlossen. Dadurch können Sie ihren Interessen keinen Ausdruck verleihen und auch nicht über die Verwendung der von Ihnen gezahlten Steuergelder entscheiden. Sie werden auf diese Weise vom politischen Prozess ausgeschlossen und können nicht partizipieren. Doch gerade Jugendliche sollten wir für die Politik gewinnen, weil es um Ihre Zukunft geht und Sie am längsten mit den Konsequenzen heutiger Entscheidungen leben müssen.
B. Lösung
Das aktive Wahlalter für niedersächsische Landtagswahlen wird durch die Änderung der niedersächsischen Landesverfassung und durch die Änderung des niedersächsischen Wahlgesetzes auf 16 Jahre gesenkt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Pro Landtagswahl entstehen für die Durchführung der Wahl Mehrkosten von maximal 250.000 Euro, die aber teilweise vom Bund übernommen werden können.
Anlage 1