Hiermit eröffne ich nach §3 (2) der GO-BR die Kandidaturenphase für das Amt des 1. Stellvertretenden Bundesratspräsidenten.
Kandidaturen sind 72 Stunden lang möglich, oder bis sich mindestens ein Kandidat gefunden hat.
Jedes Mitglied des Bundesrates kann ein anderes Mitglied vorschlagen, der oder die Vorgeschlagene muss den Vorschlag annehmen.