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Drucksache V/010
Alles anzeigen19. August 2022
Gesetzentwurfdes Senats, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft, Energie und Umwelt
Entwurf eines Gesetzes über einen landesweiten Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg
A. ProblemSeit 2014 bezahlen die Unternehmen in Hamburg Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn von der Bundesregierung vorschrieben ist. Trotz des gesetzlichen Mindestlohns können einige Menschen immer noch nicht davon Leben und bei steigenden Preisen wird das Leben für viele Menschen noch teurer als zuvor. Deshalb schlägt der Senat einen landesweiten Mindestlohn vor.
B. Lösung
Wir sind der Ansicht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ausreicht und deswegen einen landesweiten Mindestlohn für hamburgische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg einzuführen. Der landesweite Mindestlohn liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn von der Bundesregierung. Der landesweite Mindestlohn schützt die Arbeitnehmer noch mehr vor Lohndumping durch Arbeitskräfte aus Niedriglohnländern.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine
Hamburg, den 19. August 2022
Die Abstimmung dauert zwei Tage und endet am 26.08.2022 um 22: