Gemeinsames Ministerialblatt


  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Bau

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    An die

    Investitions-, und Förderbank Niedersachsen



    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des

    niedersächsischen Natur-, und Kulturerbes sowie für die Sicherung der biologischen Vielfalt

    (Richtlinie „Landschaftswerte)



    Bezug: Erl. v. 2.12.2015 (Nds. Mbl. S. 1512) zuletzt geändert durch

    Erl. v. 17.12.2019 (Nds. Mbl. 2020 S. 27)



    Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 22.10.2020 wie folgt neu gefasst:


    1. Es wird folgender Bezug eingefügt: Erl. v. 21.10.2020

    2. In Nummer 5.2 wird der folgende neue dritte Absatz eingefügt:



    „Sollte im Zuge der COVID-19 Pandemie vorgesehene Eigen-, oder Drittmittel nicht aufgebracht werden können, darf, abweichend von Absatz 1 Satz 1, befristet bis zum 31.12.2020 bereits bewilligte Zuwendungen bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Nachhinein erhöht werden. Das Ziel dieser Förderung ist es, die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die aus ihr resultierenden wirtschaftlichen Nachwirkungen entgegenzutreten und entstandene Notlagen einzudämmen. Die, entsprechend dieses Erlasses, vollziehende Gewährung von erhöhten Zuwendungen setzt daraus resultierend voraus, dass ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang der wegfallenden Mittel mit der COVID-19-Pandemie vorhanden ist. Sollte der Abschluss von Projekten, aufgrund von fehlender Kofinanzierung durch Zuwendungsempfänger und Drittmittelgebern, welche durch Mindereinnahmen aus pandemiebedingten angeordneten Maßnahmen begründet sind, in ihrer Umsetzung nicht beendet werden können, soll durch diesen Bezugserlass eine Vollendung dieser Projekte ermöglicht werden.



    Hannover, den 21. Oktober 2020



    Hildebrandt

    Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Bau und Verkehr