[Gesetzesänderung] - (LBesG NRW) Änderung der Besoldungsgruppe von Grundschullehrenden

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Elfte Wahlperiode



    Antrag

    der Landesregierung (Ministerium für Schule, Kultur, Bildung und Wissenschaft) unter Minister Christian Lauer



    Drucksache XI/013



    Antrag zur Änderung der Besoldungsgruppe von Grundschullehrenden


    A. Problem

    Es fehlen über 1.440 Grundschullehrende in unserem Bundesland. Immer weniger Menschen entscheiden sich dafür den Weg des Grundschullehrenden einzuschlagen, das liegt einerseits an der Besoldung, andererseits an den fehlenden Aufstiegschancen an Grundschulen. Daher müssen wir den Beruf des Grundschullehrenden attraktiver gestalten.


    B. Lösung

    Wir ändern die Besoldungsgruppe von Grundschullehrenden von A12 (gehobener Dienst) auf A13 (höherer Dienst).

    Mit einem Ausgleich des Einstiegsgehaltes machen wir so den Beruf des Grundschullehrenden attraktiver, indem wir ihn in der Besoldungsgruppe auf die Gruppe anderer Lehrberufe anpassen.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Es wären mit Kosten von ca. 320.321.000€ (53.385 Grundschullehrende x Gehaltserhöhung von ca. 500€) jährlich verbunden




    Antrag zur Änderung der Besoldungsgruppe von Grundschullehrenden

    vom 01.06.2022


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag möge beschließen:


    1. Die Besoldungsgruppe von Grundschullehrenden wie folgt zu ändern:

    a) Lehrende mit der Befähigung der Lehramt Grundschule werden der Besoldungsstufe A13 zugeordnet und steigen in Stufe 5 der Besoldungstabelle ein.

    b) Rektoren einer Grundschule werden der Besoldungsstufe A14 zugeordnet.

    c) Rektoren einer großen Grundschule werden der Besoldungsstufe A15 zugeordnet.


    2. Entsprechende Anpassungen sind im folgenden Gesetzestext anzupassen und zu verankern:

    a) Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)

    b) Besonders in den folgenden § des LBesG NRW:

    • §24 Einstiegsämter
    • §27 Obergrenze für Beförderungsämter
    • §47 (Fn 14) Strukturzulage

  • Dr. Sascha Ende

    Hat den Titel des Themas von „[Gesetzesänderung] - Änderung der Besoldungsgruppe von Grundschullehrenden“ zu „[Gesetzesänderung] - (LBesG NRW) Änderung der Besoldungsgruppe von Grundschullehrenden“ geändert.