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Es wird ueber folgenden Antrag abgestimmt:
Alles anzeigenNiedersächsischer Landtag
Drs. III / 04
Hannover, 13. Oktober 2020
Antrag
der Abgeordneten Falk Hildebrandt, Dr. Theresa Klinkert, Tom Schneider, Dr. Helin Dağdelen, Dr. Constantin Nohlen, Charly Roth und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im niedersächsischen Landtag
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Gesetz zur Ergänzung des Europabezuges in Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung
A. Problem
Mit der Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes im Jahr 1992 hat der verfassungsändernde Gesetzgeber auf Bundesebene die europäische Integration garantiert. Seit dieser Änderung sind auch die Länder in das europäische Mehrebenensystem eingebettet. Diese Änderung wurde bisher vom Niedersächsischen Landtag nicht durch eine Verfassungsnovelle vollzogen. Die veränderte Stellung des Landes als solches in den europäischen Integrationsprozess ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vollzogen. Seit der Änderung von Artikel 23, Abs. 2 GG wirken die Länder über den Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Auch Niedersachsens Gestaltungsrolle innerhalb der EU mittels des Ausschuss der Regionen hat bedeutend zugenommen. Diese dadurch veränderte Rolle Niedersachsens wird bisher nicht in der Landesverfassung widergespiegelt. Selbiges gilt für die umfangreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Ein Großteil der Bundesländer hat mittlerweile ein Bekenntnis zur europäischen Integration in die Landesverfassung aufgenommen. Dies soll mittels dieses Gesetzesentwurfes nun auch im Land Niedersachsen erfolgen, welches durch seine zentrale Rolle in Europa von der grenzüberschreitende Zusammenarbeit stets profitiert hat.
B. Lösung
Zur Lösung des Problems wird Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung geändert.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Gesetz zur Ergänzung des Europabezuges in Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung
(Niedersächsische-Verfassung-Europabezugergänzungsgesetz - NVerfEuerg)
Artikel 1
Änderung der Niedersächsischen Landesverfassung
Artikel 1, Abs. 2 der Niedersächsischen Landesverfassung wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
2. Es werden die folgende Sätze 2 und 3 angefügt:
„Niedersachsen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, welches föderativen, demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundsätzen
wie auch dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen, wie auch deren Partizipation an europäischen Entscheidungen garantiert. Die
Zusammenarbeit mit anderen europäischen Regionen und grenzüberschreitende Kooperation ist vom Land zu unterstützen."
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Abstimmung dauert drei Tage bis zum 19. Oktober 2020 um 17:10 Uhr. Es wird eine 2/3-Mehrheit benoetigt.