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    Bundesministerium für Klimaschutz und Umwelt


    Verordnung über den Unabhängigen Expertenrat für Klimafragen


    Vom 06.01.2022


    Auf Grund des § 11 Abs. 5 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 18. Dezember 2019, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2021, verordnet die Bundesregierung:



    § 1

    Sitz


    Der Sitz des Unabhängigen Expertenrates für Klimafragen (Unabhängiger Expertenrat) ist in Berlin.




    § 2

    Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung


    (1) Die Mitglieder des Unabhängigen Expertenrates sind ehrenamtlich tätig.

    (2) Die Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung gem. § 11 Abs. 5 KSG wird vom Bundesministerium für Umwelt und Klimaschutz festgesetzt.

    (3) Den Mitgliedern des Unabhängigen Expertenrates sind die Kosten für die für sie anfallenden Reisen auf Antrag zurückzuerstatten. Erstattungsfähig sind die Kosten für

    1. die An- und Rückreise zum Sitz des Unabhängigen Expertenrates vom Wohnsitz des jeweiligen Mitgliedes;

    2. die An- und Rückreise zu Vorträgen, Messen und Veranstaltungen, in der die Mitglieder des Unabhängigen Expertenrates in ihrer Funktion als Mitglied desselben auftreten;

    3. die An- und Rückreise zu Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in den entsprechenden Ministerien.

    Soweit nicht anders geregelt finden die für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden Bestimmungen für die Erstattung von Reisekosten entsprechend Anwendung.



    § 3

    Organisation und Verschwiegenheitspflicht


    (1) Die Mitglieder des Unabhängigen Expertenrates haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben unabhängig zu erfüllen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.

    (2) Der Unabhängige Expertenrat organisiert sich selbstständig. Er hat sich so zu organisieren, dass er die ihm zugewiesenen Aufgaben vollumfänglich erledigen kann.

    (3) Der Unabhängige Expertenrat tagt mindestens einmal monatlich. Ist ein Mitglied bei einer ordentlichen Tagung verhindert, so ist dies im Vorfeld mitzuteilen. Die Tagungen des Unabhängigen Expertenrates können auch online abgehalten werden.

    (4) An den Tagungen des Expertenrates nehmen nur Mitglieder desselben Teil. Auf Antrag, der der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Unabhängigen Expertenrates bedarf, können weitere Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik an einzelnen Tagungen als beratende Mitglieder teilnehmen.

    (5) Die Mitglieder des Unabhängigen Expertenrats und die Angehörigen der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen und die vom Unabhängigen Expertenrat als vertraulich bezeichneten Beratungsunterlagen verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich auch auf Informationen, die dem Unabhängigen Expertenrat gegeben und als vertraulich bezeichnet werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für sachkundige Dritte, wenn diese an Veranstaltungen oder Sitzungen des Unabhängigen Expertenrats teilnehmen oder anderweitig Einblick in Beratungsunterlagen des Unabhängigen Expertenrats erhalten.



    § 4

    Geschäftsstelle


    (1) Die Geschäftsstelle nach § 11 Abs. 4 Satz 1 KSG unterstützt den Unabhängigen Expertenrat. Sie ist an die Weisungen des Vorsitzenden des Unabhängigen Expertenrates gebunden.

    (2) Die Geschäftsstelle des Unabhängigen Expertenrates wird beim Bundesumweltamt eingerichtet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin.



    § 5

    Inkrafttreten


    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.




    Berlin, den 06.01. Dezember 2022



    Die Bundeskanzlerin

    J a c h è r e - W e s s l e r


    Die Bundesministerin für Klimaschutz und Umwelt

    K o t t i n g - U h l


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    – Pressemitteilung



    IIIIIIIII Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen wird besetzt



    Die Bundesregierung hat die Besetzung des Unabhängigen Expertenrates für Klimafragen vorgenommen. Die Einrichtung des Unabhängigen Expertenrates für Klimafragen findet seine Rechtsgrundlage in § 11 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Der Expertenrat ist einerseits für die Prüfung der vom Bundesumweltamt veröffentlichten, sektorbezogenen Emissionsdaten, andererseits auch für die Erstellung von Stellungnahmen zu den Themen jährliche Jahresemissionsmenge, Fortschreibung des Klimaschutzplanes und Beschluss von Klimaschutzprogrammen zuständig. Bundesklimaministerin Kotting-Uhl und ihr parlamentarischer Staatssekretär Matthias Linner haben Gespräche mit einem ausgewählten Kreis von diversen führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geführt und der Bundesregierung eine Besetzung des Expertenrates vorgeschlagen, welche diese gebilligt hat. Der Expertenrat besteht aus führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Forscherinnen und Forschern aus den Bereichen Klimafolgenforschung, Erdsystemanalyse, Polit- und Umweltökonomie, Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung, Meeres- und Mikrobiologie sowie Energie und Verkehr.



    Besetzung des Unabhängigen Expertenrates für Klimafragen

    1. Herr Prof. Dr. Hans-Joachim Schellnhuber

    Klimaforscher (Schwerpunkt Klimafolgenforschung, Erdsystemanalyse)


    2. Frau Prof. Dr. Maja Göpel

    Politökonomin, Expertin für Nachhaltigkeitspolitik und Transformationsforschung, Hochschulprofessorin


    3. Herr Prof. Dr. Detlef Stammer

    Forscher im Bereich Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit, Professor der Universität Hamburg


    4. Frau Prof. Dr. Antje Boetius

    Meeresforscherin und Mikrobiologin, Forschung im Bereich Auswirkungen des Klimawandels auf Biogeochemie und Biodiversität des Arktischen Ozeans


    5. Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert

    Wirtschaftswissenschaftlerin, Leitung der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am DIW, Professorin an der Leuphana Universität Lüneburg



    Bundesministerin Kotting-Uhl gab hierzu folgendes Statement ab:


    "Mit dem heutigen Tage besetzen wir endlich den Expertenrat für Klimafragen. Und ich bin sehr froh, dass wir dabei so unfassbar kluge und engagierte Köpfe aus Wirtschaft und Wissenschaft mit an Board haben, welche uns in entsprechenden Fragen beratend zur Seite stehen werden. Bezüglich der Besetzung des Expertenrates gab es im Kabinett keinen Widerspruch:

    Mit Herrn Professor Schnellnhuber haben wir einen weltweit anerkannten und geschätzten Klimaforscher am Tisch. Zudem besetzen wir zwei der fünf Plätze mit Ökonomen. Professor Maja Göpel und Professor Claudia Kemfert, zwei weitere überaus renommierte Wissenschaftlerinnen, Politökonomen und Transformationsforscherinnen stehen dem Expertenrat zur Verfügung. Neben dem bereichert Professor Detlef Stammer den Kreis als Experte für Erdsystemforschung. Mein persönliches Highlight ist jedoch die Inanspruchnahme der Expertise von Frau Professor Antje Boetius als Meeresforscherin und Expertin in Sachen Biodiversität. Dem Expertenrat steht somit eine Expertin in einem Themenkomplex zur Verfügung, welches Klima-, Arten- und Meeresschutz umfasst. Eine konsequente Biodiversitätsstrategie leistet einen großen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und schützt uns zudem vor den Auswirkungen, wenn wir an die Überschwemmungen im vergangenen Jahr denken. Wir werden unsere Arbeit in diesem Themenkomplex fortsetzen und sind der festen Überzeugung, ein weitreichendes Konzept zu entwickeln."