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Alles anzeigenAntrag zur Einführung des Gesetzes zur Umstrukturierung des HVVs (HVV 2022)
Die Bürgerschaft möge, auf Antrag der Behörde für Inneres, Verkehr, Integration und Sport,
Folgendes beschließen:
Einführung des Gesetzes zur Umstrukturierung des HVVs (HVV 2022)
§ 1
Allgemeines
(1) Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) wird angewiesen seine Preisstruktur gemäß §2 umzugestalten
(2) Dazu zählen alle Verbindungen durch den HVV im Stadtgebiet
(3) Ausgenommen von (1) sind Verbindungen, welche nicht ausschließlich in der Freien und Hansestadt Hamburg stattfinden.
(4) Bei den in Art. 3 genannten Verbindungen gilt ab bzw. bis zum Erreichen der Stadtgrenze die in § 2 genannte Preisstuktur
(5) Die Auswertung des Projekts wird durch die Helmut-Schmidt-Universität Hamburg betreut. Die Universität wird dazu verpflichtet, zum 01.01.2023 , 01.01.2024 und 01.01.2025 einen ausführlichen Bericht zur Lage des HVVs zu erstellen.
§ 2
Preisstruktur
(1) Eine Einzelfahrt im HVV kostet, unabhängig von Dauer und Strecke, 1,00 Euro
(2) Eine Tageskarte für den HVV-Bereich kostet 2,00 Euro
(3) Eine Wochenkarte für den HVV-Bereich kostet 5,00 Euro
(4) Ein Monatskarte für den HVV-Bereich kostet 8,00 Euro
(5) Eine Jahreskarte für den HVV-Bereich kostet 40,00 Euro
(6) Die in Art 1 – 5 genannten Tickets sind in und an allen Verkaufstellen des HVVs zu erwerben.
(7) Die in Art. 1 – 5 genannten Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar.
(8) Kinder und Jugendliche nutzen, bis zum Erreichen des 17. Lebensjahrs, die Angebote des HVVs kostenlos
(9) SchülerInnen, Auszubildende und Studierende ab dem 17. Lebensjahr können die Angebote des HVVs ebenfalls kostenlos nutzen. Eine Bestätigung über die Art der Tätigkeit (Schülerausweis, Studierendenausweis oder ähnliches) gilt als Ticket und ist auf Verlangen vorzuzeigen.
(10) Personen mit Schwerbehinderten-Ausweis können die Angebote des HVVs kostenlos nutzen§ 3
finanzielle Rahmenbedingungen
(1) Für die eventuelle Einbußen an Einnahmen, sowie zur administrativen Gestaltung der Umstrukturierung stellt die Stadt Hamburg im ersten Jahr der Anwendung des Gesetzes dem HVV 100 Mio. Euro zur Verfügung
(2) Nach dem ersten Geschäftsjahr unter Anwendung der Umstrukturierung wird eine umfassende finanzielle Evaluation durch HVV mit Unterstützung der Helmut-Schmidt-Universität erfolgen.
(3) Nach der in Art. 2 beschriebenen finanziellen Evaluation, wird das Budget für die Folgejahre bestimmt
(4) Für Studienzwecke werden der Helmut-Schmidt-Universität einmalig eine Millionen Euro zu Verfügung gestellt.§ 4
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 01.02.2022 in Kraft.
Begründung: erfolgt mündlich
Kosten: 101 Mio. Euro im ersten Jahr der Anwendung, danach erfolgt eine finanzielle Evaluation
Inkrafttreten: 01. Februar 2022
Die Abstimmung dauert 48 h und endet am 9. Dezember 2021 um 08:15 Uhr.