[NRW VI|13] Debatte - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz im Landtag und zur Bekämpfung von Korruption im Landtag

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,

    hiermit eröffne ich die Debatte zum zitierten Antrag.

    Die Debatte endet in 72 Stunden, also am 19.04.2021 um 00:16 Uhr.


  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    das Verhindern von Korruption im Parlament ist für uns alle ein wichtiges Ziel. Politiker werden vom Volk für eine gewisse Zeit legitimiert und erhalten ihr Mandat um das Volk zu vertreten. Bei der Ausübung der Tätigkeit als Mandatar steht also die Arbeit für das Allgemeinwohl zweifelsohne im Mittelpunkt.


    In Ihrem Antrag heißt es wortwörtlich


    "Unzulässig sind entgeltliche Beratungstätigkeiten neben dem Mandat, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Interessenvertetung im Rahmen der Mandatsausübung stehen."


    Ich frage mich nur woran wir einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Mandat und entgeltlicher Beratungstätigkeit erkennbar machen wollen. Die Definition und die klare Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und unerlaubter Interessensvertretung durch den Missbrauch des Mandates lässt sich mir in Ihrem Antrag nicht erschließen.


    Ich bitte daher um eine klare Ablehnung des Antrages oder um eine genaue Definition zu einem vorliegenden Interessenskonflikt und damit um eine kurze Änderung.


    Vielen Dank.



    2 Mal editiert, zuletzt von Carsten Müller ()

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    die letzten Jahre und Monate gab es immer wieder Korruptions- und Lobbyaffären einiger weniger, die das Vertrauen in die gesamte Politik erschüttert haben. Einige Wenige, die ehrlich für ihre Wähler*innnen arbeitende Abgeordnete, wie wir es hoffentlich alle sind, schädigen. Das führt zu Politikverdrossenheit infolge eines Vertrauensverlusts. Dass das vertrauen in die Politik wichtig ist, ist hoffentlich allen klar. Nur mit einer verantwortungsvollen Politik, in die man vertrauen kann, lässt sich Demokratie leben. Doch wenn das Geld von Unternehmen mehr zählt, als die Wählerstimme, dann schadet das auch der Demokratie. Radikale Kräfte, die das Missvertrauen in die etablierten Parteien bestätigen und verstärken, haben so erst die Möglichkeit, stark zu werden. Und das müssen wir dringend verhindern.


    Dieser Gesetzentwurf ist sicherlich kein Allheilmittel gegen Korruption und unfairem Lobbyismus. Dieser Gesetzentwurf ist viel mehr ein Schritt in die richtige Richtung zu einem wirklich transparentem Landtag. Einem Landtag, der sich durch Spenden gar nicht erst beinflussen lässt, weil diese verboten werden. Abgeordnete haben ein mehr als ausreichendes Gehalt für ihre Arbeit im Landtag, von dem die meisten Bürger*innnen nur träumen könnn. Da braucht es keine zusätzlichen Spenden, die die Unabhängigkeit der Abgeordneten gefährdet. Gleichzeitig macht dieser Entwurf auch einen Versuch, den Landtag transparenter zu machen. So müssen Gesellschaftsanteile bekannt gegeben werden, sofern sie wirklich groß sind. All das kann dabei helfen, das Vertrauen der Bürger*innen zurückgewinnen.


    Zuletzt möchte ich noch auf die Wortmeldung vom Kollegen Müller zurückkommen. Der Zusammenhang besteht in Verbindung mit dem Gesetzgebungsprozess und der allgemeinen Ausübung des Mandats. Wenn Abgeordnete ihre Position und Kenntnisse als Mandatsträger nutzen und entgeltliche Beratungstätigkeiten übernehmen, ist die Mandatsausübung und die Nebentätigkeit nicht mehr eindeutig zu unterscheiden.


    Um für mehr Transparenz in diesem Landtag zu sorgen, bitte ich daher um Zustimmung.


    Vielen Dank!

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich halte den Entwurf für absolut berechtigt. Ich bitte Sie mich nicht falsch zu verstehen. Ich würde mir nur eine ausführlichere Erläuterung des Passus wünschen.