Stimmen Sie dem Antrag zu? 13
-
Ja (3) 23%
-
Nein (4) 31%
-
Enthaltung (6) 46%
Abstimmung über Drucksache VI/006
Die Abstimmung dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Jonas Wolf und der Fraktion der Konservativen Partei
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reservistengesetzes
A. Problem und Ziel
Derzeit gilt nach §4 des Reservistengesetzes ein Höchstalter für den Reservewehrdienst. Gerade während der COVID-19-Pandemie erwies sich diese Regelung als ein Hindernis. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die sich für einen Reservewehrdienst melden wollten, weil sie etwa als Lungenfacharzt direkt bei der Bekämpfung der Pandemie in der Truppe helfen wollten, konnten aufgrund ihres Alters nicht berücksichtigt werden. Bereits jetzt wird vor jedem Reservewehrdienst eine medizinische Tauglichkeitsüberprüfung durchgeführt. Es ist daher nicht ersichtlich, warum eine Altersgrenze für den Reservewehrdienst gelten soll. Gerade in Ausnahmefällen wie der COVID-19-Pandemie sollte hier ein deutlich flexibleres Regelungsinstrument gefunden werden.
B. Lösung
§4 des Reservistengesetzes wird entsprechend abgeändert, sodass eine altersbedingte Höchstgrenze künftig bei Reservewehrdienstleistenden entfällt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Jonas Wolf und Fraktion
Begründung
Es wird auf die Beschreibung des Problems verwiesen. Eine Neuregelung des Reservistengesetzes ist zwingend geboten, um ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten gewährleisten zu können, die beispielsweise in der Pandemie helfen wollen. Es kann nicht sein, dass durch eine starre und unverhältnismäßige Altersbegrenzung Menschen von ehrenamtlichen Gesellschaftsdiensten abgehalten werden oder ihnen verwehrt bleibt, sie in einem ihnen bekannten Kontext ableisten zu können. Es kann keine Alternative für ehemalige Soldatinnen und Soldaten sein, ihren ehrenamtlichen Dienst nicht in der Truppe absolvieren zu dürfen, wenn sie körperlich dazu absolut im Stande wären. Daher ist eine Abschaffung der Altersgrenze für Reservewehrdienstleistende dringend geboten.