DEBATTE V/012 | Entwurf eines zweiundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE V/012

    Wir kommen zur Debatte. Sie dauert drei Tage.

  • Frau Präsidentin,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich weiß, dass die Debattenzeit hier längst abgelaufen ist; dennoch möchte ich die Zeit der noch nicht eingetretenen Debattenschließung nutzen, um zu dem Antrag kurz Stellung zu nehmen.


    Dem Schweigen der Mitglieder dieses Hauses kann ich entnehmen, dass kein großer Widerspruch zu diesem Antrag vorliegt. Und das ist auch gut so. Opfer von Sexualdelikten wird seitens der Täter meistens mit dem Tod gedroht, sollten sie das Geschehene verraten. Ein typisches Muster vor allem beim Kindesmissbrauch. Die Tat wird zwischen Täter und Opfer meist als ein verbindendes Geheimes angesehen. Opfer von Sexualdelikten sind so eingeschüchtert und gehemmt, dass sie dieses Geheimnis auch Jahrzehnte noch mit sich herumtragen.


    Nach Jahren oder Jahrzehnten trauen sich die Opfer dann, über das Erlebte zu sprechen, doch meistens sind die Taten nach all diesen Jahren bereits verjährt. Die Täter gehen straffrei aus, während die Opfer ihr Leben lang in psychotherapeutischer Behandlung bleiben müssen. An dieser Stelle möchte ich einmal meinen Dank an die ganzen Beratungsstellen in Deutschland aussprechen. Diese, Ihre Arbeit ist enorm wichtig und wird gebraucht. Auch mit Blick auf die Corona-Pandemie können wir davon ausgehen, dass innerfamiliäre Gewalt - und darunter auch Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung - zugenommen hat und zunehmen wird.


    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    im Namen meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung für diesen Antrag.


    Herzlichen Dank.

  • Elke Kanis

    Hat das Thema geschlossen