GROSSE ANFRAGE V/005 | Corona-Impfstoff und Atomwaffenverbotsvertrag

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    GROSSE ANFRAGE AN DIE BUNDESREGIERUNG DRUCKSACHE V/005

    Die Anfrage des Kollegen Jan Friedländer ist durch die Bundesregierung innerhalb von 5 Tagen zu beantworten.

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    Deutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drs. V/005



    Antwort des Bundesministers des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    auf die an ihn gerichteten Fragen der GROßEN ANFRAGE "Corona-Impfstoff und Atomwaffenverbotsvertrag"

    der Fraktion der Vorwärts! - Die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer



    Corona-Impfstoff und Atomwaffenverbotsvertrag

    Anlage 1

    Corona-Impfstoff und Atomwaffenverbotsvertrag



    Wir fragen den Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:


    2. Wie steht die Bundesregierung zur „Nuklearen Teilhabe“?

    Die Bundesregierung sieht angesichts der nuklearen Bedrohung von Diktaturen wie z.B. Nordkorea oder Saudi-Arabien die Notwendigkeit zur Nuklearen Teilhabe.


    2.1. Hat die Bundesregierung den Atomwaffenverbotsvertrag inzwischen unterzeichnet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

    Die Bundesregierung hat den Atomwaffenverbotsvertrag bisher weder unterzeichnet, noch ratifiziert. Wir sehen es, wie bereits unter 2. beantwortet, im Moment als notwendig an, angesichts der nuklearen Bedrohung durch Diktaturen wie Nordkorea oder Saudi-Arabien an der nuklearen Teilhabe festzuhalten.


    2.2. Wenn 2.1. verneint wird: Ist der Atomwaffenverbotsvertrag für die Bundesregierung ein wichtiges Instrument zur weltweiten atomaren Abrüstung?

    Der Atomwaffenverbotsvertrag kann aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich ein wichtiges Instrument zur weltweiten atomaren Abrüstung sein. Angesichts der Tatsache, dass diesen Vertrag aber bisher nur rund 50 Staaten unterzeichnet und nur 122 Staaten ratifiziert haben, und unter den Nicht-ratifizierenden Staaten Diktaturen sind, von denen eine nukleare Bedrohung ausgeht, erachten wir den Atomwaffenverbotsvertrag momentan als nicht effektiv genug an, um die nukleare Sicherheit durch atomare Abrüstung zu gewährleisten. Dies kann sich natürlich in der Zukunft ändern.


    2.3. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung bisher zur weltweiten Atomaren Abrüstung?

    Die Bundesregierung hält am von Deutschland unterzeichneten und ratifizierten Atomwaffensperrvertrag fest und verzichtet auf ein eigenes Atomwaffenprogramm. Zudem macht die Bundesregierung die weitere Nukleare Teilhabe permanent von der Bedingung abhängig, dass die NATO-Staaten mit Atomwaffen, die Deutschland die nukleare Teilhabe ermöglichen, ebenfalls am Atomwaffensperrvertrag festhalten. Der Atomwaffensperrvertrag wurde nämlich von allen NATO-Staaten unterzeichnet und ratifiziert, die Atomwaffen besitzen.



    Berlin, den 27. Januar 2021
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    Tom Schneider
    Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung



    Berlin, den 27. Januar 2021

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    Tom Schneider
    Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drucksache V/005


    Antwort

    der Bundesministerin für Gesundheit



    auf die große Anfrage auf Drs. V/005


    Anlage 1


    Corona-Impfstoff und Atomwaffenverbotsvertrag


    Die Bundesministerin beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Wie ist der aktuelle Stand der Impfungen in Deutschland?

    Mit Stand heute 10 Uhr, haben wir 1.855.457 Erstimpfungen und 461.701 Zweitimpfungen. in den letzten 7 Tagen haben wir durchschnittlich 116.503 Impfungen am Tag gehabt.

    1.1. Sind wir noch im vorgesehenen Zeitplan?

    Der vorgesehene und gewünschte Zeitplan ist nicht eingehalten worden.


    1.2. Gibt es Lieferengpässe beim Impfstoff und wenn ja, warum?

    Ja die gibt es, großer Punkt dabei ist die große Nachfrage weltweit und interne Probleme bei den zuständigen Herstellern.


    1.3. Warum hat die Bundesregierung den Bundestag hinsichtlich der Frage der Impfstoffbestellung und der Impfstoffverträge nicht umfassend schriftlich oder mündlich, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichtet und somit mehr Transparenz hergestellt?

    Das Gesundheitsministerium ist in der aktuellen Lage eines der meist-arbeitenden. Die gewünschte Transparenz einiger ist mit der verfügbaren Zeit nicht vereinbar. Jedoch gibt es dafür ausreichend andere Quellen die wichtige Informationen preisgeben.

    1.4. Welchen grundsätzlichen Standpunkt nimmt die Bundesregierung in Bezug auf die Verteilung des Impfstoffs innerhalb der EU ein?

    Wir haben eine Verantwortung gegenüber allen Europäern und nicht nur den in Deutschland lebenden. Wir setzen uns aber ausreichend dafür ein, dass wir die Pandemie selber auch bestmöglich überstehen.

    1.5. Wann wurde die dort vertretene deutsche Regierungsposition jeweils im sog. „Corona-Kabinett“ beschlossen? Wenn dies nicht im sog. „Corona-Kabinett“ beschlossen wurde, wer hat es dann wann jeweils entschieden?

    Dies ist eine Entscheidung des Bundesministeriums gewesen, mit Rücksicht auf alle bekannten Umstände und Merkmale.

    1.6. Kann der Zeitplan, sofern derzeit gefährdet, überhaupt noch eingehalten werden?

    Der gewünschte Zeitplan von Beginn ist nicht mehr einzuhalten. Jedoch sind wir viel weiter als man zu Beginn der Pandemie dachte.


    1.7. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge Einiger, für bereits geimpfte Bundesbürger:innen, die Aussetzung der Grundrechte, welche im Zusammenhang mit dem notwenigen Lockdown eingeschränkt wurden, wieder rückgängig zu machen?

    Dieser Punkt wird sehr sorgfältig geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daran nicht gearbeitet worden und auch keine Umsetzung geplant.




    Die Bundesministerin Elke Kanis



    Bemerkungen

    [optional]


  • Vielen Dank Frau Ministerin,


    ich habe zwei Nachfragen. Sie sagten, der Zeitplan können nicht mehr eingehalten werden und haben von Engpässen gesprochen. Diese Umstand hat sich in den letzten Wochen abgezeichnet. Was hat die Bundesregierung unternommen, um dem entgegen zu wirken?


    Zu 1.7 wüsste ich gerne den Standpunkt der Bundesregierung. Schließen Sie eine Bevorzugung von bereits geimpften Bundesbürgern aus, ja oder nein? Es ging um die Einschätzung dieser Vorschläge, nicht ob schon daran gearbeitet wird.

  • Die Bundesregierung hat mit den betreffenden Herstellern gesprochen und gefordert das diese Engpässe zügig beseitigt werden um die zugesicherten Verträge einzuhalten.


    Wir schließen Vorteile für geimpfte aus ja, aber man muss prüfen ob es möglich ist geimpfte Personen in gewissen Lebenslagen wieder schneller Normalität zu geben, da die Grundlage der Einschränkungen meist die Ansteckungsgefahr ist, ist diese nachweislich nicht mehr hoch oder verschwindend, haben wir keine Grundlage mehr diese geimpften Menschen mit Einschränkungen zu belasten. Das ist keine Bevorzugung, es ist das verschwinden unserer Grundlage für Einschränkungen. Daher appellieren wir an die Bürger, jeder der die Möglichkeit hat und nicht aus driftigen Gründen eine Impfung ablehnen muss, sollte diese Chance wahrnehmen.

  • Die Bundesregierung hat mit den betreffenden Herstellern gesprochen und gefordert das diese Engpässe zügig beseitigt werden um die zugesicherten Verträge einzuhalten.


    Wir schließen Vorteile für geimpfte aus ja, aber man muss prüfen ob es möglich ist geimpfte Personen in gewissen Lebenslagen wieder schneller Normalität zu geben, da die Grundlage der Einschränkungen meist die Ansteckungsgefahr ist, ist diese nachweislich nicht mehr hoch oder verschwindend, haben wir keine Grundlage mehr diese geimpften Menschen mit Einschränkungen zu belasten. Das ist keine Bevorzugung, es ist das verschwinden unserer Grundlage für Einschränkungen. Daher appellieren wir an die Bürger, jeder der die Möglichkeit hat und nicht aus driftigen Gründen eine Impfung ablehnen muss, sollte diese Chance wahrnehmen.

    Frau Ministerin,


    es tut mir leid, aber damit widersprechen Sie sich ja selbst. Auf der einen Seite sagen Sie, dass Sie Vorteile ausschließen, wollen dann aber geimpften Bundesbürgern doch die Einschränkungen minimieren, was de facto dann eben genau das wäre: eine Bevorzugung. Also wird es für für diese Personengruppe keinen Lockdown mehr geben?

  • Die Einschränkungen haben als rechtliche Grundlage nur den persönlichen und Fremdschutz. Ist es nachweisbar das geimpfte weder sich selbst noch andere anstecken können, ist die rechtliche Grundlage verfallen. Dann ginge es um die Rückführung zur Normalität, aber keine Bevorzugung.


    Zum jetzigen Wissensstand ist es aber so, das selbst geimpfte noch andere anstecken können, nur selbst nicht mehr erkranken. Daher ist das sowieso aktuell nicht von Belang und es wird keine Lockerungen für geimpfte geben. Ist jetzt klar was gemeint ist Herr Friedländer?