Beiträge von Emilia von Lotterleben

    Werden Sie, um mit konkreten Taten Ihre Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, beispielsweise auf Ihr Bundestagsmandat verzichten, damit dies wieder von der SDP besetzt werden kann, der Partei, für die Sie, und mit deren Programm Sie kandidiert haben? Oder werden Sie das Mandat behalten, um damit für das Programm einzutreten, dass weder Sie noch der Wähler kannte, als Sie kandidierten?


    Oder anders ausgedrückt: Welche konkreten Taten planen Sie konkret, um Ihre Glaub- und Vertrauenswürdigkeit wiederherzustellen?

    Leider sogte der Puppenspieler Otto W. für einen Eklat als jener als Entree fragte"Seid iht alle da?" und der Saal mit "Ja " antwortete, worauf W. ein lapidares "Aber nicht mehr lange " folgen liess

    Plot Twist des Jahrhunderts :thumbup::D

    Der größere Plottwist war, dass er eigentlich nur meinte, dass er seine Großmutter, Frau Hildegard Schalubbke, nach der Vorstellung wieder mit nach Hause nimmt.^^

    Hier gibt es also viele Ansatzpunkte abseits eines Verbotes, wo der Staat eingreifen kann, um Abtreibungen zu verhindern. Stärkung von allein erziehenden Müttern, flächendeckender Ausbau von kostenlosen Krippen- und KiTa-Plätzen, Kindergrundsicherung, und notfalls auch der Ausbau von Angeboten für Anonyme Geburten (Babyklappe).


    Auch eine gesunde Bildungsarbeit im Sexualkundebereich und Aufklärung über Verhütungsmittel. Ich bin gespannt, ob die BU tatsächlich kein Verbot möchte, aber Alternativen gäbe es alle mal.

    Tatsächlich war der Plan für dieses Projekt schon länger in der Entwicklung, sogar zu Zeiten, als ich noch Mitglied der SDP war.


    Da drängt sich mir die Frage auf, inwieweit Ihr eskalatives öffentliches Verhalten bewusst einen Streit mit der SDP provozieren wollten? Auch drängt sich mir die Frage auf, warum Sie, wenn dieser Plan schon länger besteht, vor wenigen Wochen noch einen aussichtsreichen dritten Listenplatz der SDP angenommen haben, und über diesen in den Bundestag eingezogen sind - ein Mandat eingenommen haben, auf dem Sie jetzt beharren. Jetzt ohne Ihnen dies wirklich vorwerfen zu wollen - der Eindruck kann schon entstehen, dass Sie sich hier bewusst ein Bundestagsmandat der SDP erschlichen haben.


    Meines Erachtens nach haben SIe sich hier in eine Lose-Lose-Situation begeben - entweder, Sie haben Ihre politischen Partner niederträchtig zu Ihren eigenen Zwecken hintergangen, was bedeuten würde, dass kein potentieller zukünftiger Partner Ihnen irgendwie vertrauen könnte. Oder aber Sie waren nicht clever genug die folgen Ihres handelns, zwei Wochen in die Zukunft vorauszuschauen. In jenem Fall kann man Ihnen nicht nur nicht vertrauen, nein, die fehlende Weitsicht hätte auch potenziell katastrophale Folgen für dieses Land, wenn Sie in eine politische Entscheidungsposition kommen.


    Also, Frau Ivanova, was ist es, Niedertracht, oder Dummheit?

    Nach meinem Verständnis, und jetzt ohne das tatsächliche Urteil nachzulesen, Frau Koslowska wird da sicher bessere Einblicke geben können, geht es darum, dass bei der Bundestagswahl das Mandat an die Person gekoppelt wird, bei der Landtagswahl hingegen mit der Partei. Bei der Bundestagswahl liegt ja jeweils eine tatsächliche Liste an Personen vor, die in den Bundestag einziehen, bei den Landtagswahlen hingegen nicht. Hier liegt lediglich die Kandidatur der Partei selbst vor. Deswegen wird bei der Landtagswahl eine Partei gewählt, bei der Bundestagswahl hingegen eine Person.


    Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.

    Ich verweise Sie auf das Urteil des Obersten Gerichts in Bezug auf die Beibehaltung bzw. Abgabe von Landtagsmandaten. Handelt es sich hierbei nicht um denselben Fall, Frau Ivanova? Sie behalten im Bundestag immerhin ein Mandat, das der Liste der Sozialdemokratischen Partei zusteht, denn Sie wurden nicht direkt gewählt.

    Unabhängig von der rechtlichen Sachlage stellt sich auch die Frage, wie das den Wählerinnen und Wählern der SDP gegenüber moralisch vertretbar sein soll.

    Nach der herrschenden Meinung ist ein Beibehalt des Mandates durch Frau Ivanova rechtlich unproblematisch. Es werden über die Zweitstimme Wahllisten und nicht Parteien gewählt, was auch dadurch deutlich wird, dass theoretisch auch Parteifremde auf der Liste einer Partei kandidieren können. Zudem sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen, haben das freie Mandat - das auch die Freiheit, sich einer Fraktion anzuschließen oder nicht umfasst - und sind nicht an Weisungen durch Parteien oder sonst wen gebunden, Art. 38 GG. Entsprechend ist Frau Ivanova über die Wahlliste gewählte, demokratisch legitimierte Bundestagsabgeordnete, deren Mandatsverhältnis durch diesen Umstand nicht berührt wird.

    Von welcher "herrschenden" Meinung sprechen Sie? Wenn dem so wäre, wie Sie behaupten, worin liegt dann der Unterschied zur rechtlichen Regelung bezüglich der Abgabe von Landtagsmandaten? Auf Landesebene verhält es sich genau gleich wie auf Bundesebene, was die Aufstellung von Listen, die Mandatsfreiheit und alle sonstigen Dinge betrifft, die Sie hier aufzählen.

    Glauben Sie, es ist falsch, dass Frau Ivanova in Bayern gezwungen war, ihr Mandat abzugeben?

    Es ist tatsächlich etabliert, dass das behalten eines Bundestagsmandates im Falle eines Parteiwechsel möglich und rechtens ist. Landtagsmandate hingegen haben hier vor dem vDGB einen etwas anderen Rechtsrahmen.