[TH XV / DS 006] Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Hebammenversorgung

  • Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

    Werte Mitglieder des Landtages,


    Folgender Antrag der Landesregierung ist beim Präsidium eingegangen und wird zur Debatte gestellt.



    Die Debatte dauert 72h.


    Das Wort hat die Ministerin Frau Gudrun Baehrens .

  • Herr Präsident,


    Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung Schwangerer, junger Mütter sowie Neugeborener. Die Mehrheit der Mütter ist zufrieden mit der Versorgung während der Geburt. Gleichzeitig bestehen Anzeichen dafür, dass sich diese Situation ändert. Die Zahl der im Kreißsaal unterversorgten Frauen steigt genauso wie die Zahl der Alleingeburten. Insbesondere im ländlichen Raum zeigt sich, dass die Versorgungssicherheit der Schwangeren zunehmend gefährdet ist. Das klare Ziel der amtierenden Landesregierung ist die Unterstützung, die Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. Durch das Gesetz zur Stärkung der Hebammenversorgung wird ein umfangreiches Programm zur finanziellen Förderung der flächendeckenden Geburtshilfe im Land auf den Weg gebracht. Die Landesregierung wird die Landkreise und kreisfreien Städte mittels dieses Gesetzes bei Maßnahmen und bei Projekten, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung stärken, unterstützen, damit eine verlässliche Geburtshilfe im ganzen Freistaat gewährleistet ist. Vergleichbare Vorhaben haben sich bereits in anderen Bundesländern bewährt. Vielen Dank!