Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir kommen zum Gesetzesentwurf der Landesregierung.
Der Gesetzesentwurf lautet: Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit im Landtag des Freistaates Thüringen
Die Debatte ist für 72 Stunden geöffnet.
Nun hat der Minister für Inneres & Justiz das Wort.
Herr Goldhammer, Sie dürfen.
Alles anzeigenVierzehnte Wahlperiode
Drucksache: TH014/XXX
G e s e t z e n t w u r fder Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Justiz
Entwurf eines Gesetzes zur Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit im Landtag des Freistaates Thüringen
A) Problem
Alle Abgeordneten des Landesparlamentes sind nur ihrem Gewissen und dem Willen des Volkes verpflichtet. Der außer Kontrolle geratene Kapitalismus und gewinngierige Konzerne haben jedoch schon lange Strukturen errichtet, um mittels großzügigen Lobbyismus ihre Interessen - vor denen der Bürger*innen - in den Parlamenten durchzusetzen oder zu erkaufen. Die Bürger*innen verdienen Transparenz darüber, welche Interessengruppen sich um einzelne Abgeordnete bemühen.
B) Lösung
Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet alle Abgeordneten zu einem jährlichen Nebeneinkuftsbericht. zusätzlich sind Einzelspenden in großer Höhe oder entsprechende Sachzuwendungen innerhalb einer Woche anzuzeigen. Unentgeltliche Nebentätigkeiten sind optional anzuzeigen. Die Transparenzinformationen gehen an eine Sonderstelle im Justizministerium, welche diese in regelmäßigen Abständen in Internet für alle Bürger*innen öffentlich einsehbar zugänglich macht.
C) Alternativen
Grundsätzlich bestünde ebenfalls die Möglichkeit eines Verbots für lobbyistische Zuwendungen und Nebeneinkünfte ab einer bestimmten Höhe. Zunächst soll eine transparente Sichtbarmachung jedoch als ersten Schritt ausreichen.
D) Kosten
Ca. 2.000.000 Euro
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A n l a g e 1