DEBATTE | XIV/017: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Arbeitszentren, sowie zur Verbesserung der Integration

  • Für das, dass Sie so vehement behauptet haben, "die Linken" würden Ihre Anträge nicht lesen, ist es ja schon reichlich belustigend, dass Sie offenbar die Geschäftsordnung noch gar nie gelesen haben, Herr "Minister".

    Gemäß der Geschäftsordnung konstituiert sich ein temporärer Ausschuss, wie von Ihnen beantragt, nicht automatisch, sondern bedarf ebenfalls eines eigenen Antrages mit allem Drumherum.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Sie glauben also ich müsste noch zusätzlich zu dem Antrag auf Überweisung auch einen Antrag auf Einrichtung des Ausschusses stellen? Ich befürchte, da muss ich Sie enttäuschen.

    Man kann Anträge nicht an Ausschüsse überweisen, welche nicht existieren.

    In der Welt des großen Zauberers Linnerini wohl schon, ...

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Herr Präsident, Sebastian Fürst


    die Abstimmung ist beendet. Ich bitte nun um die Erfüllung Ihrer Amtspflichten, die Beendigung der Debatte und die Einleitung der Abstimmung über die von der Staatsregierung eingebrachte Initiative.

  • Herr Präsident, um die Überweisung an einen Ausschuss beantragen zu können muss sich zuerst ein solcher konstituieren. Dies ist meinem Kenntnisstand nach nicht geschehen. Des Weiteren wurde kein formal korrekter Antrag seitens des Herrn Linner eingereicht.


    Das kommt natürlich auch noch hinzu.


    Herr Präsident,


    ich beantrage hiermit sofortigen Abbruch der Abstimmung. Einerseits wurde der "Antrag" nicht formgerecht gestellt - ein Redebeitrag ist freilich kein Antrag -, andererseits war die Debattenfrist bereits überschritten. Beantragt wird sofortige Einleitung der Abstimmung über den Gesetzentwurf.


    Besten Dank!

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,



    die Einsprüche von Frau Dr. Oxana Koslowska und Herrn Nathan Lefèvre werden zurück gewiesen, da erstens die Debatte am 05. 12. 2022 nach § 23 Abs. 4 LTGeschO um zweiundsiebzig Stunden verlängert wurde und somit der Antrag rechtzeitig eingebracht wurde.


    Zweitens, die Formalität, die in § 22 genannten Normen beziehen sich ausschließlich auf die Vorlagen, die in der aktuellen Sitzung behandelt werden. Nach §22 Abs. 5 kann das Präsidium eine Formvorlage vorgeben, welche es durch die gegeben Formvorlagen tut. Die vorgegeben Formvorlagen beziehen sich jedoch nicht auf verfahrenstechnische Angelegenheiten.


    Drittens, nach § 14 Abs. braucht es zur Einsetzung eines Ausschusses einen Antragsteller, ein Aufgabengebiet und einen Namen für den Ausschuss. All diese Gegebenheiten werden durch den Antrag nach § 26 Abs. 1 erfüllt, da Thema, Name und Antragsteller aus dem Kontext eines solchen Antrags hervorgehen. Der Antrag auf Gründung eines temporären Ausschusses ist dem Antrag also inhärent. Der temporäre Ausschuss wird in diesem Fall automatisch gegründet, wenn ein Antrag auf Überweisung die entsprechende Mehrheit erhält.


    Hiermit stelle ich das Ergebnis fest. Für den Antrag haben drei Abgeordnete gestimmt und dagegen vier. Der Antrag wurde abgelehnt.

  • Jonas Wolf

    Hat das Thema geschlossen