AUSSPRACHE
Entwurf eines Gesetzes zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den vom Abgeordneten Fuhrmann eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages" (Drs. XIV/016). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.
Ich eröffne die Aussprache.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/xxx
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Allianz und der Abgeordneten Koslowska
Entwurf eines Gesetzes zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
vom ...
Der Landtag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Der Bayerische Landtag entzieht hiermit die nach Art. 72 II BV erforderliche Zustimmung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2011 (GVBl. S. 258, ber. S. 404).
Artikel 2
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2011 (GVBl. S. 258, ber. S. 404) ist durch Kündigungserklärung nach § 15 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in der Fassung vom 07. Juni 2011 (GVBl. S. 258, ber. S. 404) zum 31. Dezember 2023 zu kündigen.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt zum 31. Dezember 2022 in Kraft.