5 BvT 1/22 - Mündliche Verhandlung in der Verwaltungsstreitsache I:L Bayern ./. Bayerisches Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung

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    Das Oberste Gericht gibt bekannt:



    Die mündliche Verhandlung,

    in der Verwaltungsstreitsache


    Internationale Linke, Landesverband Bayern,
    vertreten durch Frau Kaja Sembrant, MdL


    - Klägerin -


    - Prozessbevollmächtigter: Marius Wexler -



    g e g e n



    Bayerisches Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung,
    Salvatorstraße 2, 80333 München,
    vertreten durch die Staatsministerin, Frau Dr. Oxana Koslowska, MdL


    - Beklagter -



    w e g e n



    Verbot von Zurschaustellung von Parteilogos in Schulen



    beginnt am Samstag, 26. November 2022 um 11:00 Uhr.



    Geissler | Neuheimer | Langenfeld


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    Prof. Dr. Robert Geissler

    - Vizepräsident des Obersten Gerichts -

    Einmal editiert, zuletzt von Prof. Dr. Robert Geissler ()

  • Betritt mit Richter Neuheimer und Richterin Langenfeld den Verhandlungssaal.



    Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren!



    Ich eröffne hiermit die Verhandlungen

    in dem Verfahren 5 BvT 1/22


    in der Verwaltungsstreitsache


    der Internationalen Linken, Landesverband Bayern,
    vertreten durch Frau Kaja Sembrant, MdL
    - Klägerin -

    und den Prozessbevollmächtigten Marius Wexler


    g e g e n


    das Bayerische Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung,
    vertreten durch die Staatsministerin, Frau Dr. Oxana Koslowska, MdL

    - Beklagter -


    w e g e n


    Verbot von Zurschaustellung von Parteilogos in Schulen.





    Sehr geehrte Damen und Herren,

    geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der klagenden und beklagten Partei,


    wie das Gericht in seinem Beschluss vom 25. November 2022 ausführte, wurden die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche in einem einstweiligen Verfügungsverfahren abgetrennt, da es sich bei den entsprechenden Anträgen ersichtlicherweise um eine Anfechtung des streitgegenständlichen Erlasses des Beklagten vom 14. November 2022 handelt. Entsprechend war die Abtrennung dieser Ansprüche sachdienlich.


    Die heutige Verhandlung beschäftigt sich nun also mit einer Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO. Die beiden Parteien haben in mehreren Schriftsätzen bereits den jeweiligen Standpunkt dargestellt. Diese Verhandlung soll zur weiteren Vertiefung dieser Ausführungen sowie zur Klärung von Rückfragen durch das Gericht dienen.


    Insbesondere möchte ich auf die folgenden Punkte eingehen:

    1. Vorliegen eines Verwaltungsaktes

    2. Gesetzliche Grundlage für den streitgegenständlichen Erlass

    3. Verletzung der Rechte der Klägerin

    4. Verhältnismäßigkeit der Rechtsverletzung


    Ich darf nun zunächst die Klägerin um das Eingangsplädoyer bitten.


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    Prof. Dr. Robert Geissler

    - Vizepräsident des Obersten Gerichts -

  • Herr Gerichtspräsident,

    werte Richterinnen und Richter,

    meine Damen und Herren,


    ich möchte gern, um doppelte und obsolete Äußerungen zu vermeiden, auf den Schriftwechsel der Klägerin verweisen, welcher bereits erfolgt ist. Die Klägerin hat in ihren Schreiben klar gemacht, wie der Fall liegt und die zahlreichen Gegenvorstellungen der Beklagten widerlegen und entkräften können, somit ist der Fall hier deutlich.


    Für Ihre Fragen stehen wir aber selbstverständlich zur Verfügung. Danke.

  • kramt in ihren Unterlagen


    Verzeihen Sie, Herr Vorsitzender, in der Sache unterbrechen zu müssen. Bevor ich zum geltend gemachten Anspruch Ausführungen tätige, mache ich hiermit nach § 11 OGG von der Möglichkeit Gebrauch, Sie als Richter erneut unter Angabe neuer Tatsachen abzulehnen.


    Geht mit schnellem Schritt auf das Pult zu und übergibt dem Vorsitzenden sowie den Richtern Neuheimer und Langenfeld das Ablehnungsgesuch.


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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Geschätzte Anwesende,


    die mündliche Verhandlung wird damit bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch unterbrochen. Sie werden rechtzeitig über die Fortsetzung des Verfahrens informiert werden.



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    Prof. Dr. Robert Geissler

    - Vizepräsident des Obersten Gerichts -