OBERSTES GERICHT
– 4 BvQ 3/21 –
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über die Anträge,
im Wege der einstweiligen Verfügung,
1. den Antragsgegner zu verpflichten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, zu behaupten
a) der Antragsteller habe einen Schlägertrupp der Antifa für die Wahlkampfparty des FFD bestellt oder habe zu Gewalttaten aufgerufen;
b) der Antragsteller habe die Verfassung und das Strafgesetz gebrochen.
2. den Antragsgegner bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro anzudrohen,
Antragsteller:
Herr Herbert Müller
- Prozessbevollmächtigter: Prof. Dr. Joachim Holler,
Fouquestraße 5, 81241 München
Antragsgegner:
Freiheitliches Forum Deutschlands TV, gesetzlich vertreten durch den Bundesvorstand des Freiheitlichen Forums Deutschlands, im Einzelnen durch den Bundesvorsitzenden Herrn Christian von Wildungen, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Herrn Johannes Hafenecker und den Generalsekretär Herrn Gerold von Hohenelmen-Lützburg,
hat das Oberste Gericht – Vierter Senat –
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Neuheimer,
Langenfeld
am 25. November 2022 einstimmig beschlossen:
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe:
1. Das Verfahren war einzustellen. Der Antragsteller hat die Verfügungsklage gem. § 269 I ZPO vor Beginn einer mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Damit war auch nicht die Einwilligung des Beklagten einzuholen. Entsprechend ist der Rechtsstreit gem. § 269 III Satz 1 ZPO als nicht anhängig geworden zu betrachten.
2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 269 III Satz 2 ZPO.
Neuheimer | Langenfeld