Anwaltskanzlei Roter Stern

  • Herr Kollege, sind Ihnen die § 4 Abs. 1 RVG, § 49b Abs. 1 S. 1 und S. 2 BRAO (dort besonders das Wort "Einzelfall") ein Begriff?

    "Der Hinweis eines Rechtsanwalts in einem Schreiben an eine Bezirksrevisorin, er werde „im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs ein serbisches Inkassobüro
    einschalten, das Hausbesuche durchführt“, stellt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar."
    -AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.3.2021 – 2 AGH 5/20-