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Alles anzeigenEntwurf eines Gesetzes für ein kostenloses Mittagessen
an allen Hamburger Grundschulen
vom...
Die Hamburger Bürgerschaft hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Ziel und Zweck
(1) Ziel und Zweck dieses Gesetztes ist es, allen Grundschülern in Hamburg ein kostenloses Mittagessen zu ermöglichen.
Artikel 2
Änderung des Hamburger Schulgesetzes
(1) Das Hamburger Schulgesetz wird wie folgt geändert:
1. Hinter § 13 Abs. 3 wird ein neuer Abs. 4 eingefügt:
"(4) Alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, also der Jahrgangsstufen 1 bis 4, erhalten ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen."2. § 13 Abs. 4 wird zu § 13 Abs. 5.
Artikel 3Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Abstimmung dauert zwei Tage und endet am Freitag dem 25. November 2022 um 18:40 Uhr.