Änderung des ModAdminG - Widerspruch gegen Moderationsentscheidungen

  • Einführung des Widerspruchs gegen Moderationsentscheidungen


    Das ModAdminG wird wie folgt geändert:


    1. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:


    "§ 9a
    Widerspruch gegen Sanktionen der Moderation


    (1) Ergeht eine Sanktionierung nach § 9 Absatz 4 Satz 2 nicht durch die Mehrheit der Mitglieder der Moderation, so kann der Sanktionierte binnen zwei Wochen bei der Moderation Widerspruch gegen diese Sanktionierung einlegen. Der Widerspruch ist zu begründen.

    (2) Über den Widerspruch nach Absatz 1 entscheidet die Moderation durch Mehrheitsbeschluss. Hilft die Moderation dem Widerspruch ab, hat sie die angegriffenen Sanktionierung ganz oder teilweise aufzuheben und ein neues Strafmaß festzusetzen.

    (3) Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung."



    2. § 19 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

    "Ist gegen die Sanktionierung der Widerspruch zur Moderation nach § 9a zulässig, so kann der Einspruch vor dem Obersten Gericht erst nach Erschöpfung des Rechtsweges erhoben werden. Dies gilt nicht, wenn die Moderation dem Widerspruch nicht binnen zwei Wochen nach dessen Erhebung abhilft.

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  • Gestern ist uns aufgefallen, dass die Möglichkeit des Widerspruchs bei nicht durch Mehrheitsbeschluss ergangenen Sanktionen der Moderation im neuen ModAdminG wohl vergessen wurde.

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  • Ich würde auch noch vorschlagen, dass man nicht ewig auf eine Entscheidung der Moderation warten muss (sage gerade ich als OG-Verfahrensverzögerer, ich weiß).


    2. § 19 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: "Ist gegen die Sanktionierung der Widerspruch zur Moderation nach § 9a zulässig, so kann der Einspruch vor dem Obersten Gericht erst 2 Wochen nach Einlegung des Widerspruchs erhoben werden."

  • Wenn wir schon dabei sind, schlage ich vor, dass im § 3 (1) Satz 4 auch der Posten des SimOff-Richters mit aufgenommen wird wenn da schon alle anderen stehen.

    Ok und beim weiteren Durchlesen ist mir dann aufgefallen, dass der SimOff-Richter wohl von allem nicht tangiert wird.

  • Ich würde auch noch vorschlagen, dass man nicht ewig auf eine Entscheidung der Moderation warten muss (sage gerade ich als OG-Verfahrensverzögerer, ich weiß).


    2. § 19 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: "Ist gegen die Sanktionierung der Widerspruch zur Moderation nach § 9a zulässig, so kann der Einspruch vor dem Obersten Gericht erst 2 Wochen nach Einlegung des Widerspruchs erhoben werden."

    Ehrlicherweise sollten wir wirklich so wenig wie möglich fristen setzen.

    Ich sehe das Ganze natürlich etwas befangen, aber manches Mal bleibt einfach viel liegen. WIr alle haben ein rL und manches Mal kommt man einfach nicht dazu etwas zu bearbeiten. Es gibt durchaus auch Meldungen welche schon länger liegen weil man sich niemand hintraut. Einfache Meldungen sind oft schnell bearbeitet.

    WIr haben in letzter Zeit schon einige Widersprüche bekommen, ich sehe das eher kritisch. Neuerdings wird schnell WIederspruch geschrieben und verursacht noch mehr Arbeit. Ich denke wir sind als Moderation schon bemüht nicht jeden kleinen Furz zu sanktionieren und stellen doch auch recht viel ein, doch alles bis zum äussersten auszureizen verursacht einfach eine Menge Arbeit. Das führt dazu das berechtigte Meldungen noch länger nicht bearbeitet werden und der Moderation irgendwann auch der Spass an der Arbeit verloren geht. Es wird grade auch jeder Mist gemeldet, gefühlt haben wir gestern 15 Meldungen bearbeitet, doch es ging nichts vorwärts.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Ich sehe das tatsächlich zwiegespalten. Einerseits verstehe ich das Ansinnen, das Gericht eben nicht wegen einer durch ein oder zwei Mods erlassenen Verwarnung in Anspruch nehmen zu müssen, weil eine Klage eben auch eine Klage ist. Andererseits ist es am SimOff-OG nicht so, dass kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist und - das möchte ich den Mods auch nicht vorwerfen, weil Zeit im rL und so - es sind schon einige Widersprüche an die Mods liegengeblieben, was, als der Widerspruch nicht aufschiebender Natur war, bevor er abgeschafft wurde, dazu geführt hat, dass einige Sanktionsmaßnahmen noch in Kraft sind. Was ich so gehört habe, wie viele Meldungen es da gibt - die Menge der jüngsten Bescheide spricht für sich -, lässt mich die Frage stellen, ob es überhaupt so klug ist, den Mods noch die Zuständigkeit über die Entscheidung über einen Rechtsbehelf aufzubürden? Letzten Endes sollte ja auch die Arbeitsverteilung mehr oder minder ausgewogen sein, ...

  • Eigentlich sollte die Arbeitsverteilung gerade nicht ausgewogen sein. Klagen vor dem OG sollten ja nur ausnahmsweise vorkommen, das sollte nicht der Regelfall sein.

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  • Eigentlich sollte die Arbeitsverteilung gerade nicht ausgewogen sein. Klagen vor dem OG sollten ja nur ausnahmsweise vorkommen, das sollte nicht der Regelfall sein.

    Wir sind auf dem besten Weg in die andere Richtung, wenn ich das mal so prophezeien darf.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Wir sind auf dem besten Weg in die andere Richtung, wenn ich das mal so prophezeien darf.

    Das werden wir sehen. Dennoch fände ich es angemessen, wenn über strittige Fälle die Mods mit Mehrheit entscheiden, bevor das an das OG geht.

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