[Debatte] XIV/015 - Entwurf einer Novelle zum Verbot der Straßenblockaden in NRW zzg. VersGEinfG NRW

  • Kommt scheinbar besser Gelaunt als Gestern in den Plenarsaal und begrüßt dabei einige Anwesende während er seine Papiere vorbereitet


    Guten Morgen verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    heute eröffne ich unseren Sitzungstag mit dem TO-Punkt zu Drs. XIV/014 - Entwurf einer Novelle zum Verbot der Straßenblockaden in NRW zzg. VersGEinfG NRW, eingereicht von der Fraktion CDSU und Kollegen Dr. Reichsgraf Schenk von Wildungen.



    Der Debatte wird 72 Stunden laufen.


    Herr Kollege Christian von Wildungen, sie haben das Wort.

  • Herr Präsident ,

    hohes Haus,

    um gleich jewehiges gewollte Missverständnis, gewisser Leute, von vornherein aus dem Weg zu räumen, es geht hier NICHT um die Beschneidung des Rechts auf Demonstration. Vielmehr geht es um den Missbrauch des selbigen, durch eine Minderheit, welche unter Missbrauch eines heren Zieles, Chaos verbreiten will, nichts weiter!

    Seit Monaten beobachten wir voller Sorge wie sogenannte "Klimaschützer" unsere Straßen , und das leider nicht nur bei in NRW, sondern in ganz Deutschland blockieren.

    Nun ist der Fall ,des Falles eingetreten, es gab die erste Tote! Verursacht durch diese Terroristen, welchen einem Rettungswagen den Weg versperrten

    Nun selbst wenn diese Leute gewollt hätten ,was die natürlich nichr wollten, sie konnten die Straße nicht räumen ,da sie sich FESTGEKLEBT hatten!

    Hier nun meine Damen und Herren, sind wir bei des Pudels Kern, Festkleben, Festketten auf Straßen, Blockade mittels Menschenkette auf Straßen sind zu untersagen und unter Strafe zu stellen. Wobei, wie ich in meiner Novelle ausführte , einen Unterschied zwischem dem einzelnden Bürger und den Organisatoren machte!

    Wie ich es bereits ausführte, der Bürger darf, der Bürger soll demonstrieren, jedoch dort wo er nicht zur Gefahr für sich und andere wird!

    Meine Damen und Herren ,halten Sie sich eines vor Augen, den Blockierern geht es nicht um Klimaschutz oder ähnlichem, ihnen geht es einzig darum Chaos zu verbreiten, den Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern und den Bürger zu schaden.

    Das allein zeigen deren völlig unsinnige Aktionen, wie der Versuch der Zerstörung von Kunstwerken in Museen und auch das Festkleben auf den Straßen.

    Mit ihrer Zustimmung, bestärken Sie friedliche Demonstranten und trennen auch wahre Klimaschützer von diesen Terroristen!

    Denn meine Damen und Herren anderes als Terror sind deren Aktionen nicht.

    Ich bitte die Damen und Herren aller Fraktionen für die Novelle zu stimmen, so das jene dem vorhandenem Gesetz beigefügt werden kann. Setzen Sie über Parteigrenzen hinweg ein Zeichen und geben Sie dieser Novelle Ihre Stimme, NRW, ja ganz Deutschland wird es Ihnen danken.

    Ich danke für Ihr Gehör, es lebe unser NRW! Gott schütze und behüte Sie!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    3 Mal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Geht nach vorne und beginnt ihre Rede



    Herr Präsident

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Danke an den Kollegen von Wildungen fürs Einbringen. Vielleicht werden jetzt manche überrascht sein, aber ich unterstütze diesen Antrag. Jeden Tag hört man neue Nachrichten, wo Menschen wieder Straßen blockieren oder sich festkleben. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zur Arbeit, zur Schule oder zu anderen wichtigen Terminen und kommen da nicht hin, weil wieder Menschen auf der Straße kleben. Das schlimmste ist ja, dass Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und weitere Hilfsorganisationen nicht zu ihren Einsätzen kommen können, wenn die Protestler wieder auf der Straße kleben oder diese blockieren.

    Aber auch das Blockieren von Flughäfen und ähnlichen Gebäuden muss verhindert werden. Und zu guter Letzt, die Schmierereien auf Gebäude und Kunstobjekte müssen sofort aufhören.


    Diese Art von Protest darf nicht unterstützt werden und muss mit aller Härte des Rechtsstaates geahndet werden. Wir müssen Unruhen in der Bevölkerung verhindern. Diese Proteste müssen aufhören.


    Man kann für Klimaschutz protestieren, aber nicht auf den Straßen, Gehwegen oder anderen wichtigen Gebäude der Infrastruktur. Gerne in Wäldern, auf Plätzen oder weiteren ähnlichen Plätzen.

    Auch wenn dieser Antrag von einem Kollegen kommt, mit dem ich nicht viel übereinstimme, muss man gute Anträge auch mal unterstützen und dies werde ich tun.


    Herzlichen Dank.


    Geht zurück auf ihren Platz

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


  • sitzt auf der Regierungsbank und kann nur den Kopf schütteln

    wundert sich über die Anwesenheit des Verfassungsfeindes, war er doch noch gestern krank und unfähig, eine parlamentarische Anfrage zu beantworten.


    Sehr geehrtes Präsidium (( Dr. Sascha Ende )),

    liebe Kollegen,


    die Allianz beantragt, die Debatte gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 LTGO zu verlängern.


    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Verehrter Herr Kollege Augstein,


    dem Antrag auf Verlängerung steht nichts im Wege. Die Debatte wird auf Mittwoch, 23.11.2022 um 8:30 Uhr hiermit verlängert.

  • Herr Präsident,

    liebe Kollegen,

    meine Damen und Herren,


    uns eint - das hat die Mehrheit dieses Hauses erst kürzlich zum Ausdruck gebracht - die Ablehnung der undemokratischen Blockaden, errichtet durch die sogenannte "Letzte Generation". Es ist die Pflicht der gewählten Volksvertreter, den Nötigungsversuchen der Aktivisten nicht nachzugeben. Ich bin froh, dass diesbezüglich ein breiter, parteiübergreifender Konsens besteht.


    Soweit es der Justiz und den Sicherheitsbehörden nicht gelingt, angemessene Antworten auf die von den Aktivisten begangenen Straftaten zu finden, sollten wir nicht ausschließen, auch als Gesetzgeber tätig zu werden. Der jüngste Vorstoß des Freistaates Bayern kann hier ein gutes Vorbild sein. So sehr ich es begrüße, dass die CDSU mit dem vorliegenden Antrag eine Diskussion im Landtag angestoßen hat, so wenig kann ich den vorliegenden Antrag unterstützen. Das möchte ich gerne kurz begründen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein landeseigenes Versammlungsgesetz bis dato nicht existiert ((das angesprochene LVersG wurde in der Simulation nicht beschlossen)). Gemäß Art. 125a Abs. 1 GG gilt deshalb weiterhin das bundesgesetzliche Versammlungsrecht. Gleichwohl ist das kein valides Argument gegen den vorliegenden Antrag im Grundsatz, hat NRW doch die Gesetzgebungskompetenz. Problematisch ist meines Erachtens aber - auch mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz - die Reichweite der einzelnen Verbote. So soll das Festkleben allgemein, also örtlich unbegrenzt, verboten werden. Ein solches Verbot erfasst nach dem Wortlaut auch Situationen, in denen das Festkleben keine Blockaden zur Folge hat oder gar nicht im Zusammenhang mit einer Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes steht, so dass man die Gesetzgebungskompetenz des Landes zumindest anzweifeln muss. Im Übrigen bringt ein pauschales Verbot aus meiner Sicht die Versammlungsfreiheit der Aktivisten aus Art. 8 Abs. 1 GG nicht in einen angemessenen Ausgleich mit den entgegenstehenden Rechten, beispielsweise der Autofahrer. Zielführender erscheint mir der bayerische Weg, also ein entsprechendes Verbot mit Genehmigungsvorbehalt einzuführen. So kann die zuständige Versammlungsbehörde im Einzelfall eine ermessensfehlerfreie Entscheidung treffen. Unterschiedslose Verbote dürften jedenfalls nicht mit der versammlungsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sein.


    Auch die hohen Strafandrohungen sehe ich skeptisch. Zunächst einmal erscheint es wenig sinnvoll, Mindest- und Höchstsätze für Geldstrafen festzulegen, orientiert sich die Höhe doch nach § 40 Abs. 2 StGB grundsätzlich am individuellen Einkommen des Täters. Warum man von diesem Grundsatz abweichen sollte - kann die vorgeschlagenen Regel doch im Einzelfall die Präventionswirkung von Strafe gänzlich ausschalten -, erschließt sich mir nicht. Zuletzt ist der geforderte Strafrahmen auch nicht schuldangemessen. Er stuft einerseits eine heute als Nötigung strafbare Handlungen - jedenfalls soweit Gewalt ausgeübt wird - zu einem Verbrechen hoch und erweitert die Strafbarkeit andererseits sogar, nämlich auf Fälle, in denen keine strafbare Nötigung vorliegt. Käme es infolge der Blockaden nicht zur Bildung einer zweiten Autofahrerreihe, würden die Aktivisten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Gewalt im Sinne von § 240 StGB ausüben. Es macht aber keinen Sinn, ein Weniger an Unrecht höher zu bestrafen. Ich kann insoweit wieder zustimmend auf den bayerischen Vorschlag verweisen, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr nur dann vorsieht, wenn durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung oder der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.


    Danke!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Herr Ptäsident,

    hohes Haus,
    Herr Abgeordneter ,

    Sie fallen mir also in den Rücken, stellen sich auf Seiten der Verbrecher!

    Schauen Sie in die hämisch grinsenden Gesichter der Linkslastigen! Wiedereinmal schafft es das Bürgertum nicht mit einer Stimme zu sprechen!

    Was die Strafen angeht , mir kommt es darauf an zu strafen, die geldstrafen sollen weh tun, auch die angedrohten Freiheitsstrafen!

    Nur so bekommt man wieder Zucht und Ordnungf auf deutsche straßen! Ich halte nicht viel von der Verhätschelungvo straftätern , die Strafe muss sitzen , ein für alle Mal! Strafen können gar nicht hart genug sein!!

    Ich rufe Sie alle abermals auf, meine Damen und Herren, lassen sie sich nuicht beirren, schmettern Sie diese Novelle nicht ab, sondern stimmen Sie ihr zu, im Interesse der Bürger!

    Gott schütze NRW.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Herr Ptäsident,

    hohes Haus,
    Herr Abgeordneter ,

    Sie fallen mir also in den Rücken, stellen sich auf Seiten der Verbrecher!

    Ruft Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht einem Wildungen!

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

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    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • Herr Ptäsident,

    hohes Haus,
    Herr Abgeordneter ,

    Sie fallen mir also in den Rücken, stellen sich auf Seiten der Verbrecher!

    Ruft Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht einem Wildungen!

    Ruft :Wenn Leute wie Sie ein Gewissen hätten, dann würden Sie Land und Landtag verlassen!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    damit beende ich die Debatte und unterbreche kurz um die Abstimmung einzuleiten.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen