[Debatte] BR/143 - Änderung der Geschäftsordnung des BR

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    Bundesrat


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    dem Präsidium liegt ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des BR vor, eingereicht vom Kollegen Leon Mus.


    Dann eröffne ich den TO-Punkt Debatte über den eingereichten Antrag welche 72 Stunden andauern wird, 19. November 2022 um 20:50 Uhr.


    Das Wort geht an den Kollegen Mus.


  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Sehr geehrte Kolleg*innen,


    In den letzten Wochen und Monaten sehen wir immer wieder das die GO des Bundesrates diesen ausbremst.

    Im Moment ist es so das wenn NRW oder Bayern sich gegen einen Gesetzesentwurf oder die Wahl eines Amtes aussprechen der Bundesrat kaum noch eine Entscheidung treffen kann da sich auch die anderen Bundesländer nicht immer einig sind.

    Zuletzt ist dies bei der Wahl des Bundesratspräsidenten geschehen, davor bei verschiedenen Einspruchsgesetzen.

    Die Formulierung in der GO schreibt vor das bei jeder Abstimmung eine absolute Mehrheit sämtlicher Stimmen nötig ist damit der BR einen Beschluss fassen kann. Das ist zwar löblich doch in Zukunft schwer umzusetzen.

    Deshalb schlage ich vor die GO dahingehend zu ändern das, wenn sich ein Bundesland seiner Stimme enthält, in Zukunft auch "nur" 50% der Stimmen des Bundesrates für eine Mehrheit reichen.

    Als einfaches Beispiel nehme ich erneut die gescheiterte Wahl des Bundesratspräsidenten. Zwei Bundesländer haben für den Kandidaten gestimmt und zusammen 8 Stimmen in die Waagschale geworfen. Ein Bundesland mit 3 Stimmen hat sich enthalten und ein Bundesland mit 5 Stimmen hat gegen den Kandidaten gestimmt. Diese Konstellation tritt zuletzt häufiger auf und hat immer wieder dazu geführt das der BR kein endgültiges Urteil gefällt hat. Und es ist der Bevölkerung wohl schwer verständlich zu machen das 8 mehr als 5 ist aber trotzdem kein Beschluss gefasst werden kann. Mit der Änderung die ich vorschlage kann der BR also einen Beschluss fassen auch wenn nicht mehr als aller Stimmen, aber doch mehr als die Gegenstimmen, für oder gegen einen Antrag zusammenkommen.


    Ich freue mich auf eine Debatte und hoffe das diese zu einem sachlichen Ergebnis führt damit wir uns nicht weiter selbst im Weg stehen.


    Vielen Dank

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Herr Präsident,

    Bürger des Landes!


    Dieser Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung ist evident verfassungswidrig. Art. 52 III Satz 1 GG schreibt ausdrücklich vor, dass zur Beschlussfassung mindestens die absolute Mehrheit der Summe der Stimmen der im Bundesrat vertretenen Länder notwendig ist. Diese Regelung ist abschließend und darf nicht einfach so durch den Bundesrat unterwandert werden. Der Freistaat Bayern lehnt diesen Vorschlag daher ab.


    Besten Dank, es lebe das Vaterland!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Das ist grob falsch da in dem entsprechenden Artikel nicht die Rede über eine absolute Mehrheit ist.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Blödsinn. Die Formulierung lautet wie folgt:


    "Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen."


    "seiner Stimmen" bezieht sich eindeutig auf den Bundesrat als Gesamtgröße, nicht auf die abgegebenen Stimmen. Selbiges gilt auch für die Kanzlerwahl gem. Art. 63 II Satz 1 GG - sonst ließe sich ein Kanzler mit einfacher Mehrheit wählen. "Absolute Mehrheit" werden Sie im Verfassungstext nicht finden. Was Sie hier behaupten, steht dem seit jeher gepflegten Verständnis dieses Artikels entgegen.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Werter Herr Mus,


    eine Frage hätte ich noch: wie kommen Sie denn anhand dessen, dass der erste Wahlgang zum Bundesratspräsidenten nicht mit einer erfolgreichen Wahl beendet wurde, darauf, dass der Bundesrat "ausgebremst" sei? Ist es nicht musmaßlich so, dass Sie das Geschäftsordnungsrecht ändern wollen, um bloß schneller gewählt zu werden?

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Verehrte Frau Kollegin Dr. Koslowska,


    das Wort "Blödsinn" will ich in diesem Hause hier nicht noch ein mal im Zusammenhang gegen ein anderes Mitglied dieses Hauses von Ihnen hören. Danke sehr.


    Im übrigen, sagt der Art. 52 Absatz 3 Satz 1 GG nichts darüber aus welche Mehrheitsform. Diesen Wortlautumstand moniert übrigens unter anderen der Bonner Kommentar, der Mangoldt-Klein-Stark Kommentar und der Hamann-Lenz Kommentar jeweils zum Grundgesetz, zumindest hatte ich diese Kommentare auf die Schnelle nur zur Hand als ich diese Entscheidung getroffen habe.


    Und mit der Analogie zur Kanzlerwahl würde ich hinterm Berg halten und hier muss ich mal ins SimOff gehen: Die Kanzlerwahl ist nicht vergleichbar mit der BRP Wahl, da diese im Gegensatz zum SimOn Verfahren im SimOff anders abläuft.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende ()

  • Verehrte Frau Kollegin Dr. Koslowska,


    das Wort "Blödsinn" will ich in diesem Hause hier nicht noch ein mal im Zusammenhang gegen ein anderes Mitglied dieses Hauses von Ihnen hören. Danke sehr.

    Herr Präsident,


    wollen Sie mich verarschen? Wollen Sie jetzt auch so anfangen wie die zensurwütige Landtagspräsidentin Schmidt? Mal abgesehen davon, dass an "Blödsinn" doch überhaupt nichts sanktionswürdig ist?

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


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  • Kann nur über die Aussagen des MdBR lachen

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdB

    Ministerialrätin

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    Parlamentarische Staatssekretärin des Ministeriums des Innern

    Friedrichstraße 62-80 | 40217 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@im.nrw-regierung.de

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    Bildergebnis für landtag nrw logo

    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • Werter Herr Mus,


    eine Frage hätte ich noch: wie kommen Sie denn anhand dessen, dass der erste Wahlgang zum Bundesratspräsidenten nicht mit einer erfolgreichen Wahl beendet wurde, darauf, dass der Bundesrat "ausgebremst" sei? Ist es nicht musmaßlich so, dass Sie das Geschäftsordnungsrecht ändern wollen, um bloß schneller gewählt zu werden?

    Eine miese Unterstellung, Sie sind erst seit einer Woche im BR ich seit über 10. Ich habe als BR-Präsident oft genug gesehen das die GO in Ihrer jetzigen Form oft dafür verantwortlich ist das der BR keinen eindeutigen Beschluss fassen kann.

    Wenn Sie meine Rede richtig verfolgt hätten habe ich das auch schon früher erwähnt.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    die Debattenzeit ist abgelaufen und ich unterbreche Kurz die Sitzung um die Abstimmung einzuleiten.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen
  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema aus dem Forum Bundesrat nach Archiv verschoben