VI/014 Debatte | Gesetz zur Verbesserung der Besoldung der Lehramtstypen 1 bis 3 in Hamburg

  • Die Debatte dauert zwei Tage und endet am Freitag dem 18. November 2022 um 19:35 Uhr.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    gemäß §8 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung beantragt die I:L-Fraktion die Verlängerung der Debatte.

    Ebenfalls fordern wir den Antragsteller (den Ersten Bürgermeister oder ein anderes Mitglied des Sentas) auf, die fehlenden Daten zum Antrag (Begründung und Kostenaufstellung) schnellstmöglich nachzuliefern, damit die Bürgerschaft eine Bewertung des Antrags vornehmen kann.

  • Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Hamburg ist ein guter Bildungsstandort in Deutschland, ein besonders guter im Vergleich der Norddeutschenbundesländer und darauf können wir alle sehr stolz sein. Unser Bildungsniveau ist besonders hoch, das einerseits für unsere sehr guten qualifizierten Lehrkräfte spricht und dafür, dass wir aktuell genügend Lehrkräfte haben aufgrund eines attraktiven Standorts und guter Bezahlung. Weiterhin verließen weniger Lehrkräfte die Schulen vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit als im Durchschnitt über alle Bundesländer. Hamburg erreichte bei der Ausstattung der Schulen mit schnellem WLAN den Spitzenwert der Bundesländer. Die Erfolge zeigen uns alle, dass Hamburg weiterhin auf einem sehr guten Weg ist. Wir wollen mit unserem Antrag den Weg weiter gehen und die Bezahlung für alle Lehrkräfte fairer gestalten. Bisher werden Grundschul- und Mittelstufenlehrkräfte noch schlechter bezahlt als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien, Berufsschulen und als Sonderpädagoginnen und -pädagogen. Aber gerade sind die Grundschulen das Fundament unserer Schulen und der Bildung. Denn, wenn sich junge Menschen für das Lehramt entscheiden, spielt der finanzielle Aspekt auch eine wichtige Rolle, welches Lehramtsstudium man schlussendlich einschlägt. Deshalb muss das Einstiegsgehalt für alle Schulformen gleich sein, nämlich A13. Diesen Punkt haben wir auch damals in den Koalitionsvertrag aufgenommen und werden ihn jetzt auch umsetzen für unsere Lehrkräfte in Hamburg. Mit dieser Maßnahme will die Freie und Hansestadt Hamburg nicht nur im bundesweiten Vergleich auch künftig attraktive Beschäftigungsverhältnisse bieten, es soll auch gewürdigt werden, dass alle Lehrkräfte gleich an welcher Schulform und in welcher Schüler-Altersgruppe sie unterrichten eine anspruchsvolle und gleichermaßen bedeutende Aufgabe haben. Durch die Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes werden jährliche Mehraufwendungen in Höhe von bis 2024 aufwachsend 68.088Tsd. Euro erwartet. Für die einzelnen Haushaltsjahre wurden die Kosten auf Grundlage der für die Freie und Hansestadt Hamburg aktuell geltenden Kostensätze, der für die Haushaltsjahre geltenden Beträge zur Amtszulage und den bislang kalkulierbaren dynamischen Schülerzahlen errechnet. Das als kleiner Hinweis zur Kostenkalkulation, wie wir auf die Kosten gekommen sind. Zum Schluss bitte ich natürlich, um Ihre Zustimmung für unsere Lehrkäfte. Vielen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    gemäß §8 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung beantragt die I:L-Fraktion die Verlängerung der Debatte.

    Ebenfalls fordern wir den Antragsteller (den Ersten Bürgermeister oder ein anderes Mitglied des Sentas) auf, die fehlenden Daten zum Antrag (Begründung und Kostenaufstellung) schnellstmöglich nachzuliefern, damit die Bürgerschaft eine Bewertung des Antrags vornehmen kann.

    Die Debatte wird bis morgen 19:35 Uhr verlängert.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Sehr geehrte Herr Präsident,


    sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, haben wir ein großes Kuddelmuddel in unser Besoldungsgesetz eingebaut. Die Besoldungsgruppe A13 ist auch jetzt schon das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. Alle Lehrerinnen und Lehrer mit einem Masterabschluss steigen also in dieser Besoldungsgruppe ein. Der hier zur Debatte stehende Entwurf eines Zusatzes würde nicht nur große Verwirrung bei der Frage aufwerfen, ob die Besoldungsgruppe A13 nun das erste oder das zweite Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe ist, er würde im Zweifel sogar dazu führen, dass alle neuen Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg die mindestens über einen Bachelorabschluss und eine Laufbahnbefähigung verfügen, in der Besoldungsgruppe A13 einsteigen.


    Um nun aber zum eigentlichen Anliegen des Senats zurückzukehren: ich hege einen großen Respekt vor der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern, dennoch halte ich es für fraglich, dass Lehrerinnen und Lehrer mit einem Bachelorabschluss (also die Voraussetzung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2) Anspruch auf die gleiche Besoldung haben sollten, wie Lehrerinnen und Lehrer mit einem Masterabschluss (also den Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2).


    Vielleicht kann mich der Senat ja erleuchten, ob ich einfach etwas übersehe oder ob hier schlampig gearbeitet wurde.

    Vielen Dank.