[Debatte] XIV/008 - Antrag zur Änderung des Schulgesetzes mit Stand vom 27.10.2022 (SchulG-ÄndG)

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir noch zu Drs. XIV/008 - Debatte zur Änderung des Schulgesetzes mit Stand vom 27.10.2022 (SchulG-ÄndG)

    Ein Antrag von der Fraktion der Allianz und des Herrn Abgeordneten Kollege Augstein.


    Daher leite ich nun die 72 stündige Debatte über den folgenden Antrag ein:


    Herr Kollege Friedrich Augstein , sie haben das Wort.

  • Sehr geehrter Herr Kollege Augstein,


    Ihrem Antrag wird stattgegeben, die Debattenzeit wird hiermit um weitere 48 Stunden verlängert und endet spätestens am 16.11.2022 um 07:18 Uhr.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    liebe Kollegen,

    meine Damen und Herren,


    in dem vorliegenden Antrag schlägt die Allianz geringfügige Änderungen des Schulgesetzes vor, mit denen auf einige neue Herausforderungen dieser Zeit reagiert werden sollen.


    Wir erleben in dieser Zeit eine Zunahme demokratiefeindlicher Aktivistengruppen. Der Landtag hat beispielsweise erst kürzlich die Straßenblockaden übereifriger Weltretter verurteilt. Schon jetzt ist jedoch festzustellen, dass links- und rechtsextremistische Gruppierungen versuchen, im schulischen Betrieb auf Schüler Einfluss zu nehmen. Um das zu unterbinden, schlagen wir vor, jeder externen Organisation, die mit Schulen zusammenarbeiten möchte, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und eine Distanzierung von undemokratischen Protestmitteln abzuverlangen. Die Erfahrung zeigt, dass Bekenntnisse dieser Art extremistische Organisationen abschrecken, weil sie sich mit ihm zum eigenen Verhalten in Widerspruch setzen würden.


    Daneben spürt NRW die Folgen einer steigenden Zuwanderung seit 2015. An Schulen entstehen neue Konfliktlagen, die nicht selten darauf zurückzuführen sind, dass ausländische Schüler nicht der deutschen Sprache mächtig sind. Das kann ohne vorschulische Förderungsprogramme dazu führen, dass die Qualität des schulischen Unterrichts insgesamt sinkt. Die jetzige Fassung des Schulgesetzes enthält eine sogenannte Soll-Bestimmung vor, nach der Schüler ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu einer vorschulischen Sprachförderung verpflichtet werden sollen. Wir fordern, dass aus der Soll-Bestimmung eine sogenannte Ist-Bestimmung wird, mithin eine echte Verpflichtung zur Teilnahme an vorschulischen Sprachförderungskursen geschaffen wird. So wird der Staat verstärkt in die Pflicht genommen, solche Kurse anzubieten. Auch ist zu erwarten, dass die innerschulischen Konflikte zurückgehen und das Unterrichtsniveau steigen wird.


    Dem Antrag ist zuzustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Bildung ist der wichtigste nachwachsende Rohstoff, den wir Menschen haben. Umso wichtiger ist es, dass wir hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen über Bildung sprechen und deshalb danke ich der Allianz-Fraktion für die Einbringung des Gesetzentwurfs. Im Namen der SDP-Fraktion möchte ich mich gern dazu positionieren.


    1. Es ist richtig und wichtig, dass nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler vor der Einflussnahme extremistischer Kräfte geschützt werden. Wir unterstützen, dass das nun auch gesetzlich verankert wird.


    2. Zur Teilnahme am Unterricht ist es unbedingt notwendig, dass Schulanfängerinnen und Schulanfänger die deutsche Sprache beherrschen. Wir unterstützen die Intention des Gesetzentwurfes, diese Voraussetzung bereits vor dem Schulbeginn zu überprüfen und die Lernenden gegebenenfalls beim Spracherwerb verstärkt zu unterstützen. Wir können die Änderung von § 2 Abs. 10 Satz 3 jedoch nicht mittragen. Teilweise ist es nun mal notwendig, in Fremdsprachen zu unterrichten, auch fächerverbindender Unterricht in der Fremdsprache ist möglich. In der Praxis werden Sie wohl keine Klasse finden, die durch die Lehrkräfte ohne Grund nicht in deutscher Sprache unterrichtet wird. Die angestrebte Änderung würde zu einer unnötig geringen Flexibilität im Unterricht führen, da im Unterrichtsalltag durch die Beteiligten bereits heute ein praktikabler Konsens gefunden wird.


    3. Es erschließt sich mir in keinster Weise, weshalb Sie, liebe Kollegen der Allianz, § 30 dahingehend ändern wollen, dass Lehrmittel, die ein diskriminierendes Verständnis fördern, für den Unterricht zugelassen werden können. Kollegen Augstein, Sie erwähnen diese Änderung nicht einmal in ihrer Rede. Das wirkt beinahe wie ein trojanisches Pferd, das Sie mit ansonsten sehr vernünftigen Forderungen ins Parlament schmuggeln wollen, in der Hoffnung, dass es ein paar lesefaule Kolleginnen und Kollegen – wie sie in der Regierung möglicherweise sitzen – nicht bemerken. In der aktuellen Zeit, in der Vorurteile noch immer ein verbreitetes Problem sind, wäre die Nutzung von Lehrwerken mit diskriminierenden Inhalten ein völlig falsches Signal.


    Die SDP-Fraktion stellt aus diesem Grund den Änderungsantrag, dass die Änderungen von § 2 Absatz 10 Satz 2 und die von § 30 aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf gute Zusammenarbeit im Parlament, vor allem innerhalb der Opposition!

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    zur Drs. XIV/008 wurde ein Änderungsantrag von der Fraktion SDP eingereicht.


    Daher setze ich die Debatte über oben genannte Drucksache aus und es ergeht an den Kollegen Friedrich Augstein die Frage ob sie diesem Änderungsantrag nicht zustimmen möchten. Für die Entscheidung haben sie ab jetzt 24 Stunden Bedenkzeit.

  • Herr Präsident,

    liebe Kollegen,

    geehrte Frau Jachere-Wessler,


    zunächst danke ich der SDP für die konstruktive Debatte über den von uns vorgelegten Antrag. Es freut mich, dass der Großteil des Antrags für zustimmungswürdig erachtet wird.


    In der Sache möchte ich mit der letzten Anmerkung der Kollegin beginnen. Nein, die Nichterwähnung war keineswegs der Versuch, einen Teil des Antrags unauffällig durch das Gesetzgebungsverfahren zu schleusen. Ein solcher Versuch wäre angesichts des überragenden Intellekts der Kollegin wohl auch schlechterdings untauglich. Aus Sicht der Allianz ist die Vorgabe, exklusiv nichtdiskriminierende Lehrinhalte zu verwenden, zu unbestimmt, um damit eine Beeinflussung der Schüler in gesellschaftlichen Fragestellungen zu verhindern. Ist es schon diskriminierend, Schüler mit dem gesellschaftlich Normalen, der Ehe zwischen Mann und Frau, zu konfrontieren, ohne im gleichen Zug auf von der Norm abweichende Lebensweisen hinzuweisen? § 30 Abs. 2 Nr. 5 SchulG lässt diese Auslegung jedenfalls zu. Soweit die Kollegin befürchtet, rechtswidrige Diskriminierungen - beispielsweise nach den Kriterien des Art. 3 Abs. 3 GG - würden durch die Streichung der Nummer 5 zulässig, ist dem zu widersprechen. Derartige Lernmaterialien sind schon nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 SchulG nicht zugelassen.


    Die Änderung von § 10 Abs. 10 Satz 3 SchulG soll aus unserer Sicht innerschulischen Konflikten vorbeugen und zum anderen Schüler, deren Deutschkenntnisse ausbaufähig sind, motivieren, nicht auf andere Sprachen auszuweichen. Sollte es jedoch zutreffen, dass für derartige Fälle schon jetzt praktische Lösungen gefunden wurden, sind wir bereit, den Änderungsantrag in dieser Hinsicht zu übernehmen.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Herr Kollege Augstein, vielen Dank für Ihre Ausführungen und vor allem das Lob meines "überragenden Intellekts". grinst Ich bin dennoch der Ansicht, dass § 30 Abs. 2 Nr. 5 elementar ist, um Lernenden ein offenes Gesellschaftsbild zu vermitteln, auch wenn ich Ihre Ansicht natürlich nachvollziehen kann.

  • Der Antwort entnehme ich, dass keine Einwände bestehen.

  • So kann man meine Antwort eigentlich nicht verstehen. Ich sagte nur zu, den Änderungsantrag hinsichtlich § 10 SchulG übernehmen zu wollen. Gleichwohl ist die Allianz ja bekannt dafür, dass es ihr um das Wohl der Menschen geht. Wir sind keine Ideologen. Aus pragmatischen Gründen stimme ich daher zu, den Änderungsantrag der SDP vollumfänglich zu übernehmen.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Sie missverstehen. Es geht lediglich nur darum ob die Allianzfraktion dem Änderungsantrag zustimmen oder halt nicht da er nicht von Ihnen stammt, denn dann müssten wir auch erst über diesen debattieren und dann abstimmen. So überspringen wir die zusätzliche Debatte die man auch in der Hauptdebatte führen könnte.


    So wird jetzt lediglich über den Änderungsantrag direkt abgestimmt ob er Teil des Gesamtantrags werden soll oder nicht und dann fahren wir mit der Debatte in der Hauptsache fort.

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen, hiermit eröffne ich die Debatte wieder.


    Dem Änderungsantrag der SDP wurde mehrheitlich zugestimmt.

    Somit debattieren wir nun über den Antrag mit den Änderungen wie folgt:


    Zitat

    Die SDP-Fraktion stellt aus diesem Grund den Änderungsantrag, dass die Änderungen von § 2 Absatz 10 Satz 3 und die von § 30 aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.


    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Vierzehnte Wahlperiode





    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein

    Drucksache XIV/008



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit Stand vom 27.10.2022 (SchulG-ÄndG)



    Artikel 1
    Inhaltliche Änderungen

    § 1 - Änderung von § 2 SchulG


    (1) § 2 wird um einen Absatz 8a ergänzt. Dieser lautet: "Eine Zusammenarbeit ist nur mit nichtstaatlichen Organisationen zulässig, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Das Bekenntnis ist schriftlich durch Bestätigung der nachfolgenden Klausel abzugeben:

    "1. Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Wir erkennen an, dass die politische Willensbildung frei von Gewalt oder Zwang erfolgen muss. Gewalttaten, Blockaden, Sachbeschädigungen oder andere Gesetzesverstöße lehnen wir als Mittel der demokratischen Auseinandersetzung ab.

    2. Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Zusammenarbeit beauftragen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wir erkennen an, dass die Zusammenarbeit eingestellt wird, wenn bekannt wird, dass wir oder von uns beschäftigte Personen vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden.


    (2) § 2 Absatz 10 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: "Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern - den Fremdsprachenunterricht ausgenommen - in deutscher Sprache unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden."

    *Streichung durch zugestimmten Änderungsantrag der SDP-Fraktion


    § 2 - Änderung von § 30 SchulG

    § 30 Absatz 2 Nr. 5 wird aufgehoben.

    *Streichung durch zugestimmten Änderungsantrag der SDP-Fraktion


    § 3 - Änderung von § 36 SchulG

    (1) § 36 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: "Beherrscht ein Kind nach der Feststellung nach Satz 1 die deutsche Sprache nicht hinreichend und wird es nicht nachweislich in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, hat das Schulamt das Kind zu verpflichten, an einem vorschulischen

    Sprachförderkurs teilzunehmen"


    (2) § 36 Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: "Die Schule hat Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses zu verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden."


    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft.


  • Sehr geehrter Herr Kollege Augstein,


    Ihrem Antrag wird stattgegeben, die Debattenzeit wird hiermit um weitere 48 Stunden verlängert und endet spätestens am 16.11.2022 um 07:18 Uhr.

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    da die Debatte in der Hauptsache eigentlich heute Morgen abgelaufen wäre, aber der Änderungsantrag mit dazu kam und die Debatte zur Hauptsache ausgesetzt war, verlängert sich die Debattenzeit inkl. der beantragten Verlängerung auf den morgigen Tag 17.11.2022 um 07.18 Uhr.

  • Kommt etwas missmutig drein schauend in den Plenarsaal. nimmt platz und eröffnet die heutige Sitzung.


    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir zu Drs. XIV/008 dessen Debattenzeit nun zu Ende ist.

    Daher unterbreche ich kurz die Sitzung um die namentliche Abstimmung vorzubereiten.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen